22. Oktober 2019 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
15.000€ Strafe wegen Datenschutzproblem für Auskunftei Bürgel

Die Auskunftei Bürgel Wirtschaftsinformationen (vergleichbar mit der SCHUFA) wurde vom Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstraße von 15.000 € verurteilt, weil das Unternehmen die Kreditwürdigkeit einer Frau anhand ihrer Wohngegend bzw. der Datengrundlage ihrer Nachbarn über einen Scoring-Wert bewertet hat. Das sei unzulässig, meint Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar.
Geldstrafe wegen Geoscoring
Dem Urteil vom 16. März (Az.: 233 OWi 12/17) liegt der Fall zugrunde, dass ein Online-Unternehmen, das mit Bürgel kooperiert, um die Zahlungsfähigkeit seiner Kunden einschätzen zu lassen, eine Anfrage über eine Kundin an die Wirtschaftsauskunftei gestellt hat. Anhand der von ihr angegebenen Wohnortdaten sei ein Scoring-Wert zur Einschätzung ermittelt und übermittelt worden. Caspar sah hierin einen Verstoß gegen den Datenschutz - das Amtsgericht Hamburg gab ihm recht.
Das sogenannte Geoscoring als alleinige Grundlage zur Beurteilung der Bonität einer Person ist nicht erlaubt. Es müssen immer weitere Informationen zur Person oder andere Parameter hinzugezogen werden.
Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel erkennt das Urteil des Amtsgerichts Hamburg nicht an. Sie hätte dem Online-Händler lediglich mitgeteilt, dass die Person nicht bekannt sei und somit seien auch keine personenbezogenen Daten übermittelt worden.
Auskunfteien wie SCHUFA & Co.

Durch das Eröffnen eines Kontos, der Ratenzahlungsvereinbarung beim Elektrohändler oder Möbelhaus, der Anfrage nach einem Kredit oder Nicht-Zahlung einer Rechnung erhält nahezu jeder Erwachsene im Laufe der Zeit einen Eintrag bei einer oder mehreren Auskunfteien. Ob SCHUFA, Bürgel Wirtschaftsinformationen oder Creditreform - die gesammelten Daten sollen Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit (Solvenz) einer Person geben, um sicherzustellen, dass eine Geschäftsbeziehung mit dieser Person auch Aussicht auf erfolgreiche Abwicklung hat.
Die meisten Auskunfteien berechnen dafür einen sogenannten Score-Wert. Über den SCHUFA-Score haben wir bereits in unserem Blog berichtet. Die Berechnung von Score-Werten hat mit Prognosen und Wahrscheinlichkeitsrechnung zu tun und soll nie die allumfassende Abbildung der Finanzlage darstellen, wie oft angenommen wird. Trotzdem muss natürlich bei einer solchen Berechnung einerseits richtig und andererseits datenschutzkonform berechnet werden.
Informationen von Auskunfteien wie Bürgel oder SCHUFA sind nicht immer zu 100% aktuell oder vollständig. Sie dienen als Einschätzung zur Kreditwürdigkeit und sollen keine vollständige Finanzsituation abbilden.
Datenschutz und Datengrundlage
Die Auskunfteien erheben hierfür ihre Datengrundlage in der Regel nicht vollständig selbst sondern sammeln Informationen von außen, aus den öffentlichen Melderegistern oder erhaltenen Informationen von Gläubigern wie Banken, Inkassounternehmen oder Versandhäusern.
Da es sich bei den Daten, die Auskunfteien wie die SCHUFA oder Bürgel sammeln und als Berechnungsgrundlage verwenden um personenbezogene Daten handelt, spielt der Datenschutz in diesem Bereich eine große Rolle.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar hat unserer Auffassung nach dadurch, dass er den Fall der angeblich ausschließlich anhand von Geoscoring errechneten Kreditwürdigkeit per Score-Wert vor Gericht gebracht hat, dazu beigetragen, dass die Auskunfteien genauer auf Ihre Daten und die Grundlage der Berechnung schauen.
Denn durch die Einschätzung solcher Auskunfteien können für die Einzelperson wichtige Verträge abgelehnt werden. Wenn eine negative Kreditwürdigkeit auf Grundlage unzureichender Daten berechnet wurde, ist dies für den Betroffenen richtig bitter.
Die eigenen Daten bei Wirtschaftsauskunfteien anfragen um sie auf Richtigkeit zu prüfen
Es kann nie schaden, die über einen vorliegenden Informationen bei den großen Wirtschaftsauskunfteien zu prüfen. Lassen sie sich die über sie gespeicherten Daten zusenden. Meistens können Sie das direkt auf den Internetseiten der Auskunfteien anfragen. Zum Beispiel bei der SCHUFA ist die Selbstauskunft einmal im Jahr kostenlos.
So können Sie böse Überraschungen vermeiden und auch die Auskunftei will keine veralteten Daten in ihrem Bestand haben. So können Sie beispielsweise einen unberechtigten SCHUFA-EIntrag löschen lassen. Sollte ihnen etwas auffallen, können Sie im Vorfeld klären, bevor plötzlich der Kreditvertrag aus blauem Himmel von der Bank versagt wird.
