Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Überschuldung » Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen





    6. Mai 2020 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen

    Eine Geldstrafe wird durch das rechts­kräftige Urteil eines Gerichts oder einen Strafbefehl (zum Beispiel bei Freiheits­beraubung oder Körperver­letzung) verhängt. Die Höhe eines Tages­satzes richtet sich nach dem Netto­ein­kommen des Verur­teileten. Als Anzahl kann das Gericht 5 bis 360 Tages­sätze verhängen. Finanziell schlechter gestellte oder stark verschuldete Verurteilte können diese Geldstrafe als Ratenzahlung leisten.

    Voraussetzungen um eine Geldstrafe als Ratenzahlung zu begleichen

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    Icon Paragraph Zeichen

    Sind Sie nicht in der Lage, die Geld­strafe auf einmal zu begleichen, können Sie gemäß § 42 Strafgesetzbuch (StGB) für das Begleichen der Geldstrafe eine Ratenzahlung bean­tragen.

    Die Voraus­setzung für eine Bewilligung einer Zahlung in Teil­beträgen ist, dass es Ihnen wegen Ihrer persön­lichen oder wirtschaft­lichen Verhält­nisse nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe als Einmal­zahlung zu leisten.

    Darüber müssen Sie einen Nachweis erbringen, um dem Gericht nachzu­weisen, dass Sie Ihren Lebens­unterhalt durch eine ein­malige Zahlung nicht weiter be­streiten können.

    Ratenzahlung der Geldstrafe beantragen

    Icon Brief schreiben Stift

    Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann ein Antrag auf Ratenzahlung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Es gibt keine vorgegebene Form für diesen Antrag, allerdings sollte Folgendes beachtet werden:

    • Sachliche und ausführliche Erläuterung, warum keine Einmal­zahlung erfolgen kann, sondern eine Raten­zahlung notwendig ist
    • Die Geldstrafe sollte in diesem Schreiben nicht mehr in Frage gestellt werden (ein Einspruch gegen den Strafbefehl ist nur innerhalb 2 Wochen ab Zustellung möglich)
    • Der oben genannte Nachweis, dass keine Einmal­zahlung erfolgen kann, sollte mitgeschickt werden (z.B. Gehalts­nachweis)

    Wenn Sie Ihre Geldstrafe durch Ratenzahlung begleichen, müssen Sie den ange­wiesenen Betrag pünktlich über­weisen. Sobald Sie eine der Raten, die durch das Gericht ange­ordnet wurden, nicht recht­zeitig bezahlen, steht es dem Gericht frei, die vereinbarte Raten­zahlung aufzuheben.

    Bei kurz­fristigen finanziellen Schwierig­keiten können Sie beim Gericht eine Stundung beantragen. Mehr hierüber lesen Sie unter Was heißt Schulden stunden?  

    Alternative: Gemein­nützige Arbeit

    Ist für Sie wegen Ihrer finanziellen Situation selbst das Begleichen der Geldstrafe als Ratenzahlung nicht möglich, können Sie zur Tilgung gemein­nützige Arbeit leisten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen, damit die Geldstrafe sozu­sagen umge­wandelt wird. Je nach Bundes­land variiert die Stunden­zahl, die zum Ausgleich eines Tages­satzes nötig ist. Aktuell gilt in der jeweiligen Verordnungen der Bundes­länder zur Ersatz­freiheits­strafe:

    • Baden-Württemberg: 4 Stunden
    • Bayern: 6 Stunden
    • Berlin: 6 Stunden
    • Brandenburg: 6 Stunden
    • Bremen: 4 Stunden
    • Hamburg: 5 Stunden
    • Hessen: 6 Stunden
    • Mecklenburg-Vorpommern: 6 Stunden
    • Niedersachsen: 6 Stunden
    • Nordrhein-Westfalen: 6 Stunden
    • Rheinland-Pfalz: 6 Stunden
    • Sachsen: 5 Stunden
    • Sachsen-Anhalt: 6 Stunden
    • Schleswig-Holstein: 6 Stunden
    • Saarland: 6 Stunden
    • Thüringen: 6 Stunden

    Was passiert, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird?

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    Wenn Sie eine verordnete Geldstrafe als Ratenzahlung oder Einmalzahlung einfach nicht bezahlen, kann gemäß § 43 StGB eine Ersatz­freiheits­strafe verhängt werden. Das bedeutet, sie müssen die Anzahl an Tages­sätzen, die das Gericht Ihnen als Geldstrafe auferlegt hat, in Haft absitzen.

    Sie können die Freiheits­strafe jedoch jederzeit durch voll­ständige Zahlung der Geldstrafe abwenden. Sowohl vor Voll­streckung der Freiheits­strafe als auch während­dessen.


    Wichtig bei Geldstrafen: Rechtzeitig handeln

    Sich mit seinen Schulden und dann auch noch mit einer Geldstrafe ausein­ander­setzen zu müssen ist unangenehm. Trotz­dem raten wir Ihnen, sich recht­zeitig um einen Antrag auf Begleichen der Geldstrafe als Ratenzahlung, auf Stundung oder auf Tilgung durch gemein­nützige Arbeit zu kümmern.

    Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Geldstrafe nicht zahlen können und zusätzlich noch weitere Schulden haben. Zwar kann die Höhe der Zahlung nicht verringert werden, aber wegen der Besonder­heit der Geldstrafe und den Folgen einer Nicht­zahlung kann ggf. bei anderen Gläubigern eine Stundung oder deutliche Redu­zierung Ihrer Raten verein­bart werden, damit Sie die Geldstrafe pünktlich zahlen können.

    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Insolvenz vermeiden


    Wir helfen Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung aus der Klemme, indem wir mit Ihren Gläubigern verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Das Ziel dabei: Ihre Schulden reduzieren, die Raten senken und Ihnen den finanziellen Druck nehmen.



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