Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » SCHUFA & Tipps » Häufige Fragen zur SCHUFA





    4. Mai 2016 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Häufige Fragen zur SCHUFA

    Wie gelangt man in die Datenbank?

    Die SCHUFA-Datenbank hat von 66 Millionen Personen Informationen, die sie von ihren insgesamt rund 4.500 Vertragspartnern sowie von öffentlich-rechtlichen Verzeichnissen (etwa Insolvenz- und Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte) erhält.

    Wer genau sind die Vertragspartner, welche Informationen erhalten sie?

    Die Vertragspartner der SCHUFA sind in drei Kategorien unterteilt: Zu A-Vertragspartnern gehören Kreditkartenfirmen, Kreditinstitute sowie Leasinggesellschaften, die Positiv- und Negativmerkmale erhalten. Ferner bekommen sie Verbraucherinformationen aus anderen Branchen (etwa, ob ein Verbraucher gemahnte Rechnungen offen hat). Wo konkret er Kunde ist, ersehen sie nicht. Zu den B-Vertragspartnern zählen Handel, Versandhandel, elektronischer Handel, Telekomunternehmen sowie sonstige Firmen, die Leistungen und Waren auf Rechnung oder Teilzahlungsbasis gewähren. Diese Gruppe erfährt von Verbrauchern deutlich weniger und ausschließlich Negativmerkmale. Ausnahme: Telekomunternehmen erhalten Positiv- und Negativinfos. Auch hier ist nicht ersichtlich, wo ein Verbraucher konkret Kunde ist. Zu den F-Vertragspartnern zählen Inkassofirmen, die Adressdaten erhalten. Aber nur von Verbrauchern, die bei Vertragsabschluss in die SCHUFA-Klausel eingewilligt haben. De facto alle, die einen Ratenkauf oder Leasingvertrag abschließen. Denn ohne SCHUFA-Einwilligung kein Kredit bzw. keine Ware.

    Welche Daten speichert die SCHUFA von Verbrauchern?

    Die SCHUFA speichert Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, ehemalige und aktuelle Anschriften, Bankkonten, Kredite, Kreditkarten, Bürgschaften, Leasing-, Mobilfunk- und Ratenzahlungsverträge sowie Versandhandelskonten. Zusätzlich werden Zahlungsausfälle bei angemahnten Forderungen, Konto-, Kredit- und Kreditkartenkündigungen sowie Laufzeiten von Krediten erfasst. Auch Vollstreckungsmaßnahmen werden gespeichert. Angaben über Einkommen, Vermögen, Beruf, Nationalität und Familienstand (oder Beziehungsstatus) enthalten die Personenprofile nicht. Die SCHUFA recherchiert auch nicht.

    Was melden die Banken der SCHUFA?

    Banken melden Girokonten, Ratenkredite sowie ihre Höhe und Laufzeit, Dispoüberziehungen sowie Kreditkarten. Einen ausgeglichenen Kontostand melden die Kreditinstitute nicht. Fragte vor etwa fünf Jahren ein Verbraucher bei unterschiedlichen Banken Kreditkonditionen (etwa für einen Hauskauf) ab, war das ein Negativmerkmal und wirkte sich entsprechend schlecht auf den Scorewert aus. Das hat sich geändert. Auch der Wechsel des Kreditinstituts führt nicht mehr wie früher zu einer Abwertung des Scorewertes. Laut SCHUFA war es statistisch erwiesen, dass Verbraucher, die Geldprobleme hatten, häufiger das Kreditinstitut wechselten. Dieses Merkmal funktioniert aber nicht mehr.

    Wann werden Daten gelöscht?

    Angaben über Verbraucheranfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Kredite werden drei Kalenderjahre nach ihrer Tilgung gelöscht. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn der Kredit beglichen ist. Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung werden, wenn die Forderungen beglichen sind, ebenfalls nach drei Jahren gelöscht.

    Wie Sie einen SCHUFA-Eintrag gelöscht bekommen, lesen Sie in unserer Kategorie SCHUFA nach.

    Quelle: WELT.de



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