21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Muss man seine Schulden vererben?
In den letzten Jahren hat die Altersarmut zugenommen. Für immer mehr Menschen reicht die Rente nicht zum Leben. Auch unvorhergesehene Schicksalsschläge können der Auslöser dafür sein, dass nicht genügend Einkünfte erzielt werden, um die Ausgaben zu decken.
Meist kommt bei Überschuldung irgendwann die Frage auf: Muss man seine Schulden vererben oder kann man seine Kinder oder andere Erben vor dem Schuldenberg bewahren?
Schulden vererben vermeiden
Es gibt durch den sogenannten Erbverzicht die Möglichkeit, zu Lebzeiten des Vererbenden (rechtlich wird dieser Erblasser genannt) mit berechtigten Erben eine Vereinbarung zu treffen, dass auf das Erbe verzichtet wird - von Rechts wegen werden diese im Erbfall dann so behandelt, als würden sie zu diesem Zeitpunkt nicht leben. Ein solcher Erbverzicht muss jedoch notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.
Ist der Erblasser verstorben und besteht kein oder nur ein ungültiges Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Kraft. Grundsätzlich kann innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausgeschlagen werden. Das ist in den meisten Fällen zu empfehlen, wenn es sich um einen Fall handelt, wo die Schulden wesentlich höher sind als das Vermögen. Der erste in der Erbfolge (in der Regel Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder des Verstorbenen) kann innerhalb von 6 Wochen persönlich beim Erbgericht oder über einen Notar das Erbe ausschlagen. Dies ist mit Kosten verbunden (je nach Höhe der Verbindlichkeiten um die 20 Euro).
Wurde das Erbe ausgeschlagen, wird es an den Nächstberufenen in der Erbfolge weitergegeben. Haben Eltern beispielsweise ein Erbe ausgeschlagen, kann dieses an deren Kinder weitergegeben werden. Auch sie müssen das Erbe ein weiteres Mal ausschlagen, damit sie die Schulden nicht erben. Wird das Erbe von allen Erbberechtigten ausgeschlagen, bekommt es der Staat.
Kann Schulden vererben auch sinnvoll sein?
In der Regel möchte niemand seine Schulden vererben. In manchen Fällen, kann dies jedoch Sinn machen. Ein Beispiel ist die Immobilienfinanzierung, die auch über mehrere Generationen hinweg funktionieren kann. Werden lediglich die Immobilienschulden an die Erben weitergegeben, sodass diese den Kredit weiter abbezahlen, kann es durchaus Sinn machen, das Erbe trotz Schulden anzunehmen. Je nachdem, wie hoch der Restbetrag der Immbolienfinanzierung ist und ob eine Rate für die Erben mit deren Einnahmen zahlbar ist.
Vorbeugen: Gegen Schulden vorgehen
Es ist zwar leichter gesagt als getan und mag hart klingen, aber wer früh genug handelt, kann durch professionelle Hilfe seine Schulden loswerden, bevor es zu spät ist. Dann ist die Last genommen, die eigenen Schulden vererben zu müssen. Stattdessen können zum Beispiel Gegenstände von sentimentalem Wert vererbt werden. Das wäre sonst nur über Umwege (z.B. Schenkung) möglich - aber diese muss man kennen, um sie rechtsgültig anwenden zu können. Ist das Erbe einmal ausgeschlagen, hat man auch keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil.