Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen » Schuldenfalle Nebenkostenabrechnung – böses Erwachen zum Jahresende





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Schuldenfalle Nebenkostenabrechnung – böses Erwachen zum Jahresende

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    Viele Mieter nehmen die Nebenkostenabrechnung so hin, wie der Vermieter sie ihnen schickt, ohne einen Blick auf die Positionen zu werfen, die dort aufgeführt sind. Spätestens dann, wenn ein hoher Betrag nachgezahlt werden soll, sollte man sich mit dem, was in der Nebenkostenabrechnung steht, näher befassen.



    Welche Neben­kosten darf der Vermieter anteilig auf den Mieter umlegen?

    Nicht alle Kosten, die einem Vermieter im Laufe eines Miet­jahres entstehen, dürfen auch anteilig vom Mieter eingefordert werden.
    Im Folgenden finden Sie die Positionen, die der Vermieter in jedem Fall in der Neben­kosten­abrechnung geltend machen darf:

    Zunächst einmal fällt für den Vermieter eine Grund­steuer an. Dann fließt der Wasser­verbrauch, die Wasser­erwärmung, sowie Gebühren für Abwasser mit in die Abrechnung ein. Weiterhin fallen Heiz- und Strom­kosten an. Beiträge für die Versicherungen des Hauses, Gebühren für die Müll­entsorgung und Straßen­reinigung, als auch die Beschäftigung eines Gärtners oder Haus­meisters sind vom Mieter ebenfalls teil­weise mitzutragen. Verfügt das Haus über einen Aufzug, sind die dafür anfallenden Betriebs­kosten ebenfalls von den Mietern mitzutragen.

    Grundsätzlich gilt: Nur was im Miet­vertrag vereinbart wurde, kann auch hinterher abgerechnet werden! Gibt es zum Beispiel eine Vereinbarung über die Wartung von Feuer­löschern und Rauchmeldern, kann auch dieser Posten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

    Ein weiterer Punkt: Reparatur­kosten sind nicht automatisch Betriebs­kosten, die in der Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen!

    Ebensowenig dürfen die Kosten bei leerstehenden Wohnungen über die Nebenkosten­abrechnung auf andere Mieter verteilt werden. Diese muss jeder Vermieter selbst tragen!

    Die Nebenkostenabrechnung

    Nebenkostenerstattung Betriebskostenabrechnung Beispiel

    Spätestens 12 Monate nach Ablauf des Mietjahres muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkosten­abrechnung für das vergangene Jahr vorlegen. Darin wird aufgelistet, welche Beträge monatlich mit der Miete an den Vermieter überwiesen wurden und welche Ausgaben dieser hatte. Diese zwei Beträge werden dann miteinander verglichen und eine Bilanz gezogen.

    Hat der Vermieter die Nebenkosten zu hoch kalkuliert (Sie haben insgesamt mehr gezahlt, als er ausgegeben hat), bekommen Sie den Rest­betrag erstattet und es kommen keine weiteren Kosten aus der Jahresabrechnung auf Sie zu.

    Liegt der Fall anders herum und die Nebenkosten waren zu niedrig kalkuliert (Sie haben insgesamt weniger gezahlt, als ihr Vermieter ausgegeben hat), sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter den Differenz­betrag zu zahlen.

    Dies kann unter Umständen zu einer Verschuldung Ihrerseits führen, wenn Sie nicht in der Lage sind, die oftmals hohen Beträge zu begleichen und ihr Vermieter zum Beispiel eine Raten­zahlung verweigert.

    Nicht zu vergessen ist außerdem, dass im nächsten Jahr höhere Nebenkosten­beträge fällig werden, damit zum Jahresende nicht wieder eine hohe Nachzahlung auf Sie zukommt.

    All diese Umstände können schnell zu einer Überschuldung führen.

    Schuldenfalle Nebenkostenabrechnung: Prüfen Sie und rechnen Sie mit

    Taschenrechner berechnen

    Um einem solchen Szenario vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Nebenkosten, auf die sie Einfluss haben, zu kontrollieren und daraufhin zu überprüfen, ob Ihre Ergebnisse mit der Kalkulation des Vermieters übereinstimmen.

    So können Sie zum Beispiel Ihren Strom- und Wasser­verbrauch nach ein oder zwei Monaten auf das gesamte Jahr hochrechnen und so bestimmen, ob sie über oder unter dem Soll liegen. Ist Ihr Verbrauch höher, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und setzen Sie die monatlichen Kosten etwas höher an, sodass Sie am Ende des Mietjahres keine Mammut­zahlung erwartet.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung so aufzuführen, dass Sie als Mieter diese nachvollziehen können. Das bedeutet zum Beispiel, dass er den Umlage­schlüssel mitteilt und erläutert. Auch müssen die Gesamt­kosten aller Kostenarten (z.B. die Heizungskosten aller Mieter Ihres Hauses) aufgeführt sein.

    Es steht Ihnen darüber hinaus nach § 29 NMV (Neubau­mieten­verordnung) zu, Einsicht in Belege des Vermieters zu nehmen, sodass Sie bei Zweifel über die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung prüfen können, ob Ihr Vermieter diese ordnungs­gemäß aufgesetzt hat. Möchten Sie die Originale einsehen, müssen Sie dafür zum Vermieter gehen, denn eine Übersendung der Belege steht Ihnen nur in Form von Kopien zu. Für Kopien und Post entstandene Kosten müssten Sie selbst aufkommen. Für Menschen, die sich in einer finanziell angespannten Situation befinden, empfielt sich demnach also die Einsicht beim Vermieter.

    Schuldenfalle Nebenkostenabrechnung: Fazit

    Die Nebenkostenabrechnung kann tückisch sein. Wenn Sie sich nicht damit auskennen und der Meinung sind, dass Sie Ihrem Vermeiter zu viel zahlen müssen, kann es hilfreiczh sein, sich Unterstützung zu holen. Vielleicht kann jemand in Ihrem Freundeskreis Ihnen weiter­helfen? Sollte die Neben­kosten­abrechnung Ihres Vermieters stimmen und Sie können die Nachzahlungen nicht leisten, müssen Sie in den sauren Apfel beißen und sich Gedanken über Ihre finanzielle Gesamt­situation machen. Behalten Sie dabei Alarmsignale für Schulden im Blick, damit Sie nicht von gelegentlicher Verschuldung in die Überschuldung rutschen.



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