Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » News & Rechtsprechung » BGH-Urteil zum Recht auf Kündigung bei Bausparverträgen





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    BGH-Urteil zum Recht auf Kündigung bei Bausparverträgen

    Seit zwei Wochen steht das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Recht auf Kündigung bei Bausparverträgen. Wenn Sie einen oder mehrere ältere Bauspar­verträge haben, den Sie wegen der guten Konditionen zum Geld sparen nutzen, können Sie von den Auswikrungen des Urteils betroffen sein: Ihre Bausparkasse kann Ihren Bausparvertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen.

    Das Grundprinzip von Bausparverträgen

    Haus aus Geld BGH-Urteil Kündigung Bausparverträge

    Bausparverträge funktionieren vom Grund­prinzip her so, dass der Bausparer über einen Zeitraum von meist 7 bis 10 Jahren Guthaben zu einem festen Zinssatz anspart. Dies dient dazu, dass einen Teil (meist 40% bis 60 %) des zukünftig für Renovierung, Bau oder Kauf einer Immobilie angedachten Darlehens bereits anzusparen, mit dem Ziel, später ein günstigeres Darlehen zu bekommen.

    Nach Ablauf dieser vertraglich geregelten Ansparzeit wird der Bausparvertrag zuteilungs­reif. Das bedeutet, ab dem Zeitpunkt kann der Bausparer ein Darlehen bekommen, dessen Zinssatz im Vorfeld im Bausparver­trag festgehalten wurde. Er muss aber nicht. Stattdessen kann auch weiterhin das Guthaben angespart werden.

    Aus diesem Grund müssen Bausparkassen und Banken besonders bei alten Bausparverträgen in denen der Bausparer hohen Zinsen erhält, die in der jetzigen Zeit nicht zu bekommen sind, hohe Zinsbeträge ausgeben. Je länger der Bausparer sein Guthaben weiter anspart, ohne das Bauspar­darlehen in Anspruch zu nehmen, desto höher der Betrag, den Banken und Sparkassen an Zinsen auszahlen müssen.

    Nun aber zurück zum BGH-Urteil zum Recht auf Kündigung bei Bausparverträgen.

    Was hat das BGH Urteil zum Kündigungs­recht bei Bauspar­verträgen für Auswirkungen?

    Domino steine stoppen BGH-Urteil Kündigung Bausprverträge

    Kurz zusammengefasst:
    Ihre Bank oder Sparkasse kann Ihnen Ihren Bausparvertrag kündigen, wenn dieser seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif ist.

    Für Sie bedeutet dieses Urteil des Bundes­gerichts­hofs, dass Sie im Falle der Kündigung zwar Ihr angespartes Vermögen ausgezahlt bekommen, die meist guten Konditionen und Zinsen jedoch flöten gehen. Sie profitieren nicht mehr von den einst hohen Zinsen.

    Das BGH-Urteil zum Recht auf Kündigung bei Bausparverträgen

    Ausgangs­lage waren zwei ähnliche Fälle, in denen einmal im Jahr 1989 ein Bausparvertrag über 40.000 DM (entspricht 20.451,68 €) und einmal im Jahr 1999 ein Bausparvertrag über 160.000 DM (entspricht 81.806,70 €) abgeschlossen wurdn. Im ersten Fall wurde die Zuteilungsreife am 1. April 1993 erreicht und die Klägerin erhielt im Juni 2015 die Kündigung von der Bausparkasse. Im zweiten Fall wurde die Zuteilungs­reife 2009 erreicht und auch hier kündigte die Bausparkasse, weil seit mehr als 10 Jahren kein Darlehen in Anspruch genommen wurde.

    Beide Klagen hatten keinen Erfolg. Der BGH entschied zugunsten der Bausparkassen. Die Begründung war, dass auf die Bau­spar­verträge Darlehens­recht anzuwenden sei, denn in der Ansparphase ist die Bausparkasse die Darlehens­nehmerin und der Bausparer der Darlehensgeber. Erst wenn das Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird, tauschen die Rollen. Da dies nicht passiert ist, hatten die Bauspar­kassen als Darlehens­nehmer das Recht zur Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB, nach dessen "Entstehungs­geschichte und dem Regelungs­zweck jeder Darlehens­nehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach Empfang des Darlehens die Möglichkeit haben soll, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen". Mehr hierzu können Sie in der Presse­mitteilung zum Urteil mit den Akten­zeichen XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16 lesen.

    Schuldner aufgepasst

    Wenn Sie verschuldet oder gar überschuldet sind und Ihnen Ihr alter Bauspar­vertrag gekündigt wird, kann es insbesondere bei laufenden Pfändungen sein, dass Ihr Erspartes direkt an die Gläubiger abgeführt wird.

    Als Schuldner mit laufender Kontopfändung müssen Sie bei Kündigung Ihres Bausparvertrags dafür sorgen, dass das Guthaben nicht auf das Konto mit der Pfändung eingezahlt wird. Ansonsten kann es je nach Höhe der Schulden und Ihrem Ersparten passieren, dass der gesamte Geld­betrag direkt an Ihre Gläubiger wandert.

    Wir empfehlen Ihnen, sich gut zu überlegen, wie Sie mit den in der Regel unerwarteten Einkünften umgehen. Entscheiden Sie sich zum Beispiel dafür, einen Teil Ihrer Schulden oder den gesamten offenen Betrag bei einem besonders hartnäckigen Gläubiger zu begleichen, müssen Sie einen Großteil des Geldes aus dem Bausparvertrag in die im Laufe der Zeit angefallenen Zinsen und Mahn­gebühren aufwenden.

    Eine Alternative ist, durch Beauftragung einer Schuldnerberatung über außergerichtliche Vergleiche mit den Gläubigern Vergleiche zu schließen. So müssen Sie in der Regel weniger als vorher zurückzahlen und auch Zinsen und Mahnkosten entfallen. Bei den außer­gerichtlichen Verhandlungen zahlen Sie über monatliche Raten die vereinbarte Rest­summe Ihrer Schulden ab - den zusätzlichen Geld­betrag aus dem gekündigten Bausparvertrag können Sie nutzen, um eine regelmäßige Raten­zahlung zu sichern. Oder aber Ihr Erspartes aus dem Bausparvertrag ist so hoch, dass Sie Ihrer Schuldnerberatung mitteilen können, dass Sie die Vergleiche nicht in Raten, sondern durch eine einmalige Zahlung erfüllen. Sie könnten je nach Höhe der Verschuldung und Anzahl Ihrer Gläubiger also in kurzer Zeit schuldenfrei werden.

    Bei Interesse können wir Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung eine kostenfreie Analyse Ihrer Situation anbieten:

    Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen
    . Vielleicht können Sie die Kündigung Ihres Bausparvertrags nutzen, um schuldenfrei zu werden und von vorne anzufangen.



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