Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldnerberatung » Schuldnerberatungen in Deutschland





    22. Oktober 2019 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Schuldnerberatungen in Deutschland

    In Deutsch­land bietet praktisch jede Stadt bzw. jede kommunale Region eine öffentliche Schuldner­beratung an. Diese öffentlichen Beratungs­stellen sind die erste Adresse für Menschen, die ihre persönliche finanzielle Situation nicht mehr über­blicken und vor der Zahlungs­unfähigkeit stehen.

    Eine private Überschuldung trifft zunehmend mehr Menschen. Je nach Quelle und Statistik (z.B. Schuldneratlas oder Überschuldungsreport) befinden sich über 6 Millionen Verbraucher in aktuten Zahlungs­schwierigkeiten; eine ebenso große Zahl dürfte zumindest teilweise über­schuldet und ohne finanzielle Rück­lagen grund­sätzlich insolvenz­bedroht sein, falls die eigene Einkommens­situation sich nicht nachhaltig verbessert. Diese große Anzahl, die bei ca. 60 Millionen erwachsenen Einwohnern der Bundes­republik Deutschland immerhin einen Anteil von rund 20% ausmacht, sorgt für stark an­wachsendes Arbeits­aufkommen bei den öffentlichen und staatlichen Schuldner­beratungen. Da auch die öffent­lichen Haushalte selbst zum Sparen gezwungen sind und daher zu wenig Personal zur Verfügung steht, müssen die Betroffenen oft mit sehr große Warte­zeiten und in vereinzelten Fällen auch mit Aufnahme­stopps rechnen.

    Überlastung öffentlicher Beratungs­stellen

    schuldnerberatungen wartezeit öffentliche stelle

    Diese Überlastung der öffent­lichen Stellen ist angesichts der sehr zeit­kritischen Probleme insolvenz­bedrohter Bürger mittlerweile eine erhebliches Problem. Hinzu kommen falsche Vor­stellungen der Menschen, die durch TV-Formate wie "Raus aus den Schulden" bzw. Fernseh-Berater wie Peter Zwegat den Eindruck erhalten, dass öffent­liche Schuldner­berater sie kostenlos zu Hause persönlich aufsuchen würden und mit individuellem Einsatz für Wege aus ihrer Schulden­falle kämpfen.

    Die Realität sieht hingegen oft ganz anders aus. Schuldner müssen sich selbst bewegen und aktiv werden. Sie erhalten ggf. beratende Unter­stützung vor Ort in den Beratungs­stellen inklusive erster Hilfe und Form­briefen für den formalen Schrift­verkehr mit den Gläubigern; eine umfassend individuelle, laufende Begleitung und vor allem eine sofortige Bearbeitung der Fälle ist den öffent­lichen Stellen immer weniger möglich.

    Aus der täglichen Praxis liegen uns Schreiben von Mandanten vor, in denen öffentliche Stellen auf Warte­zeiten von über 12 Monaten verweisen. Da Schuldner häufig die anwachsenden finanziellen Probleme ver­drängen, ist der Faktor Zeit aber für eine erfolg­reich verlaufende Schulden­regulierung und tragfähige Insolvenz­vermeidung mit entscheidend.

    Vorsicht: Schuldnerberatungen bieten unterschiedliche Leistungen

    Für Schuldner, deren voraus­sichtliches Einkommen auch länger­fristig unter den jeweiligen Pfändungs­grenzen liegt, bleibt meistens kein anderer Weg als die Eröffnung eines Verbraucher­insolvenz­verfahrens. Entsprechend notwendige Bescheinigungen darf nur ein zugelassener Rechts­anwalt, Steuer­berater oder eine öffentlich anerkannte Schuldner­beratungs­stelle ausstellen.

    In diesem Zusammen­hang wird immer wieder vor unseriösen Schuldner­beratungen gewarnt. Tatsächlich bietet unzählige Berater in diesem Feld gewerblich ihre Dienste an. Der Begriff "Schuldner­berater" ist zudem nicht beruflich geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen darf. Das Bundes­ministerium der Justiz rät zu einer Beauftragung eines solchen Beraters aber überhaupt nur dann, wenn er in seiner Region auch als sogenannte "anerkannte Stelle" geführt wird und ent­sprechend autorisiert ist. Alle anderen gewerb­lichen Berater müssen am Ende selbst mit einem Rechts­anwalt oder Steuer­berater zusammen­arbeiten, um ent­sprechende Maß­nahmen durch­führen und Bescheinigungen ausstellen zu können, was unnötige Kosten verursacht.

    Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn sogenannte "Schuldnerberater" auch mit Kredit­vermittlern zusammen­arbeiten, Umschuldungen und neue Kredite (schufafrei) anbieten und mit vorge­fertigten Bögen über Haus­besuche schnelle Lösungen versprechen.

    Der direkte Weg zu einer spezialisierten Kanzlei ist da der geeignetere und sichere Weg, vor allem, wenn der Schuldner noch Einkommen über der Pfändungs­grenze erzielen kann, Immobilien erhalten und eine jahre­lange Insolvenz vermeiden will.

    Anwaltliche Schuldnerberatung

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    Die meisten Schuldner schrecken vor einer anwalt­lichen Schuldner­beratung zurück, da bei dieser ein Honorar gezahlt werden muss. Eine gute anwaltliche Schuldnerberatung verhandelt außergerichtlich derart mit den Gläubigern, dass trotz des Honorars durch Vergleiche eine Einsparung für den Schuldner heraus­springt. Dieser hat durch die außer­gerichtliche Einigung im Ideal­fall niedrigere Raten und eine geringere Schuldsumme zurück­zuzahlen. Seine Finanzen sind wieder im Gleich­gewicht.

    Weitere Informationen finden Sie unter Entschuldung über außergerichtliche Vergleiche  .



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