18. Januar 2021 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten
Schulden vor der Ehe
Den Bund des Lebens einzugehen sollte zu den schönsten Momenten im Leben zählen. Was aber, wenn der Partner verschuldet ist? Bedeutet der Gang zum Standesamt dann, dass die Schulden vor der Ehe zu gemeinsamen Schulden werden? Also heiratet man die Schulden seines Partners mit? Immerhin heißt es doch "In guten wie in schlechten Zeiten".
Überblick: Schulden vor der Ehe
- Für Schulden vor der Ehe haftet nur derjenige, der die Schulden gemacht hat.
- Sie können Ihren Partner auch mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, heiraten.
- Die Privatinsolvenz gilt nur für denjenigen, der sie beantragt hat.
- Beim Abschließen von Verträgen während der Ehe ist Vorsicht geboten, wenn einer von beiden Partnern überschuldet ist.

Schulden vor der Ehe - Wer haftet?
Es haftet derjenige, der die Schulden vor der Ehe gemacht hat. Dies sind alleinige Schulden. Sie gehen nicht automatisch bei Eheschließung auf den Partner über - egal ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung.
Bringt Ihr Partner zum Beispiel Schulden durch einen Kredit mit in die Ehe, muss er allein dafür haften. Die Bank hat weiterhin nur den einen Partner als Schuldner. Möchte die Bank zum Beispiel durch Kontopfändung ihre Forderung einholen, kann dies lediglich auf dem Konto des Schuldners geschehen. Das Konto des Ehepartners kann die Bank nicht pfänden. Voraussetzung ist, dass jeder Ehepartner ein eigenes Konto besitzt.
Dies gilt auch für die Privatinsolvenz. Sie gilt für denjenigen, der sie beantragt hat.
Nur weil man verheiratet ist, haftet man nicht automatisch für die Verbindlichkeiten des anderen. Entgegen der Auffassung vieler heißt es also meistens bei Schulden vor der Ehe eben nicht "mitgefangen, mitgehangen".
Kann ich mit Schulden vor der Ehe heiraten?
Sie können Ihren Partner auch mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, heiraten. Schulden stellen allerdings häufig sowohl für den Schuldner, als auch den zukünftigen Ehepartner eine hohe Belastung dar. Da der Partner mit Schulden kein Geld zur Verfügung hat, lastet die finanzielle Verantwortung auf dem anderen Partner. Seien Sie sich in jedem Fall darüber bewusst, dass oftmals auch das Geld des Partners ohne Schulden gefährdet sein kann (zum Beispiel bei der Pfändung des gemeinsam eröffneten Kontos).
Schulden hindern Sie nicht am Heiraten. Es ist jedoch für beide Partner entlastend, wenn sie sich Hilfe holen und das Problem "Schulden" lösen lassen.
Als anwaltliche Schuldnerberatung hat AdvoNeo das Ziel Ihre Schuldsumme deutlich zu verringern und kann Ihre monatlichen Raten senken, sodass sie wieder Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Darüber hinaus können Sie jeden Monat Geld für eine Hochzeitsfeier beiseitelegen, denn der Restbetrag nach Zahlung der geringeren Rate steht Ihnen zur freien Verfügung. So können Sie ohne schlechtes Gefühl in die Ehe gehen.
Diese Regelungen für die Ehe gibt es

Zugewinngemeinschaft
Wird kein Ehevertrag geschlossen, greift die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Dies ist der Regelfall. Hierbei wird das Anfangsvermögen (oder die Anfangsschulden) festgehalten und während der Ehe gehört dem jeweiligen Ehepartner das entsprechende Vermögen oder haftet er für die entsprechenden Schulden. Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird dann das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Die Formel hierfür ist simpel:
Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen.
Wie das genau funktioniert lesen Sie unter Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich und Schulden im Überblick
Gütertrennung
Die Gütertrennung kann in einem Ehevertrag festgehalten werden. Hier wird eine strikte Trennung auch bei Scheidung vorgenommen. Lediglich bei gemeinsam während der Ehe unterschriebenen Verträgen oder einer Bürgschaft haftet der Ehepartner. In keinem Fall jedoch für Schulden vor der Ehe.
Das bedeutet, das, was Sie selbst im Laufe der Ehe an Geld gemacht haben, steht Ihnen im Falle der Scheidung zu.
Gütergemeinschaft
Bei einer Gütergemeinschaft haften beide Ehepartner für die Schulden des anderen, unabhängig davon, wer diese gemacht hat. Auch für Schulden vor der Ehe haftet der Ehepartner solange, bis die Gütergemeinschaft auseinandergesetzt ist.
Trotzdem aufgepasst bei Schulden vor der Ehe
Die Führung eines gemeinsamen Kontos kann im Alltag praktisch sein, ist jedoch im Falle der Verschuldung ungünstig. Ist das Konto im Minus, haften beide Ehepartner - egal wer für die Schulden verantwortlich ist.
Gehört ein Konto beiden Ehepartnern (Gemeinschaftskonto) können die Gläubiger das Geld - egal wer dieses eingenommen hat - pfänden. Hat einer der Ehepartner Schulden, führen Sie unbedingt getrennte Einzelkonten.
Passen Sie auch während der Ehe auf, wenn Sie Verträge abschließen. Bei der Vergabe von Krediten versuchen viele Banken, den Ehepartner zum Bürgen zu machen, obwohl dies nicht nötig ist. Besonders bei Selbstständigkeit sollte der Ehepartner seine Unterschrift nicht mit auf den Vertrag setzen.
Rechtliche Entscheidungen sind von der individuellen Situation abhängig
Welcher Güterstand am besten ist, wann wer für welche Schulden vor oder während der Ehe aufkommen muss und ob eine bestimmte Pfändung nun rechtens ist oder nicht muss stets für jeden Einzelfall vom entsprechenden Fachmann (Steuerberater, anwaltlicher Schuldnerberater,...) geprüft werden.
AdvoNeo hilft Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung nicht nur bei der Klärung dieser Fragen, sondern auch dabei, Ihre Schulden oder die Schulden Ihres zukünftigen Ehepartners abzubauen. In einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch können Sie uns Ihre Fragen stellen und mehr über Ihre Möglichkeiten der Entschuldung erfahren.
