21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten
P-Konto eröffnen in 3 einfachen Schritten
Was ist eigentlich ein P-Konto? Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihre Einnahmen bis zum sogenannten Sockelfreibetrag vor Pfändungen Ihrer Gläubiger ( Zum aktuellen Freibetrag). Dieser Pfändungsschutz ist besonders wichtig. Denn haben Sie kein neues P-Konto eingerichtet oder ihr aktuelles Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt, können Ihre Gläubiger ihr gesamtes Guthaben pfänden, sodass Ihnen nichts mehr zum Leben bleibt.
Detaillierte Informationen dazu lesen Sie auf unserer Seite zum Pfändungsschutzkonto.
In diesem Beitrag beschäftigen wir uns vor allem mit der Frage, wie Sie ein P-Konto eröffnen können und welche Hürden es dabei gibt.
So eröffnen Sie ein P-Konto
Genau genommen kann man ein P-Konto nicht eröffnen. Stattdessen wird ein Guthabenkonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Wer also im übertragenden Sinn ein P-Konto eröffnen möchte, sollte dafür die folgenden Schritte befolgen:
Gehen Sie zu einer Bank und lassen Sie sich ein Konto auf Guthabenbasis einrichten oder richten Sie sich ein neues Guthabenkonto bei einer Online-Bank, wie z.B. N26, DKB, etc. ein.
Richten Sie das Guthabenkonto bei einer neuen Bank ein, bei der Sie noch kein Konto haben bevor Sie es anschließend in ein P-Konto umwandeln. Wenn Sie Ihr Gehalt dann hierauf laufen lassen, ist eine Pfändung für Ihre Gläubiger schwerer, da diese die neue Bankverbindung nicht kennen.
Kurze Zeit später lassen Sie das neue Girokonto in ein P-Konto umwandeln (dies muss kostenfrei von der Bank durchgeführt werden).
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die Umwandlung in ein P-Konto für den Pfändungsschutz durchführen können:
- Sie haben bisher noch kein P-Konto bei einer anderen Bank (jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto haben.)
- Es handeln sich nicht um ein Gemeinschaftskonto (Eheleute-Konto) sondern um ein Einzelkonto.
- Das Konto muss als Guthabenkonto geführt werden (es darf kein Dispositionskredit eingeräumt sein).
Bei den meisten Banken können Sie mittlerweile einfach online einen Antrag in Form eines PDF-Formulars ausfüllen und unterschrieben z.B. in der jeweiligen App wieder hochladen. Natürlich können Sie auch den Postweg wählen.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber oder anderer Einnahmequelle mit, dass sich die Bankverbindung geändert hat, auf die Ihr Einkommen eingezahlt werden soll. So geht Ihr Einkommen dann nur noch auf dem P-Konto ein.
Die Hürde ein neues Bankkonto zu bekommen
In Deutschland hat jeder das Recht darauf, ein Guthabenkonto von einer Bank zu bekommen. Allerdings muss dabei bedacht werden, dass Sie in der Regel bereits ein Girokonto bei einer anderen Bank besitzen. In diesem Fall sind die Banken nicht dazu verpflichtet, Ihnen ein weiteres neues Konto einzurichten.
Geben Sie nicht auf, wenn die erste Bank ihnen das Einrichten eines Guthabenkontos verweigert hat. Es braucht zwar etwas Durchhaltevermögen, aber unserer Erfahrung nach ist es spätestens die zweite oder dritte Bank, die Ihnen zunächst ein Konto auf Guthabenbasis eröffnet, das sie anschließend in ein P-Konto umwandeln können.
Ist beim Eröffnen eines P-Kontos die Bank egal?
Ja, welche Bank sie wähle, spielt dabei keine Rolle. Bedenken Sie jedoch bei der Wahl der Bank, bei der Sie ihr P-Konto eröffnen wollen, dass Sie eventuell Kontoführungsgebühren zahlen müssen. Denn auch wenn Ihr Konto dann als ein Pfändungsschutzkonto geführt wird, die zuvor fälligen Gebühren bleiben gleich - sie dürfen sich aber auch nicht aufgrund des P-Kontos erhöhen.
Zudem ist es in der Regel leichter, ein neues Girokonto bei den größeren Banken zu eröffnen und auch das Umwandeln zum P-Konto ist gegebenenfalls leichter, da diese mehr Erfahrung damit haben und die Mitarbeiter meistens bereits zum Vorgehen für den Pfändungsschutz geschult oder informiert wurden.
Sie wissen nicht, bei welcher Bank Sie das P-Konto eröffnen sollen? Vielleicht hilft Ihnen die Liste mit Banken in Deutschland der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Oder schauen Sie bei "Google Maps" nach Banken in ihrer Nähe:
Kann man ein P-Konto eröffnen wenn bereits eine Kontopfändung durchgeführt wird?
Ja, Sie können ein P-Konto eröffnen, wenn bereits ein Gläubiger eine Kontopfändung ausgebracht hat. Auch hierfür müssen die Voraussetzungen für ein Pfändungsschutzkonto (siehe oben) erfüllt sein. Für die Einrichtung bei laufender Kontopfändung haben Sie zwei Wochen Zeit. In dieser Zeit "friert" die Bank das Girokonto bei einer Pfändung ein, so dass Sie keine Verfügungen über das Guthaben treffen können, der Gläubiger bekommt aber ebenfalls kein Geld.
Hilfe bei (drohender) Kontopfändung
Wenn Ihnen eine Kontopfändung droht oder bereits gepfändet wird, ist dies ein eindeutiges Zeichen für eine finanzielle Schieflage. Die AdvoNeo Schuldnerberatung kann als anwaltliche Schuldnerberatung bei einer drohenden oder bestehenden Kontopfändung helfen durch...
- ... Beratung zu Pfändungsschutzmaßnahmen (P-Konto eröffnen, etc.)
- ... Verhandlung mit pfändendem Gläubiger zur Ruhendstellung der Pfändung
- ... Abwenden drohender Kontopfändungen durch außergerichtliche Einigung zur Ratenzahlung mit den Gläubigern
Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos über unser Kontaktformular: