Auch im Jahr 2020 hat die Überschuldung bei älteren Menschen wieder zugenommen. ca. 7% der 60-69-Jährigen und 3,6% der über 70-Jährigen galten 2020 als überschuldet. Das sind jeweils ca. 0,68% mehr als im Vorjahr (Quelle: Schuldneratlas 2020).
Bei niedriger Rente werden zusätzliche Gelder, wie die Witwenrente, eine private Zusatzrente oder das Pflegegeld im Alter zu einem wichtigen Teil des Einkommens. Doch sind diese Zusatzeinnahmen auch vor einer Pfändung geschützt oder ist das Pflegegeld pfändbar?
Pflegegeld trotz Schulden behalten?
Das Wichtigste vorweg: Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht pfändbar, da sie eine zweckbestimmte Sozialleistung sind und daher als unpfändbar gelten.
Unpfändbar sind Ansprüche auf "Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen." (§ 54 SGB I Nr.3)
Zu diesen Geldern gehören neben dem Pflegegeld auch Sozialleistungen wie die Grundrente, die Schwerstbeschädigtenzulage und das Blindengeld.
Achtung: Pflegegeld ist nicht automatisch vor Pfändung geschützt
Damit das Pflegegeld sicher vor einer Kontopfändung ist, müssen Sie aktiv werden und das Konto, auf das das Pflegegeld eingezahlt wird, in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Das Einkommen, das auf diesem Konto eingeht, ist dann bis zum sogenannten Sockelfreibetrag geschützt.
Mit unserem Pfändungsrechner können Sie einfach und schnell erfahren, wie hoch der pfändbare Teil Ihres Einkommens ist. Zum AdvoNeo Pfändungsrechner
Im zweiten Schritt können Sie dann den Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto erhöhen lassen. Nicht nur das Pflegegeld kann den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem Konto erhöhen, auch das Zahlen von Unterhalt oder der Erhalt von Kindergeld können das vor Pfändung geschützte Einkommen anheben.
Um den Sockelfreibetrag auf Ihrem Konto zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung für Ihre Bank. Diese kann zum Beispiel von einem Sozialleistungsträger oder von einer anwaltlichen Schuldnerberatung wie AdvoNeo ausgestellt werden. Eine Musterbescheinigung finden Sie auf unserer Seite zum Thema Pfändungsschutzkonto.
Pflegegeld auch bei Insolvenz schützen
Bei einem Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners von einem Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet. An die Gläubiger wird allerdings nur das pfändbare Vermögen ausgezahlt bzw. aufgeteilt.
Das bedeutet, dass Sie auch im Fall einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) durch eine Bescheinigung zur Erhöhung Ihres Freibetrags das Pflegegeld vor einer Pfändung schützen können.
Die Besonderheit bei der Zahlung des Pflegegeldes besteht darin, dass es zunächst an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und dieser es dann an den Pflegenden weiterleitet.
Nach § 37 SGB XI "Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen" wird das Pflegegeld bei häuslicher Pflege an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Dieser muss das Geld dann an den Pflegenden weiterleiten.
Sie haben also als pflegende Person, die gerade ein Insolvenzverfahren durchläuft, auch die Möglichkeit, das Pflegegeld auf ein Konto einzahlen zu lassen, dass auf den Namen des Pflegebedürftigen läuft. So steht das Geld auch bei einer Pfändung Ihres Kontos zur Verfügung.
Bei Ihnen wird bereits gepfändet?
In der Regel ist eine laufende Pfändung ein Anhaltspunkt dafür, dass man finanziell in eine Schieflage geraten ist. Bei einer Kontopfändung ist es wichtig, schnell aktiv zu werden und sich bestenfalls Hilfe zu suchen.
Die AdvoNeo Schuldnerberatung kann Ihnen dabei helfen mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und dabei vorrangig den pfändenden Gläubiger zu kontaktieren, um Ihre Pfändung schnell ruhend zu stellen.
Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten bei einer drohenden oder bereits laufenden Pfändung.
Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht pfändbar
Pflegegeld ist demnach auch nicht pfändbar
Achtung: Um das Pflegegeld bei einer Kontopfändung zu schützen, benötigt man eine Bescheinigung
Die Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags auf dem P-Konto kann z.B. von einem Sozialleistungsträger oder einer Schuldnerberatung ausgestellt werden
Ab dem 1. Dezember 2021 gibt es einige wichtige Änderungen an den Regelungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Für viele Schuldner bedeutet dies eine deutliche Verbesserung Ihrer finanziellen Situation. Wir haben die 5 wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Der Begriff „Soforthilfe“ hat im Jahr 2021 durch die weltweite Corona-Pandemie und die Unwetterkatastrophen in Teilen Deutschlands für viele Menschen traurige Berühmtheit erlangt. Wer zuvor bereits überschuldet war oder durch die Folgen dieser Umstände in die Schuldenspirale geraten ist, dem stellt sich auch die Frage, ob die Corona-Soforthilfe und bzw. oder die Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe pfändbar ist.