Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Rechtsprechung & Schuldenfallen » Banken als Schuldnerberater? Neues Gesetz für Aufklärung bei Dispozinsen





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Banken als Schuldnerberater? Neues Gesetz für Aufklärung bei Dispozinsen

    Mitte Juli verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit dem Ziel, künftig besser vor hohen Dispozinsen zu schützen. Grundlage hierfür soll eine intensivere Information und Beratung durch Banken und Sparkassen sein.

    Dispozinsen als Schuldenfalle vorbeugen

    Banken als Schuldnerberater Gesetz zur Aufklärung bei Dispozinsen

    Wenn größere Anschaffungen anstehen oder der Kühlschrank unerwartet seinen Geist aufgibt und ersetzt werden muss, kann es schnell passieren, dass der Dispo in Anspruch genommen werden muss. Bei den aktuellen Dispozinsen, die regelmäßig um die 10 % liegen, kann dies schnell zu einer Schuldenfalle werden. Je länger das Konto in den roten Zahlen ist, desto schwerer wird es wegen der hohen Zinsen, die Schulden bei der Bank zurückzuzahlen.

    Deswegen soll durch das neue Gesetz die Dispozinslage transparenter werden. Verbraucher sollen besser davor geschützt werden, in eine Situation der Überschuldung zu geraten. Im Gesetzesentwurf steht, dass Kreditgeber ihre Zinssätze auf ihrer Internetseite veröffentlichen müssen. So sollen die Angebote der Banken leichter vergleichbar werden. Dies wiederum soll helfen, nicht auf unangemessen hohe Dispozinsen hereinzufallen. Und wenn jemand seinen Dispokredit über ein halbes Jahr hinweg durchschnittlich zu über 75 % in Anspruch nimmt, muss die Bank oder Sparkasse ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten.

    Eine Deckelung der Zinssätze, wie sie von Verbraucherschützern gefordert wird, ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ebenso gibt es weiterhin keine Verpflichtung, Kunden zu benachrichtigen, sobald der Dispo angesprochen wird.

    Weitere Änderungen im Gesetzentwurf bei Immobiliendarlehen

    Neben den Änderungen für Dispokredite verpflichtet der Gesetzentwurf Banken und Sparkassen dazu, vor Vergabe eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen. Dies ist bisher in der Praxis der Regelfall, war jedoch keine Pflicht. Auch die sogenannten Kopplungsgeschäfte werden weitgehend verboten.

    Was bringt das Gesetz zur Vorbeugung hoher Dispozinsen?

    Das Gesetz hat zwar einen positiven Grundgedanken - vor horrenden Dispozinsen und Überschuldung schützen zu wollen - die Umsetzung über die oben beschriebenen Änderungen wird jedoch kritisiert.

    Warum sollten Banken, die an den Dispozinsen verdienen, ein solches Beratungsgespräch im Interesse des Schuldners führen? Natürlich gibt es Ausnahmen, dennoch war es bisher häufige Praxis, dem verzweifelten Schuldner ein Alternativangebot zu machen, das ihn jedoch langfristig schlechter stellt, als zuvor. Es gibt keine Garantie, dass die im Gesetz vorgesehenen Angebote auf Beratungs­gespräche, werden sie von den Kunden wahrgenommen, nicht von Kreditgebern dazu genutzt werden, zum Beispiel Ratenkredite mit zusätzlichen, unnötigen Rest­schuld­versicherungen zu verkaufen.

    Kritisch ist auch die Länge der gewählten Überziehungsdauer, nach der ein Gespräch angeboten werden muss. Nach einem halben Jahr können bei bis zu 14 % Zinsen so viele Schulden zusammen­gekommen sein, dass anstelle eines Gesprächs mit der Bank besser eine Schuldnerberatung aufgesucht werden sollte.

    Eingereicht wurde der Entwurf zu dem neuen Gesetz von Justiz- und Verbraucher­minister Heiko Maas (SPD). Damit wird die EU-Wohnimmobilien­kreditrichtlinie umgesetzt. Eine Prüfung der Ergebnisse des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant.

    Der Gesetzesentwurf kann auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz angesehen werden.



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