4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 2 Minuten
BGH: Kreditgebühren wurden zu Unrecht verlangt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil (AZ: XI ZR 405/12) vom 13. Mai 2014 entschieden, dass Kreditinstitute keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen. Bisher war es üblich, dass pauschal 1-4% der Summe des Kredits für die Bearbeitung oder organisatorische Arbeiten sowie die Prüfung der Bonität angefallen sind. Der BGH erklärte die nun als unzulässig.
Somit stärkt dieses Urteil extrem die Rechte der Verbraucher.
All diejenigen Kreditnehmer, deren Kredit ab dem Jahre 2011 abgeschlossen wurde, dürfen nach dem BGH Urteil Kreditgebühren sogar die an die Banken gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Da die Banken die gezahlten Gebühren bisher nicht ohne Aufforderung zurückzahlen, müssen Sie dies unbedingt selbst aktiv verlangen. Das BGH Urteil Kreditgebühren betrifft wohl Millionen Kunden z.B. von der Santander Consumer Bank, der Targobank, der Postbank sowie der Deutschen Bank. Für Kunden der Sparkassen und Volksbanken hat das BGH Urteil Kreditgebühren keine Auswirkungen. Diese haben bereits vor einigen Jahre gehandelt und verlangen seitdem keine Gebühren mehr.
BGH Urteil Kreditgebühren: Der Auslöser
Die Entscheidung des BGH ging von zwei parallelen Fällen aus.
Der erste Fall: Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen eine Bank und deren Klausel bei der Darlehensvergabe. Die Urteile des LG Dortmund (Urteil vom 3. Februar 2012 - 25 O 519/11) und des OLG Hamm (Urteil vom 17. September 2012 - 31 U 60/12) haben beide dem Kläger recht. Die Revisionen wurden abgewiesen.
Der zweite Fall: Das AG Bonn (Urteil vom 30. Oktober 2012 - 108 C 271/12) und das LG Bonn (Urteil vom 16. April 2013 - 8 S 293/12) entschieden ebenfalls, dass die beklagte Bank die zu unrecht durch eine Klausel verlangten Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müsse.
Welche Auswirkungen das BGH Urteil Kreditgebühren hat, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Es ist momentan noch unklar, ab welchem Zeitpunkt und zu welchen Voraussetzungen die Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückverlangt werden können. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob Sie gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern können, wenn eine der oben genannten Banken zu Ihren Gläubigern gehört.