Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung & Finanzamt & Schuldnerberatung & Überschuldung » Finanzämter und ihre Praxis bei Steuerschulden





    21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Finanzämter und ihre Praxis bei Steuerschulden

    Im Auftrag unserer Mandaten und zur Vermeidung ihrer Privatinsolvenz verhandeln wir täglich mit vielen Gläubigern, z.B. diversen Hausbanken, Leasingbanken, Kreditkartenunternehmen, Versandhäusern und vielen anderen Auftragnehmern der Privatwirtschaft.

    Da diese Unternehmen wissen, dass sie in der Regel bei Schuldnern innerhalb einer Verbraucherinsolvenz am wenigsten Chancen haben, ihre Forderungen einzuholen, lassen sich häufig flexible und für beide Seiten kaufmännisch "vernünftige" Lösungen und Vergleiche finden, die damit auch eine Insolvenz des Schuldners verhindern.

    Steuerschulden beim Finanzamt

    Wichtige Informationen zu Schulden beim Finanzamt finden Sie unter Steuerschulden

    Finanzamt Praxis Steuerschulden Schild Wegweise Finanzamt

    Nicht selten haben unsere Mandanten aber auch Schulden bei Finanzämtern, häufig entstanden durch Nach­zahlungs­verpflichtungen bei der Einkommens­steuer und anderen Steuerarten, die üblicherweise mit einem gewissen Zeitverzug erst vollständig ermittelt werden können.

    Kommt ein säumiger Steuerschuldner innerhalb dieser Zeit zunehmend in Zahlungsschwierigkeiten, z.B. durch Jobverlust oder Krankheit, kann er zum Zeitpunkt des Steuerbescheids durch die vorliegende Überschuldung auch seine Steuerschuld nicht mehr begleichen.

    Grundsätzlich kann man dann auch mit Finanzämtern über eine bestimmte Form der Ratenzahlung verhandeln, eher unwahrscheinlich ist allerdings eine Herabsetzung der Steuerschuld an sich. Verhandlungs­bereit zeigen sich die Ämter vielleicht auch bei ggf. existierenden Säumnis­zuschlägen, sofern die Steuerschuld selbst beglichen wird.

    Die Ratenzahlung wäre also bei zahlungswilligen und -fähigen Steuerschuldnern, die in aktuten Zahlungs­schwierig­keiten stecken, ein wichtiges Instrument zur Schuldenregulierung.

    Leider fehlt bei dem Aspekt der Ratenzahlung die Flexibilität in der finanzamtlichen Verwaltung. Selbst wenn die Finanzbeamten wollten, sie werden Ratenzahlungen nur dann akzeptieren, wenn die Ratenhöhe ausreichend hoch und die Tilgungszeit innerhalb von in der Regel 6 Monaten, seltener bis zu einem Jahr, vereinbart wird. Eine längere Laufzeit würde zwar häufig entscheidend dazu beitragen, dass Schuldner nicht in die Privatinsolvenz gehen müssten, wird aber meistens nicht gewährt. Auch Stundungsregelungen unterliegen ähnlichen Einschränkungen, selbst wenn die wirtschaftlichen Existenz des Steuerschuldners bedroht ist.

    Erfahrungen mit dem Finanzamt bei Steuerschulden aus der Praxis

    Aus unserer konkreten Kanzlei­praxis mussten wir im Fall eines unserer Mandanten zur Kenntnis nehmen, dass das Finanzamt am Ende also lieber auf beträchtliche Steuer­einnahmen verzichtet, weil es durch die Verwaltungspraxis Schuldner eher in die Privatinsolvenz (mit anschließender Restschuld­befreiung) zwingt, als einem Raten­zahlungs­vorschlag zu entsprechen. Dieser hätte zwar eine Laufzeit von drei Jahren gehabt, aber mit hoher Wahrscheinlich­keit weit mehr an Steuerschulden zurückgeführt als der Weg in die Verbraucherinsolvenz. Denn auch für Steuerschulden wird bei Wohlverhalten am Ende der Insolvenz die Rest­schuldbefreiung erteilt.

    Als Spezialkanzlei für die Vermeidung von Privatinsolvenzen aber auch als einzelne Privat­personen und damit Steuerzahler können wir diese Haltung nicht nachvollziehen, in der der Staat am Ende kaufmännisch nicht optimales "Forderungs­management" zu Lasten der Steuereinnahmen praktiziert.

    Fairerweise soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass wir vereinzelt durchaus auch einen teilweisen Schuldenerlass oder zumindest verlängerte Ratenzahlungen für unsere Mandanten mit Finanzämtern vereinbaren konnten. Es gibt also auch Ausnahmen von der Regel.



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