Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » Parkkralle? Das passiert mit Ihrem Auto bei Pfändung





    15. Mai 2023 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Parkkralle? Das passiert mit Ihrem Auto bei Pfändung

    Auto Pfändung Pfandsiegel Gerichtsvollzieher

    Auto­besitzer mit Schulden haben Angst davor, ihr Fahrzeug dadurch zu verlieren, dass dieses gepfändet wird. Denn wenn der Gerichtsvollzieher eine Parkkralle an dem Auto anbringt, steht es nicht mehr zur Verfügung, um z.B. zur Arbeit zu fahren.

    Aber passiert das tatsächlich? Darf ein Auto gepfändet werden? Wir erklären Ihnen, welche Regelungen es für die Pfändung von Auto, Motorrad oder anderen Fahrzeugen gibt, wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden können oder wenn wegen nicht gezahlter Rechnungen anderer Schuldenarten eine Sachpfändung von einem anderen Gläubiger wahrscheinlich ist.

    Kann ein Auto gepfändet werden?

    Gläubiger versuchen über die verschiedenen Arten von Pfändungen offene Forderungen einzuholen. Wenn ein Auto gepfändet werden soll, muss zunächst erfragt werden, wer das Eigentum am Auto besitzt. Ist das Auto finanziert, ist der Schuldner zwar der Besitzer, die Bank hat jedoch das Eigentum am Auto und hat somit auch die Zulassungs­bescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeug­brief).

    Ist das Auto abbe­zahlt oder wurde es per Einmal­zahlung erworben, ist der Schuldner Eigentümer. Soll in diesem Fall das Auto durch Pfändung verwertet werden, handelt es sich um eine sogenannte Sachpfändung.

    Eine Sach­pfändung wird von einem Gerichts­vollzieher durchge­führt, der von einem Ihrer Gläubiger beauftragt wurde. Dies ist jedoch in der Regel nicht der erste Weg, den die Gläubiger wählen, da dieser für sie mit Aufwand verbunden ist. Bevor also Wert­gegen­stände wie Ihr Auto durch Pfändung zur Einholung der offenen Forderungs­höhe in Anspruch genommen werden, probieren die Gläubiger meistens über eine Konto­pfändung oder eine Lohn­pfändung zum Erfolg zu kommen.

    Icon Hinweis Glühbirne Eine Sach­pfändung ist in den meisten Fällen das letzte Mittel für Gläubiger, um Ihre offenen Forderungen einzuholen. Sollte Ihnen also ein Gläubiger mit einer Autopfändung drohen, informieren Sie sich zunächst darüber, ob dieser überhaupt zu einer Pfändung berechtigt ist (also einen Titel besitzt).

    Kündigt sich der Gerichts­vollzieher bei Ihnen an, kann er Ihr Auto durch die Pfändung Ihrer Verfügungs­­gewalt ent­ziehen. Dies geschieht, indem ein Pfand­siegel an Ihrem Fahrzeug ange­bracht wird. Jetzt ist das Auto gepfändet. Benutzen Sie es trotz des Siegels, machen Sie sich wegen Verstrickungs- und Siegelbruchs strafbar.

    Benötigen Sie Ihr Auto für Ihr Berufs­leben, kann es unter die unpfänd­baren Gegenstände fallen - voraus­gesetzt es ist ein angemessenes Fahr­zeug. Ein Baustoff­vertreter der einen schicken Sport­wagen fährt wird wahr­scheinlich eine Austausch­pfändung (siehe hierzu auch Sachpfändung) erleben.

    Parkkralle oder Ventilwächter bei Autopfändung

    Auto Pfändung Ventilwächter Platter Reifen

    Park­krallen werden zum Beispiel dann angebracht, wenn die Kfz-Steuer oder der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wurde. Dann lässt das Finanz­amt als Gläubiger wegen der Steuer­schulden eine Parkkralle am anbringen, bis die offene Summe beglichen wurde.

    In mehreren Städten, wie Düsseldorf oder Duisburg wird am Auto bei einer Pfändung mittlerweile nicht nur das Pfand­siegel ange­bracht, sondern zusätzlich sogenannte Ventil­wächter. Diese kommen einer Parkkralle gleich. Denn sobald das Auto sich mehrere Meter in Bewegung setzt, entweicht die Luft aus den Reifen und das Auto der Pfändung steht mit Platten da. Nur mit einem geeigneten Schlüssel können die Ventil­wächter wieder entfernt werden.

    Grund hierfür ist, dass das bis­herige Anbringen des Pfand­siegels zur Folge hatte, dass einige Schuldner ihr Auto trotz Pfändung gefahren und sogar an einen anderen Ort gebracht haben, um es vor dem Gerichts­vollzieher zu verstecken.

    Drohende Autopfändung abwenden

    Wer recht­zeitig das Problem der finanziellen Schief­lage (sogenannte Überschuldung) an der Wurzel anpackt, muss sich nicht darum sorgen, ein Pfand­siegel und eine Parkkralle oder wie in Düsseldorf einen Ventil­wächter an seinem Fahrzeug vorzu­finden.


    Sollte dennoch eine Autopfändung drohen, sollten Sie schnell handeln. Mit Hilfe der anwaltlichen Schuldnerberatung AdvoNeo kann in einigen Fällen eine schnelle Einigung (z.B. in Form einer Ratenzahlung) mit dem Gläubiger getroffen werden, der pfänden möchte und die Pfändung kann abgewendet werden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei Ihre gesamte Schuldensituation anzupacken, damit Sie wieder unbeschwerter leben können.



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