Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



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    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen & Tipps » Muss man seine Schulden vererben?





    21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Muss man seine Schulden vererben?

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    In den letzten Jahren hat die Alters­armut zugenommen. Für immer mehr Menschen reicht die Rente nicht zum Leben. Auch unvorher­gesehene Schicksals­schläge können der Auslöser dafür sein, dass nicht genügend Einkünfte erzielt werden, um die Ausgaben zu decken.

    Meist kommt bei Überschuldung irgend­wann die Frage auf: Muss man seine Schulden vererben oder kann man seine Kinder oder andere Erben vor dem Schulden­berg bewahren?


    Schulden vererben vermeiden

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    Es gibt durch den soge­nannten Erb­verzicht die Möglichkeit, zu Leb­zeiten des Ver­erbenden (rechtlich wird dieser Erb­lasser genannt) mit berech­tigten Erben eine Verein­barung zu treffen, dass auf das Erbe verzichtet wird - von Rechts wegen werden diese im Erb­fall dann so behandelt, als würden sie zu diesem Zeit­punkt nicht leben. Ein solcher Erb­verzicht muss jedoch notariell beur­kundet werden, um gültig zu sein.

    Ist der Erblasser verstorben und besteht kein oder nur ein ungültiges Testament, tritt die gesetzliche Erb­folge des BGB (Bürger­liches Gesetz­buch) in Kraft. Grundsätzlich kann innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausge­schlagen werden. Das ist in den meisten Fällen zu empfehlen, wenn es sich um einen Fall handelt, wo die Schulden wesentlich höher sind als das Vermögen. Der erste in der Erb­folge (in der Regel Ehe- oder Lebens­partner oder Kinder des Ver­storbenen) kann innerhalb von 6 Wochen persönlich beim Erb­gericht oder über einen Notar das Erbe aus­schlagen. Dies ist mit Kosten verbunden (je nach Höhe der Verbindlich­keiten um die 20 Euro).

    Wurde das Erbe ausge­schlagen, wird es an den Nächst­berufenen in der Erb­folge weiter­gegeben. Haben Eltern beispiels­weise ein Erbe ausge­schlagen, kann dieses an deren Kinder weiter­gegeben werden. Auch sie müssen das Erbe ein weiteres Mal aus­schlagen, damit sie die Schulden nicht erben. Wird das Erbe von allen Erbbe­rechtigten ausgeschlagen, bekommt es der Staat.

    Kann Schulden vererben auch sinnvoll sein?

    In der Regel möchte niemand seine Schulden vererben. In manchen Fällen, kann dies jedoch Sinn machen. Ein Beispiel ist die Immobilien­finanzierung, die auch über mehrere Generationen hinweg funktionieren kann. Werden lediglich die Immobilien­schulden an die Erben weiter­gegeben, sodass diese den Kredit weiter abbe­zahlen, kann es durchaus Sinn machen, das Erbe trotz Schulden anzu­nehmen. Je nachdem, wie hoch der Restbetrag der Immbolien­finan­zierung ist und ob eine Rate für die Erben mit deren Einnahmen zahlbar ist.

    Vorbeugen: Gegen Schulden vorgehen

    Es ist zwar leichter gesagt als getan und mag hart klingen, aber wer früh genug handelt, kann durch professionelle Hilfe seine Schulden loswerden, bevor es zu spät ist. Dann ist die Last genommen, die eigenen Schulden vererben zu müssen. Stattdessen können zum Beispiel Gegen­stände von senti­mentalem Wert vererbt werden. Das wäre sonst nur über Umwege (z.B. Schenkung) möglich - aber diese muss man kennen, um sie rechts­gültig anwenden zu können. Ist das Erbe einmal ausge­schlagen, hat man auch keinen Anspruch mehr auf den Pflicht­teil.



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