4. Mai 2016 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Häufige Fragen zur SCHUFA
Wie gelangt man in die Datenbank?
Die SCHUFA-Datenbank hat von 66 Millionen Personen Informationen, die sie von ihren insgesamt rund 4.500 Vertragspartnern sowie von öffentlich-rechtlichen Verzeichnissen (etwa Insolvenz- und Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte) erhält.
Wer genau sind die Vertragspartner, welche Informationen erhalten sie?
Die Vertragspartner der SCHUFA sind in drei Kategorien unterteilt: Zu A-Vertragspartnern gehören Kreditkartenfirmen, Kreditinstitute sowie Leasinggesellschaften, die Positiv- und Negativmerkmale erhalten. Ferner bekommen sie Verbraucherinformationen aus anderen Branchen (etwa, ob ein Verbraucher gemahnte Rechnungen offen hat). Wo konkret er Kunde ist, ersehen sie nicht. Zu den B-Vertragspartnern zählen Handel, Versandhandel, elektronischer Handel, Telekomunternehmen sowie sonstige Firmen, die Leistungen und Waren auf Rechnung oder Teilzahlungsbasis gewähren. Diese Gruppe erfährt von Verbrauchern deutlich weniger und ausschließlich Negativmerkmale. Ausnahme: Telekomunternehmen erhalten Positiv- und Negativinfos. Auch hier ist nicht ersichtlich, wo ein Verbraucher konkret Kunde ist. Zu den F-Vertragspartnern zählen Inkassofirmen, die Adressdaten erhalten. Aber nur von Verbrauchern, die bei Vertragsabschluss in die SCHUFA-Klausel eingewilligt haben. De facto alle, die einen Ratenkauf oder Leasingvertrag abschließen. Denn ohne SCHUFA-Einwilligung kein Kredit bzw. keine Ware.
Welche Daten speichert die SCHUFA von Verbrauchern?
Die SCHUFA speichert Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, ehemalige und aktuelle Anschriften, Bankkonten, Kredite, Kreditkarten, Bürgschaften, Leasing-, Mobilfunk- und Ratenzahlungsverträge sowie Versandhandelskonten. Zusätzlich werden Zahlungsausfälle bei angemahnten Forderungen, Konto-, Kredit- und Kreditkartenkündigungen sowie Laufzeiten von Krediten erfasst. Auch Vollstreckungsmaßnahmen werden gespeichert. Angaben über Einkommen, Vermögen, Beruf, Nationalität und Familienstand (oder Beziehungsstatus) enthalten die Personenprofile nicht. Die SCHUFA recherchiert auch nicht.
Was melden die Banken der SCHUFA?
Banken melden Girokonten, Ratenkredite sowie ihre Höhe und Laufzeit, Dispoüberziehungen sowie Kreditkarten. Einen ausgeglichenen Kontostand melden die Kreditinstitute nicht. Fragte vor etwa fünf Jahren ein Verbraucher bei unterschiedlichen Banken Kreditkonditionen (etwa für einen Hauskauf) ab, war das ein Negativmerkmal und wirkte sich entsprechend schlecht auf den Scorewert aus. Das hat sich geändert. Auch der Wechsel des Kreditinstituts führt nicht mehr wie früher zu einer Abwertung des Scorewertes. Laut SCHUFA war es statistisch erwiesen, dass Verbraucher, die Geldprobleme hatten, häufiger das Kreditinstitut wechselten. Dieses Merkmal funktioniert aber nicht mehr.
Wann werden Daten gelöscht?
Angaben über Verbraucheranfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Kredite werden drei Kalenderjahre nach ihrer Tilgung gelöscht. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn der Kredit beglichen ist. Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung werden, wenn die Forderungen beglichen sind, ebenfalls nach drei Jahren gelöscht.
Wie Sie einen SCHUFA-Eintrag gelöscht bekommen, lesen Sie in unserer Kategorie SCHUFA nach.
Quelle: WELT.de
