4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Wenn das Hochwasser geht – und die Schulden bleiben

Die bangen Fragen nehmen jedes Mal mit dem steigenden Hochwasser zu. Was kann gerettet werden vor dem Schlamm und der Flut? Wo bringen wir die Dinge hin, die wir retten wollen? Kommt es zu einer Evakuierung und kommt diese rechtzeitig?
Doch was ist, wenn das Hochwasser weg ist und nur der Schlamm und die Sorgen bleiben. Die Sorgen vertreiben Versicherungen leider selten, die Flutwelle und die Überschwemmungen haben sie vermehrt.
Häufig tritt der Fall ein, dass, wenn schon einmal ein Schadensfall eingetreten war, die Betroffenen zwar noch eine Gebäudeversicherung bekommen, nicht aber eine Absicherung gegen Elementarschäden, die vor den finanziellen Folgen eines erneutem Hochwassers schützt.
Hochwasser, Versicherungen und Schulden
Dieses ist eine Ernüchterung und eine harte Erkenntnis für alle, die schon im Jahre 2002 ihr Hab und Gut durch das Hochwasser verloren haben. Damals erhielten die Opfer, die eine Versicherung hatten, den Wert für ihr Gebäude zurück. Bedingung war, dass das Gebäude an derselben Stelle wieder aufgebaut wurde. Wenn das Haus jedoch versetzt wieder aufgebaut wurde, erhielt man nur den Zeitwert. Die ist häufig nur ein Bruchteil vom Eigentum. Hierdurch wurden viele dazu gezwungen, am selben Ort zu bleiben – auch auf die Gefahr hin, dass ein erneutes Hochwasser und eine darauf folgende Überschwemmung erneut alles zerstört.
Die alten Verträge aus der ehemaligen DDR hingegen decken noch automatisch eine Elementarschadenversicherung ab, daher sollten diese unbedingt behalten werden. Heute muss man diesen Schutz extra bezahlen. Die ist jedoch für viele nicht mehr möglich, da die Versicherungen in sogenannte Gefahrenzonen unterteilen. In den Hochwassergebieten wurden die Betroffenen 2002 daraufhin von ihren Versicherern gekündigt.
Allen Opfern mit einer Police für Elementarschäden ist zu raten, unbedingt alle Schäden zu dokumentieren. Auch sämtliche Gegenstände sollten erst entsorgt werden, wenn die Klärung mit der Versicherung erfolgt ist, denn oft reichen Fotos und Videos nicht aus, um Ersatz zu erhalten.
Doch was ist mit den Flutopfern von 2002 (s.o.), die aktuell keine Versicherung mehr haben? Denen bleibt nur, auf Geld vom Staat zu hoffen. Und ob von dort eine wirkliche Hilfe zu erwarten ist, bleibt abzuwarten. Das Bangen bleibt, ob die aufgebaute Existenz gesichert ist oder man alles verliert? Bleiben womöglich die Schulden für ein finanziertes Eigenheim, welches der Flut zum Opfer gefallen ist? Und in welcher Höhe ist überhaupt eine Zahlung vom Staat oder der Versicherung zu erwarten?
Viele Antworten werden wir erst in den kommenden Wochen erhalten, wenn das Wasser abgelaufen ist und die Schäden des durch das Hochwasser zerstörten Eigentums und der Infrastruktur geschätzt werden können. Es bleibt dann zu hoffen, dass Länder und Bund ausreichende Mittel zur Verfügung stellen um die von Flut und Überschwemmung betroffenen Haushalte vor hohen Schulden und der Bedrohung ihrer Existenz zu bewahren.
