Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

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    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Rechtsprechung & SCHUFA » 15.000€ Strafe wegen Daten­schutz­problem für Auskunftei Bürgel





    22. Oktober 2019 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    15.000€ Strafe wegen Daten­schutz­problem für Auskunftei Bürgel

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    Die Auskunftei Bürgel Wirtschafts­informationen (vergleichbar mit der SCHUFA) wurde vom Hamburger Amts­gericht zu einer Geldstraße von 15.000 € verurteilt, weil das Unternehmen die Kredit­würdigkeit einer Frau anhand ihrer Wohngegend bzw. der Daten­grundlage ihrer Nachbarn über einen Scoring-Wert bewertet hat. Das sei unzulässig, meint Hamburgs Datenschutz­beauftragter Johannes Caspar.

    Geldstrafe wegen Geoscoring

    Dem Urteil vom 16. März (Az.: 233 OWi 12/17) liegt der Fall zugrunde, dass ein Online-Unternehmen, das mit Bürgel kooperiert, um die Zahlungs­fähigkeit seiner Kunden einschätzen zu lassen, eine Anfrage über eine Kundin an die Wirtschafts­auskunftei gestellt hat. Anhand der von ihr angegebenen Wohnort­daten sei ein Scoring-Wert zur Einschätzung ermittelt und übermittelt worden. Caspar sah hierin einen Verstoß gegen den Datenschutz - das Amts­gericht Hamburg gab ihm recht.

    Das sogenannte Geoscoring als alleinige Grundlage zur Beurteilung der Bonität einer Person ist nicht erlaubt. Es müssen immer weitere Informationen zur Person oder andere Parameter hinzuge­zogen werden.

    Die Wirtschafts­auskunftei Bürgel erkennt das Urteil des Amts­gerichts Hamburg nicht an. Sie hätte dem Online-Händler lediglich mitgeteilt, dass die Person nicht bekannt sei und somit seien auch keine personen­bezogenen Daten übermittelt worden.

    Auskunfteien wie SCHUFA & Co.

    Wirtschaftsauskunftei Unternehmen Logos Daten

    Durch das Eröffnen eines Kontos, der Raten­zahlungs­vereinbarung beim Elektro­händler oder Möbel­haus, der Anfrage nach einem Kredit oder Nicht-Zahlung einer Rechnung erhält nahezu jeder Erwachsene im Laufe der Zeit einen Eintrag bei einer oder mehreren Auskunfteien. Ob SCHUFA, Bürgel Wirtschafts­informationen oder Creditreform - die gesammelten Daten sollen Aufschluss über die Zahlungs­fähigkeit (Solvenz) einer Person geben, um sicherzu­stellen, dass eine Geschäfts­beziehung mit dieser Person auch Aussicht auf erfolgreiche Abwicklung hat.

    Die meisten Auskunfteien berechnen dafür einen sogenannten Score-Wert. Über den SCHUFA-Score haben wir bereits in unserem Blog berichtet. Die Berechnung von Score-Werten hat mit Prognosen und Wahrschein­lichkeits­rechnung zu tun und soll nie die allum­fassende Abbildung der Finanz­lage darstellen, wie oft angenommen wird. Trotzdem muss natürlich bei einer solchen Berechnung einerseits richtig und andererseits datenschutz­konform berechnet werden.

    Informationen von Auskunfteien wie Bürgel oder SCHUFA sind nicht immer zu 100% aktuell oder vollständig. Sie dienen als Einschätzung zur Kredit­würdig­keit und sollen keine vollständige Finanz­situation abbilden.

    Datenschutz und Datengrundlage

    Die Auskunfteien erheben hierfür ihre Daten­grundlage in der Regel nicht vollständig selbst sondern sammeln Informationen von außen, aus den öffentlichen Melde­registern oder erhaltenen Informationen von Gläubigern wie Banken, Inkasso­unternehmen oder Versand­häusern.

    Da es sich bei den Daten, die Auskunfteien wie die SCHUFA oder Bürgel sammeln und als Berechnungs­grundlage verwenden um personen­bezogene Daten handelt, spielt der Daten­schutz in diesem Bereich eine große Rolle.

    Der hamburgische Daten­schutz­beauftragte Caspar hat unserer Auffassung nach dadurch, dass er den Fall der angeblich aus­schließlich anhand von Geoscoring errechneten Kreditwürdig­keit per Score-Wert vor Gericht gebracht hat, dazu beigetragen, dass die Auskunfteien genauer auf Ihre Daten und die Grundlage der Berechnung schauen.

    Denn durch die Einschätzung solcher Auskunfteien können für die Einzel­person wichtige Verträge abgelehnt werden. Wenn eine negative Kredit­würdigkeit auf Grundlage unzureichender Daten berechnet wurde, ist dies für den Betroffenen richtig bitter.

    Die eigenen Daten bei Wirtschaftsauskunfteien anfragen um sie auf Richtigkeit zu prüfen

    Es kann nie schaden, die über einen vorliegenden Informationen bei den großen Wirtschafts­auskunfteien zu prüfen. Lassen sie sich die über sie gespeicherten Daten zusenden. Meistens können Sie das direkt auf den Internet­seiten der Auskunfteien anfragen. Zum Beispiel bei der SCHUFA ist die Selbstauskunft einmal im Jahr kostenlos.

    So können Sie böse Überraschungen vermeiden und auch die Auskunftei will keine veralteten Daten in ihrem Bestand haben. So können Sie beispielsweise einen unberechtigten SCHUFA-EIntrag löschen lassen. Sollte ihnen etwas auffallen, können Sie im Vorfeld klären, bevor plötzlich der Kredit­vertrag aus blauem Himmel von der Bank versagt wird.



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