4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Das richtige Konto bei Schulden
Bei Schulden besteht längerfristig das Risiko, dass einer Ihrer Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst. Haben Sie zuvor nicht vorgesorgt und Ihr Konto umwandeln lassen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), kann durch die Kontopfändung Ihr gesamtes Einkommen und Ihre Ersparnisse auf dem Konto an Ihren Gläubiger abgeführt werden. Sie stehen komplett mit leeren Händen da.
Hürde Gemeinschaftskonto
Bei Schulden ist das Problematische an einem Gemeinschaftskonto, dass die Gefahr besteht, dass das gesamte Gehalt bzw. die gesamten Einnahmen beider Personen gepfändet wird. Das wäre der Fall, wenn beide Gehälter auf das Gemeinschaftskonto eingehen und mindestens eine der beiden Personen seit längerem Schulden hat, weswegen einer der Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst.
Wer in einem solchen Falle seinem Partner nicht Bescheid gibt oder alles versucht zu ignorieren, steht schnell vor einem noch viel größerem Problem: Die gesamten Einnahmen für einen Monat und zusätzlich mögliche Ersparnisse sind weg. Denn kein Pfändungsschutzkonto bedeutet kein Pfändungsschutz. Und ohne diesen kann das gesamte Guthaben bis zur Höhe der offenen Verbindlichkeit an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden.
Zudem wirkt Pfändungsschutz nicht rückwirkend. Ist das Geld einmal weg, kann man es nicht mehr zurückholen.
Wenn das Konto erst einmal leer ist, muss für die lebensnotwendigen Ausgaben der Dispo angesprochen werden. Die hohen Zinsen wegen Inanspruchnahme des Dispos lassen dann die Schulden rasant anwachsen. So schnell gerät man in eine steile Abwärtsspirale.
Wie bekommt man auf einem Gemeinschaftskonto Pfändungsschutz?
Direkt auf dem Gemeinschaftskonto gibt es keine Möglichkeit des Pfändungsschutzes.
Haben Sie ein Gemeinschaftskonto, müssen Sie dieses zunächst zu einem Einzelkonto auf Guthabenbasis ändern lassen, bevor Sie dieses Einzelkonto wiederum in ein P-Konto umwandeln lassen können.
In vielen Fällen lohnt es sich, ein Guthabenkonto bei einer neuen Bank zu eröffnen, mit der Sie bisher noch keine Geschäftsbeziehung führen. Nach Eröffnung des Guthabenkontos können Sie dieses dann in ein P-Konto umwandeln lassen und Ihre Einnahmen auf das neue Konto einzahlen lassen.
Vorgehen: Das richtige Konto bei Schulden
Wer längerfristig offene Verbindlichkeiten bei einem oder mehreren Gläubigern hat, muss damit rechnen, dass Gläubiger pfänden könnten. Wer sich vor dem Fall der Fälle darum kümmert, Pfändungsschutz zu erhalten, sichert zumindest seinen Freibetrag und steht nicht plötzlich ohne finanzielle Mittel da.
Der Pfändungsschutz greift erst dann, wenn tatsächlich eine Kontopfändung aktiv ist. Vorher gibt es keinen Unterschied zu einem "normalen" Girokonto. Sie können wie gewohnt über Ihr vollständiges Guthaben verfügen.
- Vergewissern Sie sich, dass noch kein P-Konto auf Ihren Namen läuft
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Gehaltskonto bzw. das Konto, auf das Ihre Einnahmen gehen, ein Einzelkonto ist
- Lassen Sie dieses Konto von Ihrer Bank zu einem P-Konto umwandeln
- Prüfen Sie, ob Sie Ihren Freibetrag beim P-Konto erhöhen können (z.B. bei gesetzlichen Unterhaltspflichten)
- Melden Sie Ihrer Bank Sozialleistungen (Kindergeld, etc.), diese sind pfändungsfrei
- Ist eine Kontopfändung aktiv, achten Sie darauf, dass Ihr Freibetrag eingehalten wird
Alle wichtigen Informationen zum P-Konto finden Sie unter Pfändungsschutzkonto.