Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

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    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Rechtsprechung » Ist die Pfändung der Mietkaution oder der Nebenkosten­erstattung erlaubt?





    20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Ist die Pfändung der Mietkaution oder der Nebenkosten­erstattung erlaubt?

    Sie wohnen zur Miete und haben Schulden? Dann sollten Sie bei einer drohenden Pfändung Folgendes wissen:

    Im Rahmen der Zwangs­vollstreckung können neben Sachen (Sachpfändung) auch Forderungen gepfändet werden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Pfändung einer Miet­kaution oder der Nebenkosten­erstattung. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen und in welcher Höhe Ihre Mietkaution und eventuelle Nebenkostenerstattungen pfändbar sind.

    Pfändung der Mietkaution

    Pfändung Mietkaution Nebenkostenerstattung Geldscheine

    Icon Haus mit Schloss Die Mietkaution: Gemäß § 551 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vermieter vom Mieter die Leistung einer Mietkaution in Höhe von maximal der dreifachen Monatskalt­miete verlangen. Die meisten Vermieter machen von dieser Form der Sicherheits­leistung in den von ihnen verwendeten Miet­verträgen Gebrauch.

    Zwar dient die Kaution vorrangig als Sicherheit des Vermieters für die Mietsache und die Miet­zahlungen des Mieters. Vermögens­rechtlich ist sie aber dennoch dem Mieter zuzu­rechnen, da ihm im bei pflicht­gemäßem Verhalten ein entsprechender Rückzahlungs­anspruch gegen den Vermieter zusteht.

    Icon Hammer Gericht Pfändung der Mietkaution: Ist der Mieter, der eine Kaution bei seinem Vermieter hinterlegt hat, verschuldet, kann der Fall eintreten, dass einer der Gläubiger die Kaution pfändet. Dann muss der Vermieter diese einschließlich der ange­fallenen Zinsen an den Gläubiger auszahlen. Allerdings entsteht ein solcher Zahlungs­anspruch erst dann, wenn das Miet­verhältnis beendet ist und der Vermieter die Kaution freigegeben hat. Denn der Vermieter hat das vorrangige Recht, eigene Forderungen gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen, zum Beispiel wegen Beschädigung der Mietsache oder wegen Mietrückständen.

    Die Pfändung der Mietkaution führt nur dann zu einer Zahlung an den pfändenden Gläubiger, wenn der Vermieter auf sein vorrangiges Recht verzichtet und die Kaution freigibt.

    Im Falle einer Pfändung ist die Kaution grundsätzlich verloren: Entweder der Vermieter erhebt einen Anspruch aus dem Mietverhältnis, oder er gibt die Kaution frei, dann erhält der pfändende Gläubiger dieses Geld.

    Möchte der Vermieter die Pfändung der Kaution zunächst verhindern, kann er in einer Dritt­schuldner­erklärung die so genannte Sicherungs­einrede entgegen­halten. Hiermit wird die Pfändung so lange aufgeschoben, wie der Hausherr die Miet­sicherheit zur Absicherung seiner Forderungen aus dem Mietvertrag benötigt, siehe auch Erläuterung zum Ablauf der Kautions­pfändung.

    Pfändung einer Nebenkosten­erstattung

    Pfändung Mietkaution Nebenkostenerstattung Betriebskostenabrechnung Beispiel

    Icon Dokument grün grau Nebenkostenerstattung: Der Vermieter erstellt für das abgelaufene Jahr eine Betriebs- oder Nebenkosten­abrechnung. Daraus kann sich entweder eine Nachzahlung für den Mieter ergeben oder eine Nebenkosten­erstattung, weil der Mieter durch seine pauschalen monatlichen Zahlungen mehr Geld eingezahlt hat, als nach dem Ergebnis der Nebenkostenabrechnung nötig war.

    Icon Hammer Gericht Pfändung der Nebenkosten­erstattung: Die meisten Schuldner können ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung gut gebrauchen. Was aber, wenn die Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung pfänden? Ist das Guthaben wegen einer Pfändung der Nebenkosten­erstattung verloren?

    Anders als die Mietkaution stellt ein Guthaben des Mieters aus einer Nebenkosten­abrechnung kein Sicherungs­mittel des Vermieters dar. Daher führt eine Pfändung der Neben­kosten­erstattung zu einer Auszahlung an den Gläubiger, ohne dass der Vermieter dieses Geld freigeben muss.

    Die Nebenkosten­erstattung ist also grundsätzlich pfändbar.

    Eine Ausnahme gilt jedoch für Bezieher vom Bürgergeld(ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV). Bei diesen ist die Nebenkosten­erstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) dann unpfändbar, wenn einem solchen Mieter im Folge­monat von der Agentur für Arbeit seine Leistungen für Unterkunft und Heizung reduziert werden und eine Verrechnung mit der Erstattung erfolgt. Denn in diesem Fall sichert der Rückzahlungs­anspruch zusammen mit den Leistungen lediglich das Existenz­minimum des Mieters.

    Was tun bei drohender oder laufender Pfändung?

    Icon Rettungsring grau Hilfe bei Überschuldung und Pfändung: Wenn man bereits überschuldet ist und vielleicht sogar eine Pfändung kurz bevor steht, kann eine Schuldenregulierung durch eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo in vielen Fällen helfen.

    Durch außergerichtliche Verhandlungen von AdvoNeo mit Ihren Gläubigern kann oftmals eine andere Lösung, z.B. in Form von Ratenzahlungen, gefunden und eine Pfändung abgewendet werden.

    In manchen Fällen kann bei bereits laufender Pfändung der Miet­kaution oder Nebenkosten­erstattung durch die Beauftragung einer Schuldnerberatung auch eine Pause oder gar Aufhebung für die Laufzeit der Schulden­regulierung ausgehandelt werden.

    Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrer Situation bezüglich einer Pfändung möglich ist, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular:



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