Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

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    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » Ist Urlaubsgeld pfändbar?





    7. Juli 2020 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Ist Urlaubsgeld pfändbar?

    Stempel gepfändet Geld Strand Muscheln ist Urlaubsgeld pfändbar

    Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

    Was ist Urlaubsgeld?

    Das Urlaubsgeld ist ebenso wie Weihnachts­geld eine freiwillige Bonus­zahlung des Arbeitgebers, die der Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt/Lohn erhält.

    Das Urlaubsentgeld hingegen ist eine verpflichtende Zahlung und bedeutet, dass das Gehalt vom Arbeitgeber während des Urlaubs in voller Höhe weiter­gezahlt wird.

    Ist Urlaubsgeld pfändbar?

    Urlaubs­geld ist nicht pfändbar, solange es nicht höher ist als das normale Monats­gehalt des Mitarbeiters.

    Ist Urlaubsgeld in der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) pfändbar?

    Nein, auch in der Privat­insolvenz ist Urlaubs­geld nicht pfändbar.


    In vielen Unternehmen wird im Sommer (in der Zeit von Mai bis Juli) Urlaubsgeld ausgezahlt. Läuft zu diesem Zeit­punkt eine Pfändung, sollte man wissen, ob neben dem Gehalt auch das Urlaubsgeld pfändbar ist, bevor man dieses verplant.

    Paragraph Zeichen grau

    Wer seine Urlaubs­zahlung bereits fest eingeplant hat, braucht trotzdem nicht in Panik geraten. Nach §850a ZPO (Zivil­prozess­ordnung), der die unpfändbaren Bezüge aufführt, ist Urlaubsgeld nicht pfändbar. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es sich beim ausge­zahlten Betrag um eine übliche Summe wie in vergleich­baren Unternehmen handeln muss und die Höhe ein normales Monatsgehalt nicht übersteigen darf.

    Ist Urlaubsgeld in der Privat­insolvenz pfändbar?

    Nein. Auch im gerichtlichen Verfahren der Privatinsolvenz ist das Urlaubsgeld nicht pfändbar, solange es in einer üblichen Höhe ausgezahlt wurde. Argumentation dafür, dass Urlaubsgeld nicht pfändbar sein darf, ist, dass Arbeitnehmer diese Bonuszahlung aus einem besonderen Anlass heraus bekommen und sie diese frei­willige Belohnung durch ihren Arbeitgeber nur einmal im Jahr zusätzlich zum Monats­gehalt bekommen.

    Achtung: Urlaubsentgeld kann gepfändet werden

    Warndreieck grün grau

    Urlaubsentgeld ist das Geld, das Ihnen weiter gezahlt wird, obwohl Sie im Urlaub sind und Ihre Arbeit zu diesem Zeitpunkt nicht leisten (bezahlter Urlaub). Da es das normale Gehalt ist, dass Sie regelmäßig bekommen, kann dieses auch gepfändet werden. Es handelt sich nicht um einen Bonus. Läuft bei Ihnen eine Pfändung, bringt es demnach nichts, sich schnell Urlaub zu nehmen, in der Hoffnung, der Pfändung zunächst einmal zu entgehen.

    Wie Sie sich stattdessen im Falle einer angekünfigten oder laufenden Lohn-, Sach- oder auch Kontopfändung verhalten sollten, können Ihnen professionelle Schuldnerberatungen und Schuldner­beratungs­stellen sagen. Wir können Ihnen nur raten, sich in jedem Fall so schnell wie möglich Unterstützung zu holen. Oft kann eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo bei direktem Handeln eine außergerichtliche Einigungen erzielen und eine Pfändung abwenden oder ruhend stellen. Darüber hinaus wir die Recht­mäßigkeit der Pfändung geprüft, denn es kommt z.B. vor, dass Gläubiger zu viel pfänden.

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    Kann es passieren, dass Urlaubsgeld pfändbar wird?

    Eine Änderung der gesetz­lichen Regelung zur Pfändbarkeit von Urlaubsgeld ist unwahrscheinlich. Selbst der Bundes­gerichtshof (BGH) hat in Urteilen (z.B. im Jahr 2012 unter dem Az.: IX ZB 239/10) verdeutlicht, dass - egal ob in der privaten Insolvenz oder nicht - das Urlaubsgeld unpfändbar ist. Arbeit­nehmer können sich also freuen, wenn Sie bei einem Unternehmen arbeiten, dass solche Bonus­zahlungen leistet. Dieses Geld steht ihnen auch bei laufender Pfändung zur Verfügung.

    Ringbuch Notizbuch grün

    Sie können also, wenn Ihr Arbeit­geber Sie mit Urlaubs­geld belohnt, diese zusätzliche Zahlung ohne Bedenken verplanen. Falls Sie sich nicht nur fragen, ob Ihr Urlaubsgeld pfändbar ist sondern ob auch andere Zuschläge wie für Nacht- oder Feiertagsarbeit unpfändbar sind, können Sie dies in unserem Lexikon: Was darf gepfändet werden und was nicht? nach­lesen.



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