Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen & Überschuldung » Bestellen auf Raten – Online-Shops als Schuldenfalle





    20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Bestellen auf Raten – Online-Shops als Schuldenfalle

    In Zeiten in denen das Einkaufen in Online-Shops gang und gäbe ist, ist es gefährlich einfach geworden, Anschaffungen auf Ratenzahlung zu bestellen. Sofa, Wasch­maschine, Fernseher, Smartphone, Kleidung,... da kann einiges an Raten zusammenkommen. Wer dabei nicht aufpasst, verliert schnell den Überblick über Höhe und Laufzeit der jeweiligen Rate. Irgendwann wird dann ein Punkt erreicht, an dem die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Man ist überschuldet.

    Bestellen auf Raten als häufiger Grund für Überschuldung

    Bestellen auf Raten - Online-Shops als Schuldenfalle

    Die großen und zunehmend auch kleineren Online-Shops bieten mittlerweile das Bestellen auf Raten als Zahlungs­methode an. Besonders für Menschen mit geringem Einkommen ist dies oft sehr verlockend. Wer sich die hohe Summe für eine neue Sitzgarnitur nicht auf einen Schlag leisten kann, nimmt das Angebot, die Verbindlichkeit in geringeren monatlichen Raten abzu­be­zahlen, gerne in Anspruch.

    Hinzu kommen Lockangebote mit niedrigen Zinsen oder der sogenannten 0% Finanzierung. Das Gefühl, beim Kauf zu sparen und das begrenzt gültige Angebot wahr­nehmen zu müssen, treibt viele Menschen dazu, Käufe zu tätigen, die nicht nötig wären. Wird gleichzeitig mit dem Bestellen auf Raten geworben, schnappt die Schulden­falle schneller zu als man denkt.

    Beim Bestellen auf Raten wird die lange Laufzeit der Raten­zahlungs­verein­barungen oft unterschätzt. Je nachdem, wie hoch die monatliche Ratenzahlung ist, können mehrere Jahre zusammen­kommen. Das Risiko solch langfristiger Finan­zierungen ist immer, dass größere Reparaturen, Trennung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere ungeplante Situationen eintreten, durch die Ausgaben erhöht werden oder Einnahmen wegfallen. Die Raten müssen jedoch weiterhin gezahlt werden. Wer dies nicht tut, bekommt Mahnungen, die wiederum mit Kosten in Form von Mahn­gebühren verbunden sind. Ratenaussetzungen sind im Regelfall nicht möglich. Stattdessen wird im Folge­monat die doppelte Rate fällig. Können die Zahlungen nicht mehr geleistet werden, wird die Ratenzahlung gekündigt und die Summe auf einen Schlag fällig.

    Haushaltsbuch hilft, den Überblick zu behalten

    Besonders wichtig ist es beim Bestellen auf Raten, nicht über die Höhe der eigenen Einnahmen zu gelangen. Bestenfalls planen Sie immer einen Puffer ein, damit ungeplante Ereignisse Sie nicht kalt erwischen. Für die Berechnung Ihrer Einnahmen und Ausgaben und der Differenz, die Ihnen monatlich zur Verfügung steht, hilft Ihnen ein Haushaltsbuch.

    Eine kostenlose Haushaltsbuch Vorlage inklusive Erläuterungen zur Verwendung finden Sie unter Hilfsmittel oder direkt auf der Seite Haushaltsbuch.

    Ein weiterer Tipp: Tragen Sie sich in Ihren Kalender ein, wann einmalige Zahlungen wie Nach­zahlungen nach der Neben­kostenabrechnung bei Mietern, Versicherungen mit Jahres­beitrags­zahlung oder andere Zusatzzahlungen fällig werden. Wenn Sie am Ende des Vormonats daran erinnert werden, können Sie besser planen, wie viel Geld Sie für den folgenden Monat zur Verfügung haben. So müssen Sie nicht plötzlich Ihren Dispo in Anspruch nehmen, wofür hohe Zinsen fällig werden.

    Bestellen auf Raten mit Vorsicht genießen

    Nur wer sich sicher ist, die monatliche Verbindlich­keit über den gesamten Zeitraum begleichen zu können, sollte eine Raten­zahlungs­verein­barung treffen. Gesichertes Einkommen ist dabei ein wichtiger Faktor. Viele Empfänger vom Bürgergeld (ehem. AG II oder Hartz IV) nutzen das Bestellen auf Raten von Online-Shops, können diese meistens jedoch nicht über den gesamten Zeit­raum einhalten, weil andere Rechnungen wie eine Reparatur des Kühlschranks den für Ausgaben berechneten Betrag bereits für den Monat aufgebraucht haben.

    Auch wenn es schwer ist, lohnt es sich in vielen Fällen doch, das altbewährte Sparschwein (oder Sparkonto) für eine Anschaffung aufzustellen und diesem immer wenn es finanziell passt Beträge zuzuführen, bis die Summe für die gewünscht Anschaffung erreicht ist.



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