4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Kuriose Argumente beim Vergleich mit dem Finanzamt
Unser Mandant kam mit Schulden beim Finanzamt zu uns. Um diesem seine Entschuldung zu ermöglichen, unterbreiteten wir dem Finanzamt ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsangebot. Dieses wurde jedoch abgelehnt. Daraufhin nahmen wir erneut Kontakt mit dem Finanzamt auf. Was uns bei diesem Gespräch für den Vergleich mit dem Finanzamt plötzlich an Argumenten an den Kopf geworfen wurde, wollen wir nicht für uns behalten.
Der Fall zum Vergleich mit dem Finanzamt
Bei unserem Anruf wegen der Ablehnung des Vergleichs durch das Finanzamt wurde schnell klar, dass diese Verhandlung in eine kuriose Richtung gehen würde. Denn als erstes Argument gegen unsere außergerichtliche Einigung wurde uns mitgeteilt, dass freiwillige Zahlungen deshalb moralisch nicht vertretbar wären, weil bei unserem Mandanten ja gar nichts pfändbar sei. Also erläuterten wir am besten das Verfahren des außergerichtlichen Vergleichs. Ganz ausführlich.

Das reichte jedoch nicht aus. Es sei unverständlich, warum unser Mandant freiwillige Zahlungen leisten wolle. Das Geld stamme doch sicherlich aus Schwarzarbeit. Denn wieso wolle der Mandant nicht einfach die Insolvenz anmelden? Dafür sei diese immerhin da. Da stellt sich uns die Frage, wieso dann Voraussetzung von jeder Privatinsolvenz ein zuvor gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch ist?! Aber das Finanzamt hatte noch einen Einwand: Ginge es vielleicht um eine Aufenthaltsbestimmung?
An dieser Stelle sei erwähnt, dass unser Mandant "unverschämterweise die Frechheit besitzt", einen ausländischen Namen zu haben.
Wir versuchten zu erklären, dass unser Mandant aus seinem regelmäßigen monatlichen Einkommen eine freiwillige Rate zur Tilgung seiner Schulden an das Finanzamt zahlen wolle. Aber dem Finanzamt fehlte bei unserem Vorschlag die Überwachung, wie es in der Verbraucherinsolvenz der Fall sei.
Unbedingt müsse in den Vergleich mit dem Finanzamt aufgenommen werden, dass
- unser Mandant keine Steuerschulden mehr produzieren darf,
- keine Selbstständigkeit mehr antreten dürfe,
- dem Finanzamt jährlich seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen müsse,
- jegliche Steuererstattungsansprüche mit der offenen Forderung verrechnet würden,
- ein Wohnungswechsel zwingend bekannt gegeben werden müsse und
- immer die gleiche Rate zu zahlen sei, auch wenn das Einkommen durch Arbeitswechsel weniger würde.
Ein Vergleich mit dem Finanzamt aus dessen Sicht auf den Punkt gebracht:
Ein Vergleich mit dem Finanzamt ist moralisch nicht vertretbar, wird von kriminellen angeboten, die wegen Aufenthaltsbestimmung und ihrer Schwarzarbeit nicht in die Insolvenz wollen und kann nicht durchgeführt werden, weil keinerlei Überwachung stattfindet. ...?!
Und das Ende vom Lied?
Zunächst wollte das Finanzamt lieber gar nichts bekommen, als den von uns über die außgerichtliche Einigung angebotenen fünfstelligen Betrag. Das sei alles viel zu suspekt.
Nach langem Hin und Her und einigen Diskussionen konnten wir mit unserer Argumentation überzeugen. Vielleicht auch, weil wir darauf aufmerksam machten, dass man selbst als Steuerzahler bereits für ausstehende 15 € Mahnungen und Druck seitens des Finanzamts bekommt und sich aber in diesem Fall gegen Erhalt einer fünfstelligen Summe gewehrt wird. Schließlich ist unserem Vergleich mit dem Finanzamt zugestimmt worden.
Dennoch können wir über ein solches Verhalten nur verständnislos den Kopf schütteln.
