Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Rechtsprechung » BGH: Kreditgebühren wurden zu Unrecht verlangt





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 2 Minuten

    BGH: Kreditgebühren wurden zu Unrecht verlangt

    Geldmünzen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil (AZ: XI ZR 405/12) vom 13. Mai 2014 entschieden, dass Kreditinstitute keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen dürfen. Bisher war es üblich, dass pauschal 1-4% der Summe des Kredits für die Bearbeitung oder organisatorische Arbeiten sowie die Prüfung der Bonität angefallen sind. Der BGH erklärte die nun als unzulässig.

    Somit stärkt dieses Urteil extrem die Rechte der Verbraucher.

    All diejenigen Kreditnehmer, deren Kredit ab dem Jahre 2011 abgeschlossen wurde, dürfen nach dem BGH Urteil Kreditgebühren sogar die an die Banken gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Da die Banken die gezahlten Gebühren bisher nicht ohne Aufforderung zurückzahlen, müssen Sie dies unbedingt selbst aktiv verlangen. Das BGH Urteil Kreditgebühren betrifft wohl Millionen Kunden z.B. von der Santander Consumer Bank, der Targobank, der Postbank sowie der Deutschen Bank. Für Kunden der Sparkassen und Volksbanken hat das BGH Urteil Kreditgebühren keine Auswirkungen. Diese haben bereits vor einigen Jahre gehandelt und verlangen seitdem keine Gebühren mehr.

    BGH Urteil Kreditgebühren: Der Auslöser

    Die Entscheidung des BGH ging von zwei parallelen Fällen aus.

    Der erste Fall: Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen eine Bank und deren Klausel bei der Darlehensvergabe. Die Urteile des LG Dortmund (Urteil vom 3. Februar 2012 - 25 O 519/11) und des OLG Hamm (Urteil vom 17. September 2012 - 31 U 60/12) haben beide dem Kläger recht. Die Revisionen wurden abgewiesen.

    Der zweite Fall: Das AG Bonn (Urteil vom 30. Oktober 2012 - 108 C 271/12) und das LG Bonn (Urteil vom 16. April 2013 - 8 S 293/12) entschieden ebenfalls, dass die beklagte Bank die zu unrecht durch eine Klausel verlangten Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müsse.

    Welche Auswirkungen das BGH Urteil Kreditgebühren hat, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Es ist momentan noch unklar, ab welchem Zeitpunkt und zu welchen Voraussetzungen die Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückverlangt werden können. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob Sie gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern können, wenn eine der oben genannten Banken zu Ihren Gläubigern gehört.



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