Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldnerberatung & Tipps » Schulden vor der Ehe





    18. Januar 2021 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Schulden vor der Ehe

    Den Bund des Lebens einzugehen sollte zu den schönsten Momenten im Leben zählen. Was aber, wenn der Partner verschuldet ist? Bedeutet der Gang zum Standesamt dann, dass die Schulden vor der Ehe zu gemeinsamen Schulden werden? Also heiratet man die Schulden seines Partners mit? Immerhin heißt es doch "In guten wie in schlechten Zeiten".

    Überblick: Schulden vor der Ehe

    • Für Schulden vor der Ehe haftet nur derjenige, der die Schulden gemacht hat.
    • Sie können Ihren Partner auch mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, heiraten.
    • Die Privatinsolvenz gilt nur für denjenigen, der sie beantragt hat.
    • Beim Abschließen von Verträgen während der Ehe ist Vorsicht geboten, wenn einer von beiden Partnern überschuldet ist.


    Schulden vor der Ehe

    Schulden vor der Ehe - Wer haftet?

    Es haftet derjenige, der die Schulden vor der Ehe gemacht hat. Dies sind alleinige Schulden. Sie gehen nicht automatisch bei Ehe­schließung auf den Partner über - egal ob Zugewinn­gemeinschaft oder Güter­trennung.

    Bringt Ihr Partner zum Beispiel Schulden durch einen Kredit mit in die Ehe, muss er allein dafür haften. Die Bank hat weiterhin nur den einen Partner als Schuldner. Möchte die Bank zum Beispiel durch Kontopfändung ihre Forderung einholen, kann dies lediglich auf dem Konto des Schuldners geschehen. Das Konto des Ehepartners kann die Bank nicht pfänden. Voraussetzung ist, dass jeder Ehepartner ein eigenes Konto besitzt.

    Dies gilt auch für die Privatinsolvenz. Sie gilt für denjenigen, der sie beantragt hat.

    Nur weil man verheiratet ist, haftet man nicht automatisch für die Verbindlich­keiten des anderen. Entgegen der Auffassung vieler heißt es also meistens bei Schulden vor der Ehe eben nicht "mitgefangen, mitgehangen".


    Kann ich mit Schulden vor der Ehe heiraten?


    Sie können Ihren Partner auch mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, heiraten. Schulden stellen allerdings häufig sowohl für den Schuldner, als auch den zukünftigen Ehepartner eine hohe Belastung dar. Da der Partner mit Schulden kein Geld zur Verfügung hat, lastet die finanzielle Verantwortung auf dem anderen Partner. Seien Sie sich in jedem Fall darüber bewusst, dass oftmals auch das Geld des Partners ohne Schulden gefährdet sein kann (zum Beispiel bei der Pfändung des gemeinsam eröffneten Kontos).

    Schulden hindern Sie nicht am Heiraten. Es ist jedoch für beide Partner entlastend, wenn sie sich Hilfe holen und das Problem "Schulden" lösen lassen.

    Als anwaltliche Schuldnerberatung hat AdvoNeo das Ziel Ihre Schuldsumme deutlich zu verringern und kann Ihre monatlichen Raten senken, sodass sie wieder Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Darüber hinaus können Sie jeden Monat Geld für eine Hochzeitsfeier beiseitelegen, denn der Restbetrag nach Zahlung der geringeren Rate steht Ihnen zur freien Verfügung. So können Sie ohne schlechtes Gefühl in die Ehe gehen.

    Diese Regelungen für die Ehe gibt es

    Auswahl Türen Entscheidung

    Zugewinngemeinschaft

    Wird kein Ehevertrag geschlossen, greift die gesetzliche Regelung der Zugewinn­gemeinschaft. Dies ist der Regelfall. Hierbei wird das Anfangs­vermögen (oder die Anfangs­schulden) festgehalten und während der Ehe gehört dem jeweiligen Ehepartner das entsprechende Vermögen oder haftet er für die entsprechenden Schulden. Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird dann das während der Ehe erwirt­schaftete Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Die Formel hierfür ist simpel:

    Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen.

    Wie das genau funktioniert lesen Sie unter Zugewinn­ge­meinschaft, Zugewinn­ausgleich und Schulden im Überblick  

    Gütertrennung

    Die Güter­trennung kann in einem Ehevertrag festge­halten werden. Hier wird eine strikte Trennung auch bei Scheidung vorgenommen. Lediglich bei gemeinsam während der Ehe unter­schriebenen Verträgen oder einer Bürgschaft haftet der Ehepartner. In keinem Fall jedoch für Schulden vor der Ehe.

    Das bedeutet, das, was Sie selbst im Laufe der Ehe an Geld gemacht haben, steht Ihnen im Falle der Scheidung zu.

    Gütergemeinschaft

    Bei einer Güter­ge­meinschaft haften beide Ehepartner für die Schulden des anderen, unabhängig davon, wer diese gemacht hat. Auch für Schulden vor der Ehe haftet der Ehepartner solange, bis die Güter­gemeinschaft auseinander­gesetzt ist.

    Trotzdem aufgepasst bei Schulden vor der Ehe

    Die Führung eines gemeinsamen Kontos kann im Alltag praktisch sein, ist jedoch im Falle der Verschuldung ungünstig. Ist das Konto im Minus, haften beide Ehepartner - egal wer für die Schulden verantwortlich ist.

    Gehört ein Konto beiden Ehepartnern (Gemeinschaftskonto) können die Gläubiger das Geld - egal wer dieses eingenommen hat - pfänden. Hat einer der Ehepartner Schulden, führen Sie unbedingt getrennte Einzelkonten.

    Passen Sie auch während der Ehe auf, wenn Sie Verträge abschließen. Bei der Vergabe von Krediten versuchen viele Banken, den Ehepartner zum Bürgen zu machen, obwohl dies nicht nötig ist. Besonders bei Selbst­ständigkeit sollte der Ehepartner seine Unterschrift nicht mit auf den Vertrag setzen.

    Rechtliche Entscheidungen sind von der individuellen Situation abhängig

    Welcher Güterstand am besten ist, wann wer für welche Schulden vor oder während der Ehe aufkommen muss und ob eine bestimmte Pfändung nun rechtens ist oder nicht muss stets für jeden Einzelfall vom entsprechenden Fachmann (Steuerberater, anwaltlicher Schuldnerberater,...) geprüft werden.

    AdvoNeo hilft Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung nicht nur bei der Klärung dieser Fragen, sondern auch dabei, Ihre Schulden oder die Schulden Ihres zukünftigen Ehepartners abzubauen. In einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch können Sie uns Ihre Fragen stellen und mehr über Ihre Möglichkeiten der Entschuldung erfahren.



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