18. Dezember 2020 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren?

Rückwirkend zum 01. Oktober 2020 trat das neue Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft.
Der Inhalt des Gesetzes in Kürze
- Das Restschuldbefreiungsverfahren wird für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden, generell von 6 auf 3 Jahre verkürzt
- Für Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung
- Die Mindestbefriedigungsquote von 35% der Schuldsumme und die Verfahrenskosten entfallen
- Für Verbraucher ist die Verkürzung zunächst bis 2025 befristet
- Die Sperrfrist für ein erneute Restschuldbefreiungsverfahren wird von 10 auf 11 Jahre und die Dauer des erneuten Verfahrens auf 5 Jahre erhöht
Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung in 3 Jahren
Wie zuvor müssen Schuldner, die Insolvenz anmelden, umfangreichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen (sich also "wohlverhalten), damit Sie von Ihrer Restschuld befreit werden.
- Während der Wohlverhaltensphase zahlt der Insolvenzverwalter Ihr pfändbares Einkommen nach einer von ihm berechneten Quote an die Gläubiger aus.
- Wohlverhalten bedeutet auch, dass Sie sich bemühen müssen, einer zumutbaren Arbeit nachzugehen oder eine solche zu finden.
- Während der gesamten Zeit müssen Sie außerdem Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen sowie wichtige Änderungen wie einen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel mitteilen.
- Sollten Sie während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft erhalten, müssen Sie diese bei Annahme zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeben.
Die Restschuldbefreiung tritt nicht automatisch ein. Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Der Schuldner muss erklären, woher die finanziellen Mittel stammen, die an den Insolvenzverwalter geflossen sind. Durch diese Erklärungspflicht soll vermieden werden, dass ein Schuldner Geldmittel verheimlicht und planvoll in die Insolvenz geht, um seine Schuldsumme zu senken. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist dabei immer, dass Sie sich wohlverhalten haben.
Detailliertere Informationen über den Ablauf und die Bedingungen der Privatinsolvenz finden Sie auf unserer Seite Privatinsolvenz.
Alternative zur Privatinsolvenz ohne Wohlverhaltensphase
Eine Alternative zur Privatinsolvenz ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Vorteile dieser Art der Entschuldung sind zum Beispiel das Wegfallen der Überwachung durch einen Insolvenzverwalter, ein diskretes Verfahren und die frühe Gewissheit, wann die Restschulden erlassen werden, sodass die Unwägbarkeiten des Insolvenzverfahrens wegfallen.

Wenn Sie mehr zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung ohne Restschuldverfahren und Wohlverhaltensphase wissen möchten, kontaktieren Sie uns gerne:
