Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen » Schulden verkaufen? Wie Fernsehsendungen zur Schuldenfalle werden





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Schulden verkaufen? Wie Fernsehsendungen zur Schuldenfalle werden

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    Welcher Schuldner träumt nicht davon, seine Schulden verkaufen zu können? Fernsehsendungen wie die letzte Woche wieder gestartete Sendung "Raus aus den Schulden" mit Peter Zwegat bei RTL oder auch "Einsatz in 4 Wänden" mit Tine Wittler versprechen Hilfe. Und vielleicht bekommt man für den Auftritt im Fernsehen ja sogar Geld? Dann würde man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und sozusagen dem Fernsehsender seine Schulden verkaufen.


    Die Realität sieht anders aus

    Wer glaubt, über das Fernsehen seine Schulden verkaufen zu können, liegt falsch. RTL zahlt zum Beispiel meist kein Honorar für Auftritte in Sendungen. Es kann sogar sein, dass durch die Teilnahme an sogenannten "Helptainment-Formaten", bei denen Menschen durch das Fernsehen verschiedene Hilfeleistungen bekommen, der Schuldenberg noch weiter ansteigt. Für manche Schuldner kommt nach der Show dann das böse Erwachen in Form eines Briefs vom Finanzamt.

    Ein Beispiel: Schäfer Heinrich

    Im Jahr 2010 renovierte Tine Wittler in ihrer Sendung den Hof von Schäfer Heinrich, der durch "Bauer sucht Frau" bekannt geworden war. Doch was dieser nicht wusste: Eine solche Renovierung bringt ihm gegebenenfalls einen sogenannten geldwerten Vorteil. Das bedeutet: Das Finanzamt schrieb ihm einen Brief und forderte 15.000 € (der Umbau kostete 50.000 €) Nachzahlung.

    Seit 2012 prüft das Finanzamt in mehreren Einzelfällen, inwieweit Menschen, denen in verschiedenen Fernseh­sendungen (Rettung des Restaurants, Schuldner­beratung, Renovierung und Co.) geholfen wurde, hierdurch einen geldwerten Vorteil erlangt haben. Ausgangslage ist ein Urteil des Bundes­finanzhofes (BFH) (Az. IX R 6/10), in dem der Sieger von Big Brother dazu verpflichtet wurde, seinen Gewinn zu versteuern. Bis heute ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geregelt.

    Fernsehsendungen als Schuldenfalle

    Im Fernsehen muss es schnell gehen. Es soll nicht zu viel Geld für die Dreharbeiten ausgegeben werden. Zum Beispiel müssen bei "Einsatz in 4 Wänden" Häuser in Rekordzeit renoviert und neu eingerichtet werden. Flüchtigkeits­fehler bleiben da nicht aus. Auf denen bleibt der Schuldner sitzen oder muss die Kosten für die Behebung zahlen.

    In manchen Verträgen steht laut Bild sogar drin, dass anschließende Gespräche mit der Presse über die Sendung und mögliche Pfusche verboten sind.

    Vom Gedanken, einfach seine Schulden verkaufen zu können, sollten Schuldner sich demnach schnell befreien. Und wer mit seinem Problem zum Fernsehen gehen möchte, sollte ganz genau auf das Kleingedruckte achten und sich überlegen, ob es nicht geeignetere Alternativen der Entschuldung oder anderen Hilfestellungen gibt.



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