Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen » Wenn das Hochwasser geht – und die Schulden bleiben





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Wenn das Hochwasser geht – und die Schulden bleiben

    Hochwasser Häuser Flut Überschwemmung

    Die bangen Fragen nehmen jedes Mal mit dem steigenden Hoch­wasser zu. Was kann gerettet werden vor dem Schlamm und der Flut? Wo bringen wir die Dinge hin, die wir retten wollen? Kommt es zu einer Evakuierung und kommt diese rechtzeitig?

    Doch was ist, wenn das Hochwasser weg ist und nur der Schlamm und die Sorgen bleiben. Die Sorgen vertreiben Versicherungen leider selten, die Flutwelle und die Überschwemmungen haben sie vermehrt.

    Häufig tritt der Fall ein, dass, wenn schon einmal ein Schadens­fall eingetreten war, die Betroffenen zwar noch eine Gebäude­versicherung bekommen, nicht aber eine Absicherung gegen Elementarschäden, die vor den finanziellen Folgen eines erneutem Hochwassers schützt.

    Hochwasser, Versicherungen und Schulden

    Dieses ist eine Ernüchterung und eine harte Erkenntnis für alle, die schon im Jahre 2002 ihr Hab und Gut durch das Hochwasser verloren haben. Damals erhielten die Opfer, die eine Versicherung hatten, den Wert für ihr Gebäude zurück. Bedingung war, dass das Gebäude an derselben Stelle wieder aufgebaut wurde. Wenn das Haus jedoch versetzt wieder aufgebaut wurde, erhielt man nur den Zeitwert. Die ist häufig nur ein Bruchteil vom Eigentum. Hierdurch wurden viele dazu gezwungen, am selben Ort zu bleiben – auch auf die Gefahr hin, dass ein erneutes Hochwasser und eine darauf folgende Überschwemmung erneut alles zerstört.

    Die alten Verträge aus der ehemaligen DDR hingegen decken noch automatisch eine Elementar­schaden­versicherung ab, daher sollten diese unbedingt behalten werden. Heute muss man diesen Schutz extra bezahlen. Die ist jedoch für viele nicht mehr möglich, da die Versicherungen in sogenannte Gefahren­zonen unterteilen. In den Hochwasser­gebieten wurden die Betroffenen 2002 daraufhin von ihren Versicherern gekündigt.

    Allen Opfern mit einer Police für Elementar­schäden ist zu raten, unbedingt alle Schäden zu dokumentieren. Auch sämtliche Gegenstände sollten erst entsorgt werden, wenn die Klärung mit der Versicherung erfolgt ist, denn oft reichen Fotos und Videos nicht aus, um Ersatz zu erhalten.

    Doch was ist mit den Flutopfern von 2002 (s.o.), die aktuell keine Versicherung mehr haben? Denen bleibt nur, auf Geld vom Staat zu hoffen. Und ob von dort eine wirkliche Hilfe zu erwarten ist, bleibt abzuwarten. Das Bangen bleibt, ob die aufgebaute Existenz gesichert ist oder man alles verliert? Bleiben womöglich die Schulden für ein finanziertes Eigenheim, welches der Flut zum Opfer gefallen ist? Und in welcher Höhe ist überhaupt eine Zahlung vom Staat oder der Versicherung zu erwarten?

    Viele Antworten werden wir erst in den kommenden Wochen erhalten, wenn das Wasser abgelaufen ist und die Schäden des durch das Hochwasser zerstörten Eigentums und der Infrastruktur geschätzt werden können. Es bleibt dann zu hoffen, dass Länder und Bund ausreichende Mittel zur Verfügung stellen um die von Flut und Überschwemmung betroffenen Haushalte vor hohen Schulden und der Bedrohung ihrer Existenz zu bewahren.



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