15. August 2018 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
Hilfe ich gebe zu viel Geld aus

"Ich gebe zu viel Geld aus" – Dieser Gedanke schießt gerade in Zeiten wie der Vorweihnachtszeit aber auch im Urlaub oder zu Geburtstagen vielen Menschen durch den Kopf. Geschenke, gutes Essen und der Urlaub wollen finanziert werden und sorgen für zusätzliche Ausgaben.
Problematisch wird die Situation der erhöhten Ausgaben dabei dann, wenn es sich nicht nur um ein kurzzeitiges Ungleichgewicht handelt. Geben Sie regelmäßig mehr Geld aus als sie einnehmen und rutschen damit immer wieder in den Dispokredit, sind Sie überschuldet und sollten Sie sich mit den Möglichkeiten der Entschuldung auseinandersetzen.
Raus aus den Schulden heißt nicht automatisch Insolvenz
Den meisten Personen fällt auf Nachfrage als Entschuldungsmöglichkeit die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) ein. Diese stellt aber nur die letzte Möglichkeit für den Schuldner dar. Wer zu viel ausgibt, kann sich aus seiner Situation vielmehr auch durch eine außergerichtliche Schuldenregulierung befreien. Geeignete Ansprechpartner dafür stellen zum Beispiel spezialisierte Rechtsanwälte oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen dar.
Gesetzliche Grundlagen der außergerichtlichen Schuldenregulierung
Gesetzlich ist sogar in § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung vorgeschrieben, dass bei Privatpersonen vor der Stellung des Insolvenzantrags stets zunächst eine außergerichtliche Schuldenregulierung stattgefunden haben muss.
Durch den außergerichtlichen Einigungsversuch soll eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erzielt werden. Dadurch wird ein langwieriges und kostenintensives Insolvenzverfahren vermieden, wodurch die Gerichte entlastet werden. Außerdem ist für den Fall, dass es doch zu einer Insolvenz kommen muss, die finanzielle Situation dann schon besser aufgearbeitet.
So funktioniert die außergerichtliche Schuldenregulierung

Schulden zu haben bedeutet in der Regel, sich unter Druck zu fühlen - und zwar unabhängig vom Alter, Geschlecht oder gar Arbeitsverhältnissen. Die ungeklärte finanzielle Situation belastet, Anrufe und Schreiben von den Gläubigern sorgen für Stress.
Wendet sich der Schuldner beispielsweise an eine anwaltliche Schuldnerberatung, die für ihn die außergerichtliche Schuldenregulierung durchführt, wird sämtlicher Kontakt mit den Gläubigern vom Anwalt übernommen. Das Chaos der Zahlungen und offenen Verbindlichkeiten wird durch Einholung der Forderungshöhen durch die anwaltliche Schuldnerberatung behoben und ein fester Schuldenregulierungsplan aufgestellt.
Dieser beinhaltet meistens einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger. Im Idealfall zahlen Sie einen deutlich geringeren Teil Ihrer eigentlichen Schuldsumme zurück. Gleichzeit wird durch die außergerichtliche Einigung festgelegt, durch welche einmaligen oder regelmäßigen Zahlungen die ausstehenden Schulden nachhaltig beglichen werden können. Sie wissen genau, wie viel Sie im Monat zahlen müssen. Und da Sie wissen, wie lange Sie die Rate zur Bezahlung der Schuldsumme aufbringen müssen, haben Sie ein klares Ziel, auf das Sie hinarbeiten können. Mit Abschluss dieser Zahlungen sind Ihre Schulden dann abgegolten.
Ein guter erster Schritt: Das Eingeständnis "Ich gebe zu viel Geld aus"

Das unangenehme Gefühl das mit dem Gedanken "Ich gebe zu viel Geld aus" einher geht ist jedoch auch etwas Positives. Denn Sie sind sich bewusst, dass Ihre Ausgaben erhöht oder sogar zu hoch für Ihre Einnahmen sind und Sie Ihre Finanzen im Blick behalten müssen, um nicht abwärts in die Schuldenspirale zu geraten. Es ist nicht leicht, sich selbst gegenüber einzugestehen, dass man Hilfe benötigt, weil man zu viel Geld ausgibt. Schuldgefühle wegen Geldproblemen belasten im Alltag. Und sie können auch gesundheitliche Folgen wie Stress, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen oder Depressionen haben.
Wer jedoch rechtzeitig auf sein Bauchgefühl hört, sich professionelle Hilfe sucht und nicht versucht, die negativen Empfindungen zu verdrängen, hat gute Chancen über den außergerichtlichen Vergleich schuldenfrei zu werden - ganz ohne Insolvenz.
