Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » AdvoNeo & Finanzamt » Kuriose Argumente beim Vergleich mit dem Finanzamt





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Kuriose Argumente beim Vergleich mit dem Finanzamt

    Unser Mandant kam mit Schulden beim Finanzamt zu uns. Um diesem seine Entschuldung zu ermöglichen, unterbreiteten wir dem Finanzamt ein außergerichtliches Schulden­bereinigungs­angebot. Dieses wurde jedoch abgelehnt. Daraufhin nahmen wir erneut Kontakt mit dem Finanzamt auf. Was uns bei diesem Gespräch für den Vergleich mit dem Finanzamt plötzlich an Argumenten an den Kopf geworfen wurde, wollen wir nicht für uns behalten.


    Der Fall zum Vergleich mit dem Finanzamt

    Bei unserem Anruf wegen der Ablehnung des Vergleichs durch das Finanzamt wurde schnell klar, dass diese Verhandlung in eine kuriose Richtung gehen würde. Denn als erstes Argument gegen unsere außergerichtliche Einigung wurde uns mitgeteilt, dass freiwillige Zahlungen deshalb moralisch nicht vertretbar wären, weil bei unserem Mandanten ja gar nichts pfändbar sei. Also erläuterten wir am besten das Verfahren des außergerichtlichen Vergleichs. Ganz ausführlich.

    Kuriose Argumente Vergleich mit Finanzamt - Drei Punkte weißer Hintergrund

    Das reichte jedoch nicht aus. Es sei unverständlich, warum unser Mandant freiwillige Zahlungen leisten wolle. Das Geld stamme doch sicherlich aus Schwarzarbeit. Denn wieso wolle der Mandant nicht einfach die Insolvenz anmelden? Dafür sei diese immerhin da. Da stellt sich uns die Frage, wieso dann Voraussetzung von jeder Privatinsolvenz ein zuvor gescheiterter außer­gerichtlicher Einigungs­versuch ist?! Aber das Finanzamt hatte noch einen Einwand: Ginge es vielleicht um eine Aufenthalts­bestimmung?

    An dieser Stelle sei erwähnt, dass unser Mandant "unver­schämterweise die Frechheit besitzt", einen ausländischen Namen zu haben.

    Wir versuchten zu erklären, dass unser Mandant aus seinem regelmäßigen monatlichen Einkommen eine freiwillige Rate zur Tilgung seiner Schulden an das Finanzamt zahlen wolle. Aber dem Finanzamt fehlte bei unserem Vorschlag die Überwachung, wie es in der Verbraucherinsolvenz der Fall sei.

    Unbedingt müsse in den Vergleich mit dem Finanzamt aufgenommen werden, dass

    • unser Mandant keine Steuerschulden mehr produzieren darf,
    • keine Selbstständigkeit mehr antreten dürfe,
    • dem Finanzamt jährlich seine wirtschaft­lichen Verhältnisse offen­legen müsse,
    • jegliche Steuer­erstattungs­ansprüche mit der offenen Forderung verrechnet würden,
    • ein Wohnungs­wechsel zwingend bekannt gegeben werden müsse und
    • immer die gleiche Rate zu zahlen sei, auch wenn das Einkommen durch Arbeits­wechsel weniger würde.

    Ein Vergleich mit dem Finanzamt aus dessen Sicht auf den Punkt gebracht:

    Ein Vergleich mit dem Finanzamt ist moralisch nicht vertretbar, wird von kriminellen angeboten, die wegen Aufenthaltsbestimmung und ihrer Schwarzarbeit nicht in die Insolvenz wollen und kann nicht durchgeführt werden, weil keinerlei Überwachung stattfindet.   ...?!

    Und das Ende vom Lied?

    Zunächst wollte das Finanzamt lieber gar nichts bekommen, als den von uns über die außgerichtliche Einigung angebotenen fünfstelligen Betrag. Das sei alles viel zu suspekt.

    Nach langem Hin und Her und einigen Diskussionen konnten wir mit unserer Argumentation überzeugen. Vielleicht auch, weil wir darauf aufmerksam machten, dass man selbst als Steuerzahler bereits für ausstehende 15 € Mahnungen und Druck seitens des Finanzamts bekommt und sich aber in diesem Fall gegen Erhalt einer fünfstelligen Summe gewehrt wird. Schließlich ist unserem Vergleich mit dem Finanzamt zugestimmt worden.

    Dennoch können wir über ein solches Verhalten nur verständnislos den Kopf schütteln.



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