21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Ostergeschenke und Dekoration: Was darf gepfändet werden?

Ostern steht vor der Tür. Für viele heißt das: Dekoration kaufen und die Wohnung oder das Haus schmücken. Geschenke dürfen besonders für die Kleinen nicht fehlen. Doch kann dies für Menschen mit Schulden ein Problem darstellen?
Grundsätzlich gilt für Menschen, die überschuldet sind, dass Ausgaben für Luxusgüter im Falle des Falls vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
Ist mein Ostergeschenk pfändbar?
Luxusgüter können jetzt zu Ostern zum Beispiel aufwändige und elektrische Dekoration sein. Bei Dekoration, wie die beiden kleinen Tonhasen auf dem Bild, brauchen sie sich hingegen um eine Pfändung keine Sorgen machen.
Um sich sicher sein zu können, dass Ihre Osterdeko nicht gepfändet wird, können sie diese zum Beispiel auch selbst basteln. Nester aus Moos und selbst bemalte Ostereier können Ihren Kindern beim Basteln eine Freude machen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Garten aufhübschen.

Weitere Ideen für selbstgebastelte Ostergeschenke und -deko finden Sie in unserem Beitrag Ostern geht es nicht um Geld: Ostergeschenke selber machen
Mit den Ostergeschenken sieht es ähnlich aus. Denn es gilt bei einer Pfändung stets: Dinge des persönlichen Hausrats sind unpfändbar. Das bedeutet, es kommt auch auf den Wert an. Haben Sie zum Beispiel einen Fernseher geschenkt bekommen, kann dieser dann gepfändet werden, wenn es nicht Ihr einziger Fernseher ist oder wenn es ein teures Modell ist.
Da Sie zu Ostern eher selten einen Fernseher geschenkt bekommen, sollten diese Feiertage für Sie als Beschenkten nicht zum Problem werden. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, dem Gerichtsvollzieher nachzuweisen, dass ein betreffender Gegenstand nicht Ihnen gehört. Das können Sie zum Beispiel mit einem Kaufbeleg bzw. dem Nachweis über die gezahlte Rechnung des Käufers belegen.
Die Antwort auf die Frage, ob das eigene Ostergeschenk gepfändet werden darf, hängt demnach damit zusammen, ob das Geschenkte zu Ihrem täglichen Bedarf gehört oder ob es ein Luxusgut darstellt.
Zu Ostern bedeutet das: Auch die kleinen Dinge können eine große Freude bereiten. Und auch Ihre Kinder haben sicher hauptsächlich Spaß an der Suche und freuen sich ebenso über etwas Schokolade und ein Puzzle oder eine DVD für die ganze Familie.
In unserem Lexikon: Was darf gepfändet werden und was nicht? finden Sie eine detaillierte Auflistung der pfändbaren und unpfändbaren Bezüge.
Was darf alles gepfändet werden? Berechnung anhand des Nettoeinkommens
Sie fragen sich unabhängig vom Osterfest was bei einer Konto- oder Lohnpfändung bei Ihnen gepfändet werden darf? Der Gesetzgeber hat in der Pfändungsfreigrenzenbekantmachung festgelegt, ab wann und in welcher Höhe das Nettoeinkommen gepfändet werden darf.

Wenn Sie wissen möchten, was von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen gepfändet werden kann, können Sie unseren AdvoNeo Pfändungsrechner nutzen. Dieser ist einfach zu bedienen und gibt Ihnen den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens aus.
Bei Ihnen droht eine Pfändung oder es wird bereits gepfändet? Dann gilt es, schnell zu handeln. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erläutern Ihnen in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch Ihre Möglichkeiten um eine Pfändung zu vermeiden oder ruhendzustellen.
