Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Insolvenz & Rechtsprechung » Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren?





    18. Dezember 2020 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren?

    Privatinsolvenz 3 Jahre Restschuldbefreiung Sanduhr

    Rückwirkend zum 01. Oktober 2020 trat das neue Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft.

    Der Inhalt des Gesetzes in Kürze

    • Das Rest­schuld­befreiungs­verfahren wird für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden, generell von 6 auf 3 Jahre verkürzt
    • Für Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung
    • Die Mindest­befriedigungs­quote von 35% der Schuldsumme und die Verfahrenskosten entfallen
    • Für Verbraucher ist die Verkürzung zunächst bis 2025 befristet
    • Die Sperrfrist für ein erneute Rest­schuld­befreiungs­verfahren wird von 10 auf 11 Jahre und die Dauer des erneuten Verfahrens auf 5 Jahre erhöht


    Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung in 3 Jahren

    Wie zuvor müssen Schuldner, die Insolvenz anmelden, umfangreichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen (sich also "wohlverhalten), damit Sie von Ihrer Restschuld befreit werden.

    • Während der Wohlverhaltens­phase zahlt der Insolvenzverwalter Ihr pfändbares Einkommen nach einer von ihm berechneten Quote an die Gläubiger aus.
    • Wohlverhalten bedeutet auch, dass Sie sich bemühen müssen, einer zumutbaren Arbeit nachzugehen oder eine solche zu finden.
    • Während der gesamten Zeit müssen Sie außerdem Ihre Vermögens- und Einkommens­verhältnisse offenlegen sowie wichtige Änderungen wie einen Umzug oder Arbeitsplatz­wechsel mitteilen.
    • Sollten Sie während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft erhalten, müssen Sie diese bei Annahme zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeben.

    Die Rest­schuld­befreiung tritt nicht auto­matisch ein. Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Der Schuldner muss er­klären, woher die finan­ziellen Mittel stammen, die an den Insol­venz­verwalter ge­flossen sind. Durch diese Er­klärungs­pflicht soll ver­mieden werden, dass ein Schuldner Geld­mittel ver­heimlicht und planvoll in die Insolvenz geht, um seine Schuldsumme zu senken. Vor­aus­setzung für die Rest­schuld­be­freiung ist dabei immer, dass Sie sich wohl­verhalten haben.

    Detailliertere Infor­mationen über den Ablauf und die Bedingungen der Privatinsolvenz finden Sie auf unserer Seite Privatinsolvenz.


    Alternative zur Privatinsolvenz ohne Wohlverhaltensphase

    Eine Alternative zur Privatinsolvenz ist die außer­gerichtliche Schulden­be­reinigung. Vorteile dieser Art der Entschuldung sind zum Beispiel das Wegfallen der Überwachung durch einen Insolvenzverwalter, ein diskretes Verfahren und die frühe Gewissheit, wann die Restschulden erlassen werden, sodass die Unwäg­bar­keiten des Insolvenz­ver­fahrens wegfallen.

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    Wenn Sie mehr zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung ohne Rest­schuld­verfahren und Wohl­verhaltens­phase wissen möchten, kontaktieren Sie uns gerne:

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