Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

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    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen & Tipps » Kein Geld für Heizöl, Strom und Gas – Wie Sie das Problem der Nachzahlungen angehen können





    27. Februar 2024 | 🕑 Lesezeit: 8 Minuten

    Kein Geld für Heizöl, Strom und Gas – Wie Sie das Problem der Nachzahlungen angehen können

    Nicht nur ein Leben über unseren Verhältnissen kann zu hohen Ausgaben und daraus resultierenden Schulden führen, sondern mit der steigenden Inflation können sogar die Lebenshaltungskosten uns in eine finanzielle Notsituation gleiten lassen. Kein Geld für Heizöl, Gas und Strom zu haben wird für viele Realität. Weitere Altlasten aus vergangenen Tagen können noch der Tropfen auf dem heißen Stein sein.

    Kein Geld für Heizöl

    Ein schneller Überblick:

    Wenn das Geld nicht mehr für die lebensnotwendigen monatlichen Ausgaben ausreicht: Fünf Tipps, um Energiekosten zu sparen.

    Falls Ihnen Ihre monatlichen Kosten über den Kopf wachsen und Sie Ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, weil das zur Verfügung stehende Geld nicht genügt, dann kann eine anwaltliche Schuldnerberatung das Richtige für Sie sein, um die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen anzupassen.

    Jetzt nachlesen:

    Wenn kein Geld für Energiekosten da ist: Ihr Weg aus den Schulden

    Jeder Vierte ist von Energiearmut betroffen

    Wenn kein Geld für Heizöl, Gas und Strom mehr vorhanden ist, droht die sogenannte Energiearmut.

    Jeder Vierte ist betroffen

    Laut einer Studie des Instituts für deutsche Wirtschaft sind rund 25,2% der deutschen Haushalte energiearmutsgefährdet. Im Vergleich: 2014 waren es noch 14,5%.

    Energiearmut ist noch kein allgemeingültiger Begriff und hat demnach noch keine eindeutige Definition. Aktuell spricht man von Energiearmut, wenn ca. 10% des Haushalteinkommens für Energiekosten (Heizöl, Gas oder Strom) aufgewendet werden müssen.

    Somit befindet sich jeder vierte Haushalt in der Situation, allein durch die Zahlung der regelmäßigen zum Leben benötigten monatlichen Kosten (Fixkosten), wie den Energiekosten, in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Erschwerend kommt noch die drohende Nachzahlungswelle hinzu. Viele wissen nicht, wie Sie diese Flut an Rechnungen noch begleichen können und haben somit kein Geld für Heizöl, Gas oder Strom. Wie Sie das Problem der Nachzahlungen angehen können, verraten wir Ihnen hier.
    Auch wenn Besitzer eines Heizöltanks nicht direkt von Nachzahlungen betroffen sind, müssen sie sich ihren eigenen Herausforderungen stellen.

    Kein Geld für Heizöl

    Das Heizen deutscher Haushalte wird zur immer größer werdenden Belastung. So hat sich der Heizölpreis in den letzten 10 Jahren im Vergleich zum Durchschnittwert von 71,05€/100l mehr als verdoppelt (Höchstwert 205,10€/100l März 2022 Quelle ). So schlimm, wie in diesem Jahr, war es jedoch bisher noch nicht. Eine große Hürde beim Heizen mit Heizöl stellt die Mindestabnahmemenge dar. Viele Lieferanten nehmen nur Bestellungen mit einer Mindestabnahme von 500l entgegen. Da kann ein warmes Zuhause schnell mal mehrere hundert oder tausend Euro kosten.

    Thermometer-kein Geld für Heizöl

    Eine Erneuerung der Heizanlage stellt eine weitere finanzielle Hürde dar und kann in vielen Mietwohnungen auch nicht einfach umgesetzt werden. Dabei sind ältere Heizöltanks nicht nur gefährlich, da diese mit der Zeit undicht werden können und das Grundwasser verschmutzen, sondern auch ineffizienter als neue oder modernisierte Anlagen. Es muss schon frühzeitig Geld für den Winter zurückgelegt werden. Kalkulieren Sie in Ihren Ausgaben, auch im Sommer, die Heizkosten mit ein und legen Sie den benötigten Betrag zur Seite.

    Damit Sie mit Ihrem Heizöltank auch möglichst lange auskommen, können folgende Tipps hilfreich sein.

    Seit 1995 ist der Einsatz von Ölanlagen zwar um 10% gesunken, aber ist das Heizen mit Gas oder Strom eine wirkliche Alternative?

    Kein Geld für Gas

    In 13 deutschen Bundesländern ist Gas die häufigste Heiztechnologie. Von 40,6 Millionen Wohnungen werden 48,2% mit Erdgas beheizt (Stand 2019). Das entspricht ca. 19,6 Mio. Haushalten. Dabei ist der Gaspreis seit 2000 um rund 80% gestiegen. Laut dem deutschen Mieterbund stehen für 2023 Verdopplungen der Gasrechnungen bevor, weswegen es zu hohen Nachzahlungen kommen werde. Nicht ohne Grund stellt man sich die Frage: "Was mache ich, wenn kein Geld für Gas da ist?".

    Nachzahlungen kommen insbesondere in Dauerschuldverhältnissen - das sind z.B. die monatlichen Zahlungen von Abschlägen an Ihren Gasanbieter - vor. Diese treten auf, wenn die bisher geleisteten Verbindlichkeiten nicht ausreichen, um die später anfallende Abrechnungen auszugleichen.

    Eines der wichtigsten Maßnahmen wird es sein, Heizkosten einzusparen, um die Nachzahlung so gering wie möglich zu halten. Wie das u.a. funktionieren kann, verraten wir Ihnen gerne.

    Sollte man also lieber zum Heizen mit Strom wechseln?

    Kein Geld für Strom

    Auch Strom wird als Heizquelle von ca. 4,8% der Haushalte genutzt. Dabei haben sich die Stromkosten allein in den Jahren 2000-2015 ebenfalls verdoppelt. In vielen Badezimmern befinden sich beispielsweise Durchlauferhitzer für die Warmwassernutzung, die die Stromkosten in die Höhe treiben können.

    Kein Geld für Strom- Diagramm
    Quelle: https://www.kesselheld.de/stromverbrauch-durchlauferhitzer/, Stand 12.10.2022


    Neben leeren Heizöltanks, unbezahlten Gasrechnungen kommen nun auch noch hohe Stromkosten und damit verbundene Nachzahlungen hinzu.

    Im Jahr 2014 wurden schon rund 350.000 Haushalten der Strom abgeklemmt und die Tendenz steigt.

    Schon bei einem Zahlungsrückstand von 100€ kann es dazu kommen, dass Ihnen der Strom abgestellt wird. Tückisch wird es, wenn neben dem Ausgleich des Zahlungsrückstands noch Gebühren für das Ab- und wieder Anschalten des Stroms hinzukommen. Das Nichtbegleichen der Nachzahlungen wird ebenfalls als Zahlungsrückstand angesehen und kann auch Auslöser sein, dass der Strom bei Ihnen zuhause gesperrt wird.

    Wie Sie weniger heizen müssen, um Strom einzusparen und eine hohe Nachzahlung vermeiden können, erfahren Sie unter Fünf Tipps, um Energiekosten zu sparen.

    Die offenen Forderungen steigen weiter an, aber das Einkommen bleibt gleich. Wer schon am finanziellen Limit lebt, kann oftmals auch keine Rücklagen für Reparaturen, Erneuerungen oder eben Nachzahlungen bilden.

    Rücklagen und Ersparnisse reichen nicht aus

    Thermostat_kein Geld für Heizöl

    Bei vielen sitzt der finanzielle Gürtel schon eng, weswegen kaum Rücklagen gebildet werden konnten oder die vorhandenen Ersparnisse reichen zuweilen nicht aus. Dabei stellen Heiz-, Strom- und Wohnkosten unsere wichtigsten Lebenshaltungskosten (Fixkosten) dar, da sie unsere Existenz sichern. Diese Ausgaben sollten priorisiert beglichen werden.





    Fixkosten sind jene Kosten, die in regelmäßigen Abständen aufkommen, beispielsweise monatlich, quartalweise oder jährlich. Üblicherweise zählen Miete-, Heiz- und Stromkosten dazu, aber auch Kosten für Lebensmittel und Versicherungen.

    Empfohlen wird Drei-Monatsgehälter beiseitezulegen für anstehende Sonderausgaben. Das ist leichter gesagt als getan, denn viele Haushalte können mit ihren monatlichen Einnahmen exakt die monatlichen Ausgaben decken. Dennoch können Ihnen die folgenden 5 Energiespartipps dabei helfen, Ihre Nachzahlungen zu minimieren und ggf. sogar Ihren monatlichen Abschlag zu reduzieren, sodass Ihnen Geld zum Sparen bleibt.

    Wenn der Berg an Nachzahlungen nicht mehr zu stemmen ist

    Gefährlich wird es, wenn die Ausgaben die Einnahmen sogar übersteigen und die monatlichen Fixkosten offenbleiben und anhäufen. Bei Miet-, Strom- und Energieschulden spricht man auch von Primärschulden. Das sind jene Schulden, die die Existenz gefährden. Bei Nichtbegleichung drohen Stromsperren, Gassperren oder Obdachlosigkeit.

    Ein Lösungsansatz kann sein, Ihre offenen Forderungen zu minimieren und die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen anzupassen, damit Sie wieder tragbar für Sie werden. Hier kann eine Entschuldung mit professioneller anwaltlicher Hilfe Unterstützung geben. Wie das auch für Sie funktionieren kann, erklären wir Ihnen gerne bei einem kostenlosen Beratungsgespräch.

    Ihre persönliche Beratung anfragen

    Außerdem können Ihnen die folgenden Energiespartipps zugute kommen, um den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken und die kommenden Nachzahlungen und monatlichen Abschläge zu verringen.

    Fünf Tipps, um Energiekosten zu sparen

    sparen
    1. Ein genauer Blick auf die Abrechnungen kann helfen, überprüfen Sie alle Angaben auf Richtigkeit und vergleichen Sie Ihren Verbrauch mit den Vorjahren. Gab es vielleicht einen Rechenfehler bei der Erstellung der Abrechnung oder wurde versehentlich eine falsche Zählernummer angegeben?

    2. Wenn es Ihnen möglich ist, tauschen Sie Geräte, wie einen zu alten Wasserkocher o.ä. aus. Diese sind in der Regel viel energieeffizienter und sparen schon einiges an Strom ein. Achten Sie bei neuen Geräten auf die ausgezeichneten Energieklassen. Auch ein wassersparender Duschkopf kann Energie einsparen.

    3. Kleine Verhaltensänderungen beim Heizen können enorme Spareffekte mit sich bringen:
      • Schauen Sie, dass Ihre Heizkörper freistehen und kein Mobiliar davor platziert wurde.
      • Heizen Sie sparsam. Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Schlafzimmer 16-18°(Stufe 2-3); Küche 18°(Stufe 2-3); Das Bad sollte ca. 21-24° (Stufe 3-4) haben und nur beheizt werden, wenn Sie im Raum sind und die restlichen Aufenthaltszimmer sollten ca.20-21°(Stufe 3-4) betragen.
      • Wie heize ich richtig?
      • Schalten Sie die Heizung aus beim Öffnen der Fenster und lüften Sie lieber 10-15 Minuten bei weit geöffnetem Fenster als für längere Zeit bei gekipptem Fenster.
      • Weitere Tipps der Verbraucherzentrale finden Sie hier.

    4. Sollte Ihnen dennoch eine Hohe Heiznachzahlung bevorstehen oder Sie haben bereits eine erhalten, können Sie Hilfe beim Jobcenter beantragen. Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) haben. Hier ist zu beachten, dass Sie den Antrag in dem Monat stellen, in dem Sie auch die Nachzahlungsrechnung erhalten haben, andernfalls kann es schon zu spät sein. Sollte Ihr sozialrechtlicher Bedarf höher sein als Ihr Einkommen, können Sie einen Zuschuss vom zuständigen Jobcenter erhalten. Inwiefern das auf Sie zutrifft und wie viel Ihnen ggf. zusteht, muss von der jeweiligen Behörde entschieden werden, die in Ihrer Region zuständig ist. Welche das ist, können Sie hier herausfinden: Jobcenter finden.

    5. Wer zum 01. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbmindungs- oder Hinterbliebenenrente hat, erhält außerdem einmalig über die Rentenzahlstelle eine Energiepauschale von 300€. Laut §4 Abs.2 des Bundesgesetzes (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs) kann diese nicht gepfändet werden.

      Achtung: Es werden nur Heizkosten bezuschusst, jedoch keine Stromkosten. Es bleibt oft nur die Ratenzahlung beim jeweiligen Stromanbieter, welche wiederrum mit Zinsen belegt werden.

    6. Eine hohe Nachzahlungssumme kann im Zweifel beim jeweiligen Anbieter auch in Raten beglichen werden. Achtung! Es können Zinsen hinzukommen . Sollten Sie die ganze Summe nicht auf einen Schlag begleichen können, wäre eine solche Vereinbarung eine weitere Möglichkeit.

    Kein Geld für die wichtigsten Kosten- So können Sie der Spirale entkommen

    Wohnen, Nahrung und auch Heizen und der damit verbundene Stromverbrauch sind lebensnotwendig und existentiell. Wenn wir diese Kosten nicht begleichen, ist ein Sicherstellen unserer Grundbedürfnisse fast nicht mehr möglich. Deswegen sollten Mieten, Abschläge, Heizöl und Nachzahlungen o.ä. als erstes bezahlt werden und sind zu priorisieren. Dazu zählen auch Nachzahlungen! Andere Rechnungen oder Mahnungen bleiben derweilen vielleicht unbezahlt. Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern, schildern Sie Ihre Situation und versuchen Sie eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Denn das Ignorieren und Nichtbezahlen von offenen Forderungen kann als Resultat Überschuldung haben:

    Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die regelmäßig anfallenden Kosten zu decken, sodass die Schulden weiterhin ansteigen, trotz bereits getroffener Sparmaßnahmen.

    Mehr zu dem Thema „Überschuldung“ finden Sie hier.

    Anmelden

    Sollten Sie trotz bereits getroffener Sparmaßnahmen mit dem Begleichen Ihrer Zahlungen nicht mehr hinterherkommen oder ist Ihnen bereits alles über den Kopf gewachsen, dann zeigen wir Ihnen gerne weitere Möglichkeiten auf, wie Sie der Schuldenspirale entkommen können.

    Wie dies funktioniert und wie wir Ihren in Ihrer individuellen Situation helfen können, verraten wir Ihnen gerne bei einem persönlichen, kostenlosen Beratungsgespräch.

    Nehmen Sie Kontakt mit der AdvoNeo Schuldnerberatung auf.

    TIPP

    SCHUFA Urteil
    Das EuGH-Urteil zum SCHUFA-Score vom 07. Dezember 2023 sorgte für Aufsehen: Der SCHUFA-Score darf von Banken, Vermietern oder Online­shops nun nicht mehr als alleiniges Mittel zur Bestimmung der Zahlungs­fähig­keit von Ver­brauchern genutzt werden. So ent­schied der Euro­päische Gerichts­hof. Aber: Der SCHUFA-Score wird neben anderen Kriterien trotzdem weiterhin in vielen Lebens­bereichen genutzt und spielt nach wie vor eine große Rolle im Alltag. Daher sollten Sie auf einen positiven Score achten und negative Einträge unter Be­rück­sichti­gung der Lösch­fristen ent­fernen lassen, wo es möglich ist.


    Beispiel

    SCHUFA Urteil
    Das EuGH-Urteil zum SCHUFA-Score vom 07. Dezember 2023 sorgte für Aufsehen: Der SCHUFA-Score darf von Banken, Vermietern oder Online­shops nun nicht mehr als alleiniges Mittel zur Bestimmung der Zahlungs­fähig­keit von Ver­brauchern genutzt werden. So ent­schied der Euro­päische Gerichts­hof. Aber: Der SCHUFA-Score wird neben anderen Kriterien trotzdem weiterhin in vielen Lebens­bereichen genutzt und spielt nach wie vor eine große Rolle im Alltag. Daher sollten Sie auf einen positiven Score achten und negative Einträge unter Be­rück­sichti­gung der Lösch­fristen ent­fernen lassen, wo es möglich ist.



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