Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Schuldnerberatung » Schuldnerberatung für Selbstständige: Darauf sollten Sie achten





    24. Juli 2017 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Schuldnerberatung für Selbstständige: Darauf sollten Sie achten

    Schuldnerberatung für Selbstständige Laptop Google Suche

    Möchte man als Selbst­ständiger Hilfe einer Schuldner­beratung in Anspruch nehmen, können anders als bei Privat­personen nicht alle Arten der Schuldner­beratungen helfen.

    Die kostenlosen öffentlichen Beratungs­stellen wie die Caritas, die des Deutschen Roten Kreuzes, der Diakonie oder der Arbeiter­wohlfahrt sind in der Regel nur für Angelegen­heiten von Privat­personen zuständig. Ein geringe Anzahl öffentlicher Stellen bietet Schuldnerberatung für Selbstständige an, jedoch nur für Klei­nunternehmer.

    An welche Art von Schuldnerberatung wende ich mich als Selbstständiger?

    Achten Sie bei der Suche nach einer Schuldner­beratung für Selbst­ständige darauf, dass Sie eine anwaltliche Schuldnerberatung wählen, die ernsthaft die außerge­richtliche Einigung und Raten­zahlungs­ver­einbarungen anstrebt.

    Denn eine Regulierung der Schulden aus der Selbstständigkeit über den außer­gerichtlichen Weg kann Ihr Unternehmen retten. Das Vereinbaren von Raten­zahlungen über außer­gerichtliche Vergleiche, bei denen in vielen Fällen die Gläubiger sogar auf einen Großteil der Schuld­summe verzichten, kann Sie und Ihr Unternehmen vor dem Aus bewahren.

    Bei Selbstständigkeit stellen Schulden bei der Krankenkasse und Steuerschulden mit ihren hohen Säumnis­zuschlägen ein häufiges Problem dar. Findet eine erfolgreiche Verhandlung durch eine anwalt­liche Schuldner­beratung statt, fallen diese Säumnis­zuschläge in der Regel weg.

    Jede Situation ist anders, jedes selbstständig geführte Unternehmen hat andere Problem­bereiche und Besonderheiten. Für den einen muss das Fahrzeug gerettet werden, ein anderer hat Probleme, das Finanzamt zu bezahlen.

    Da die Möglichkeiten der außergerichtlichen Entschuldung von der individuellen Situation des Selbstständigen abhängt, sollten Sie - egal für welche anwaltliche Schuldnerberatung Sie sich entscheiden - Ihre Situation und den genauen Ablauf der Schuldenregulierung in einem Beratungsgespräch klären. Bei AdvoNeo ist dies kostenfrei und für Sie unverbindlich.

    Für Selbstständige sollte die Regelinsolvenz mit ihren Einschränkungen (wie zum Beispiel ständige Über­wachung durch einen Insolvenz­verwalter) daher wirklich erst der allerletzte Weg sein.

    Besonderheiten der Selbstständigkeit in der Schulden­regulierung

    Für die Aufnahme in das Verfahren der Schulden­regulierung und die Verhandlungen mit Gläubigern ist unter anderem zu berück­sichtigen, ob die Geschäfts­beziehung weiterhin bestehen bleiben soll (zum Beispiel im Fall von Schulden beim Haupt­lieferanten) oder ob es sich um eine einmalige Geschäfts­beziehung handelt.

    Schuldnerberatung für Selbstständige Anwalt Selbstständiger Tisch Beratung

    In manchen Fällen kann bei der Schuldnerberatung für Selbstständige das Gewerbe­amt eine Rolle spielen. Wenn Kranken­kasse oder Finanzamt Beiträge bzw. Steuern nicht erhalten, können sie eine Gewerbe­unterlassung anregen. Das bedeutet, dass dem Selbst­ständigen wegen seines Verhaltens nicht mehr zugetraut wird, das Gewerbe weiterhin zu führen. Eine Gewerbe­untersagung wird immer vorher schriftlich angedroht. Wichtig ist hier, dass Sie zeigen, dass Sie Ihre Schulden begleichen wollen. Dies können Sie zum Beispiel durch Raten­zahlungs­vereinbarungen und Vergleichs­ver­handlungen durch eine Schuldnerberatung glaub­haft machen.

    Eine weitere Besonderheit ist, dass bei Schulden in der Selbstständigkeit oft das Finanzamt als Gläubiger vertreten ist. Wie in unseren Blog-Beiträgen zur Praxis des Finanzamts und zu kuriosen Argumenten des Finanzamts beschrieben, sind Verhandlungen mit dem Finanzamt häufig schwierig. Ein Anwalt kann für Vereinbarungen mit dem Finanzamt oftmals bessere Konditionen erreichen als der Schuldner selbst.

    Anwalt, außergerichtliche Einigung und Aktivität...

    ...sind die drei Stichpunkte, die bei Überschuldung aufgrund von Selbstständigkeit für eine Lösung der finanziellen Schieflage sorgen können.

    Kontakt aufnehmen Tablet Webseite AdvoNeo

    Aktivität bedeutet zum Einen, dass rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Je länger Raten oder Rechnungen nicht gezahlt werden, desto höher und schneller steigt die Schuld­summe auch durch Zinsen und Kosten. Die Wahrscheinlich­keit, dass Gläubiger eine Pfändung veranlassen steigt. Wer früh bei länger anhaltenden Geld­problemen Hilfe in Anspruch nimmt, kann meist problem­loser und schneller über außer­gericht­liche Einigung wieder schuldenfrei werden.

    Zum anderen kann auch die beste Schuldnerberatung nicht erfolgreich sein, wenn der Schuldner selbst nicht mitarbeitet. Insbesondere zu Beginn ist Aktivität wichtig: Es muss stets eine Auf­listung der Gläubiger durch den Schuldner erfolgen, sonst ist eine Schulden­regulierung nicht möglich. Und auch auf drohende Pfändungen oder die Androhung der Gewerbe­untersagung muss unbedingt recht­zeitig reagiert werden.

    Möchten Sie Ihre Schulden als Selbstständiger loswerden, nehmen Sie Kontakt zu einer anwalt­lichen Schuldner­beratung auf, die Erfahrung mit Entschuldung über außerge­richtliche Einigung hat. Lassen Sie sich beraten, stellen Sie Fragen zum Ablauf und den Gläubigern, die aufge­nommen werden sollen. Wenn Sie dann noch mithelfen, indem Sie erforderliche Unterlagen oder Informationen so schnell Ihnen möglich zur Verfügung stellen, haben Sie die Weichen für eine erfolgreiche Schulden­bereinigung gelegt.



    Autor

    AUTOR

    KATEGORIE    

    Schuldnerberatung

    VERÖFFENTLICHT SEIT