Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » Ist Pflegegeld pfändbar?





    30. November 2022 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Ist Pflegegeld pfändbar?

    Pflegerin hält Hände von altem Mann

    Auch im Jahr 2020 hat die Überschuldung bei älteren Menschen wieder zugenommen. ca. 7% der 60-69-Jährigen und 3,6% der über 70-Jährigen galten 2020 als überschuldet. Das sind jeweils ca. 0,68% mehr als im Vorjahr (Quelle: Schuldneratlas 2020).

    Bei niedriger Rente werden zusätzliche Gelder, wie die Witwen­rente, eine private Zusatz­rente oder das Pflege­geld im Alter zu einem wichtigen Teil des Einkommens. Doch sind diese Zusatz­einnahmen auch vor einer Pfändung geschützt oder ist das Pflege­geld pfändbar?


    Pflege­geld trotz Schulden behalten?

    Das Wichtigste vorweg: Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht pfändbar, da sie eine zweck­bestimmte Sozialleistung sind und daher als unpfändbar gelten.

    Icon Paragraph ZeichenUnpfändbar sind Ansprüche auf "Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen." (§ 54 SGB I Nr.3)

    Zu diesen Geldern gehören neben dem Pflege­geld auch Sozial­leistungen wie die Grundrente, die Schwerst­­beschädigten­­zulage und das Blinden­geld.

    Icon Taschenrechner grün grau Achtung: Pflege­geld ist nicht automatisch vor Pfändung geschützt

    Damit das Pflege­geld sicher vor einer Kontopfändung ist, müssen Sie aktiv werden und das Konto, auf das das Pflege­geld eingezahlt wird, in ein Pfändungs­schutz­konto umwandeln lassen. Das Einkommen, das auf diesem Konto eingeht, ist dann bis zum sogenannten Sockelfreibetrag geschützt.

    Mit unserem Pfändungs­rechner können Sie einfach und schnell erfahren, wie hoch der pfändbare Teil Ihres Einkommens ist.
    Icon Taschenrechner grün grau Zum AdvoNeo Pfändungs­rechner

    Im zweiten Schritt können Sie dann den Frei­betrag auf Ihrem Pfändungs­schutz­konto erhöhen lassen. Nicht nur das Pflege­geld kann den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem Konto erhöhen, auch das Zahlen von Unterhalt oder der Erhalt von Kinder­geld können das vor Pfändung geschützte Einkommen anheben.

    Um den Sockel­freibetrag auf Ihrem Konto zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung für Ihre Bank. Diese kann zum Beispiel von einem Sozial­leistungs­träger oder von einer anwaltlichen Schuldner­beratung wie AdvoNeo ausgestellt werden. Eine Muster­bescheinigung finden Sie auf unserer Seite zum Thema Pfändungs­schutzkonto.

    Pflege­geld auch bei Insolvenz schützen


    Richterhammer 50 Euro Scheine

    Bei einem Insolvenz­verfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners von einem Insolvenz­verwalter eingezogen und verwaltet. An die Gläubiger wird allerdings nur das pfändbare Vermögen ausgezahlt bzw. aufgeteilt.

    Das bedeutet, dass Sie auch im Fall einer Privat­insolvenz (Verbraucher­insolvenz) durch eine Bescheinigung zur Erhöhung Ihres Freibetrags das Pflege­geld vor einer Pfändung schützen können.

    Die Besonderheit bei der Zahlung des Pflege­geldes besteht darin, dass es zunächst an den Pflege­bedürftigen aus­gezahlt wird und dieser es dann an den Pflegenden weiter­leitet.

    Nach § 37 SGB XI "Pflege­geld für selbst beschaffte Pflege­hilfen" wird das Pflege­geld bei häuslicher Pflege an den Pflege­bedürftigen aus­bezahlt. Dieser muss das Geld dann an den Pflegenden weiter­leiten.

    Sie haben also als pflegende Person, die gerade ein Insolvenzverfahren durchläuft, auch die Möglichkeit, das Pflege­geld auf ein Konto einzahlen zu lassen, dass auf den Namen des Pflege­bedürftigen läuft. So steht das Geld auch bei einer Pfändung Ihres Kontos zur Verfügung.

    Bei Ihnen wird bereits gepfändet?

    In der Regel ist eine laufende Pfändung ein Anhalts­punkt dafür, dass man finanziell in eine Schieflage geraten ist. Bei einer Kontopfändung ist es wichtig, schnell aktiv zu werden und sich bestenfalls Hilfe zu suchen.

    Die AdvoNeo Schuldnerberatung kann Ihnen dabei helfen mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und dabei vorrangig den pfändenden Gläubiger zu kontaktieren, um Ihre Pfändung schnell ruhend zu stellen.

    Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten bei einer drohenden oder bereits laufenden Pfändung.





    Ist Pflege­geld pfändbar? Das Wichtigste in Kürze

    • Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht pfändbar
      • Pflegegeld ist demnach auch nicht pfändbar

    • Icon Taschenrechner grün grau Achtung: Um das Pflege­geld bei einer Konto­pfändung zu schützen, benötigt man eine Bescheinigung

    • Die Bescheinigung zur Erhöhung des Frei­betrags auf dem P-Konto kann z.B. von einem Sozial­leistungs­träger oder einer Schuldnerberatung ausgestellt werden


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