Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » Ostergeschenke und Dekoration: Was darf gepfändet werden?





    21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Ostergeschenke und Dekoration: Was darf gepfändet werden?

    Ostern Hasen Ton Narzissen

    Ostern steht vor der Tür. Für viele heißt das: Dekoration kaufen und die Wohnung oder das Haus schmücken. Geschenke dürfen besonders für die Kleinen nicht fehlen. Doch kann dies für Menschen mit Schulden ein Problem darstellen?

    Grundsätzlich gilt für Menschen, die überschuldet sind, dass Ausgaben für Luxusgüter im Falle des Falls vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden.


    Ist mein Ostergeschenk pfändbar?

    Luxusgüter können jetzt zu Ostern zum Beispiel aufwändige und elektrische Dekoration sein. Bei Dekoration, wie die beiden kleinen Tonhasen auf dem Bild, brauchen sie sich hingegen um eine Pfändung keine Sorgen machen.

    Um sich sicher sein zu können, dass Ihre Osterdeko nicht gepfändet wird, können sie diese zum Beispiel auch selbst basteln. Nester aus Moos und selbst bemalte Ostereier können Ihren Kindern beim Basteln eine Freude machen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Garten aufhübschen.

    Icon Farbpalette Pinsel bunt

    Weitere Ideen für selbstgebastelte Ostergeschenke und -deko finden Sie in unserem Beitrag Ostern geht es nicht um Geld: Ostergeschenke selber machen

    Mit den Ostergeschenken sieht es ähnlich aus. Denn es gilt bei einer Pfändung stets: Dinge des persönlichen Hausrats sind unpfändbar. Das bedeutet, es kommt auch auf den Wert an. Haben Sie zum Beispiel einen Fernseher geschenkt bekommen, kann dieser dann gepfändet werden, wenn es nicht Ihr einziger Fernseher ist oder wenn es ein teures Modell ist.

    Da Sie zu Ostern eher selten einen Fernseher geschenkt bekommen, sollten diese Feiertage für Sie als Beschenkten nicht zum Problem werden. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, dem Gerichtsvollzieher nachzuweisen, dass ein betreffender Gegenstand nicht Ihnen gehört. Das können Sie zum Beispiel mit einem Kaufbeleg bzw. dem Nachweis über die gezahlte Rechnung des Käufers belegen.

    Die Antwort auf die Frage, ob das eigene Ostergeschenk gepfändet werden darf, hängt demnach damit zusammen, ob das Geschenkte zu Ihrem täglichen Bedarf gehört oder ob es ein Luxusgut darstellt.

    Zu Ostern bedeutet das: Auch die kleinen Dinge können eine große Freude bereiten. Und auch Ihre Kinder haben sicher hauptsächlich Spaß an der Suche und freuen sich ebenso über etwas Schokolade und ein Puzzle oder eine DVD für die ganze Familie.

    In unserem Lexikon: Was darf gepfändet werden und was nicht? finden Sie eine detaillierte Auflistung der pfändbaren und unpfändbaren Bezüge.

    Was darf alles gepfändet werden? Berechnung anhand des Nettoeinkommens

    Sie fragen sich unabhängig vom Osterfest was bei einer Konto- oder Lohnpfändung bei Ihnen gepfändet werden darf? Der Gesetzgeber hat in der Pfändungs­freigrenzen­bekantmachung festgelegt, ab wann und in welcher Höhe das Nettoeinkommen gepfändet werden darf.

    Icon Taschenrechner

    Wenn Sie wissen möchten, was von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen gepfändet werden kann, können Sie unseren AdvoNeo Pfändungsrechner nutzen. Dieser ist einfach zu bedienen und gibt Ihnen den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens aus.


    Bei Ihnen droht eine Pfändung oder es wird bereits gepfändet? Dann gilt es, schnell zu handeln. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erläutern Ihnen in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch Ihre Möglichkeiten um eine Pfändung zu vermeiden oder ruhendzustellen.



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