4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Banken als Schuldnerberater? Neues Gesetz für Aufklärung bei Dispozinsen
Mitte Juli verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit dem Ziel, künftig besser vor hohen Dispozinsen zu schützen. Grundlage hierfür soll eine intensivere Information und Beratung durch Banken und Sparkassen sein.
Dispozinsen als Schuldenfalle vorbeugen
Wenn größere Anschaffungen anstehen oder der Kühlschrank unerwartet seinen Geist aufgibt und ersetzt werden muss, kann es schnell passieren, dass der Dispo in Anspruch genommen werden muss. Bei den aktuellen Dispozinsen, die regelmäßig um die 10 % liegen, kann dies schnell zu einer Schuldenfalle werden. Je länger das Konto in den roten Zahlen ist, desto schwerer wird es wegen der hohen Zinsen, die Schulden bei der Bank zurückzuzahlen.
Deswegen soll durch das neue Gesetz die Dispozinslage transparenter werden. Verbraucher sollen besser davor geschützt werden, in eine Situation der Überschuldung zu geraten. Im Gesetzesentwurf steht, dass Kreditgeber ihre Zinssätze auf ihrer Internetseite veröffentlichen müssen. So sollen die Angebote der Banken leichter vergleichbar werden. Dies wiederum soll helfen, nicht auf unangemessen hohe Dispozinsen hereinzufallen. Und wenn jemand seinen Dispokredit über ein halbes Jahr hinweg durchschnittlich zu über 75 % in Anspruch nimmt, muss die Bank oder Sparkasse ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten.
Eine Deckelung der Zinssätze, wie sie von Verbraucherschützern gefordert wird, ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ebenso gibt es weiterhin keine Verpflichtung, Kunden zu benachrichtigen, sobald der Dispo angesprochen wird.
Weitere Änderungen im Gesetzentwurf bei Immobiliendarlehen
Neben den Änderungen für Dispokredite verpflichtet der Gesetzentwurf Banken und Sparkassen dazu, vor Vergabe eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen. Dies ist bisher in der Praxis der Regelfall, war jedoch keine Pflicht. Auch die sogenannten Kopplungsgeschäfte werden weitgehend verboten.
Was bringt das Gesetz zur Vorbeugung hoher Dispozinsen?
Das Gesetz hat zwar einen positiven Grundgedanken - vor horrenden Dispozinsen und Überschuldung schützen zu wollen - die Umsetzung über die oben beschriebenen Änderungen wird jedoch kritisiert.
Warum sollten Banken, die an den Dispozinsen verdienen, ein solches Beratungsgespräch im Interesse des Schuldners führen? Natürlich gibt es Ausnahmen, dennoch war es bisher häufige Praxis, dem verzweifelten Schuldner ein Alternativangebot zu machen, das ihn jedoch langfristig schlechter stellt, als zuvor. Es gibt keine Garantie, dass die im Gesetz vorgesehenen Angebote auf Beratungsgespräche, werden sie von den Kunden wahrgenommen, nicht von Kreditgebern dazu genutzt werden, zum Beispiel Ratenkredite mit zusätzlichen, unnötigen Restschuldversicherungen zu verkaufen.
Kritisch ist auch die Länge der gewählten Überziehungsdauer, nach der ein Gespräch angeboten werden muss. Nach einem halben Jahr können bei bis zu 14 % Zinsen so viele Schulden zusammengekommen sein, dass anstelle eines Gesprächs mit der Bank besser eine Schuldnerberatung aufgesucht werden sollte.
Eingereicht wurde der Entwurf zu dem neuen Gesetz von Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD). Damit wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt. Eine Prüfung der Ergebnisse des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant.
Der Gesetzesentwurf kann auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz angesehen werden.