20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten
Ist die Pfändung der Mietkaution oder der Nebenkostenerstattung erlaubt?
Sie wohnen zur Miete und haben Schulden? Dann sollten Sie bei einer drohenden Pfändung Folgendes wissen:
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können neben Sachen (Sachpfändung) auch Forderungen gepfändet werden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Pfändung einer Mietkaution oder der Nebenkostenerstattung. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen und in welcher Höhe Ihre Mietkaution und eventuelle Nebenkostenerstattungen pfändbar sind.
Pfändung der Mietkaution

Die Mietkaution: Gemäß § 551 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vermieter vom Mieter die Leistung einer Mietkaution in Höhe von maximal der dreifachen Monatskaltmiete verlangen. Die meisten Vermieter machen von dieser Form der Sicherheitsleistung in den von ihnen verwendeten Mietverträgen Gebrauch.
Zwar dient die Kaution vorrangig als Sicherheit des Vermieters für die Mietsache und die Mietzahlungen des Mieters. Vermögensrechtlich ist sie aber dennoch dem Mieter zuzurechnen, da ihm im bei pflichtgemäßem Verhalten ein entsprechender Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.
Pfändung der Mietkaution: Ist der Mieter, der eine Kaution bei seinem Vermieter hinterlegt hat, verschuldet, kann der Fall eintreten, dass einer der Gläubiger die Kaution pfändet. Dann muss der Vermieter diese einschließlich der angefallenen Zinsen an den Gläubiger auszahlen. Allerdings entsteht ein solcher Zahlungsanspruch erst dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter die Kaution freigegeben hat. Denn der Vermieter hat das vorrangige Recht, eigene Forderungen gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen, zum Beispiel wegen Beschädigung der Mietsache oder wegen Mietrückständen.
Die Pfändung der Mietkaution führt nur dann zu einer Zahlung an den pfändenden Gläubiger, wenn der Vermieter auf sein vorrangiges Recht verzichtet und die Kaution freigibt.
Im Falle einer Pfändung ist die Kaution grundsätzlich verloren: Entweder der Vermieter erhebt einen Anspruch aus dem Mietverhältnis, oder er gibt die Kaution frei, dann erhält der pfändende Gläubiger dieses Geld.
Möchte der Vermieter die Pfändung der Kaution zunächst verhindern, kann er in einer Drittschuldnererklärung die so genannte Sicherungseinrede entgegenhalten. Hiermit wird die Pfändung so lange aufgeschoben, wie der Hausherr die Mietsicherheit zur Absicherung seiner Forderungen aus dem Mietvertrag benötigt, siehe auch Erläuterung zum Ablauf der Kautionspfändung.
Pfändung einer Nebenkostenerstattung

Nebenkostenerstattung: Der Vermieter erstellt für das abgelaufene Jahr eine Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung. Daraus kann sich entweder eine Nachzahlung für den Mieter ergeben oder eine Nebenkostenerstattung, weil der Mieter durch seine pauschalen monatlichen Zahlungen mehr Geld eingezahlt hat, als nach dem Ergebnis der Nebenkostenabrechnung nötig war.
Pfändung der Nebenkostenerstattung: Die meisten Schuldner können ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung gut gebrauchen. Was aber, wenn die Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung pfänden? Ist das Guthaben wegen einer Pfändung der Nebenkostenerstattung verloren?
Anders als die Mietkaution stellt ein Guthaben des Mieters aus einer Nebenkostenabrechnung kein Sicherungsmittel des Vermieters dar. Daher führt eine Pfändung der Nebenkostenerstattung zu einer Auszahlung an den Gläubiger, ohne dass der Vermieter dieses Geld freigeben muss.
Die Nebenkostenerstattung ist also grundsätzlich pfändbar.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Bezieher vom Bürgergeld(ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV). Bei diesen ist die Nebenkostenerstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) dann unpfändbar, wenn einem solchen Mieter im Folgemonat von der Agentur für Arbeit seine Leistungen für Unterkunft und Heizung reduziert werden und eine Verrechnung mit der Erstattung erfolgt. Denn in diesem Fall sichert der Rückzahlungsanspruch zusammen mit den Leistungen lediglich das Existenzminimum des Mieters.
Was tun bei drohender oder laufender Pfändung?
Hilfe bei Überschuldung und Pfändung: Wenn man bereits überschuldet ist und vielleicht sogar eine Pfändung kurz bevor steht, kann eine Schuldenregulierung durch eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo in vielen Fällen helfen.
Durch außergerichtliche Verhandlungen von AdvoNeo mit Ihren Gläubigern kann oftmals eine andere Lösung, z.B. in Form von Ratenzahlungen, gefunden und eine Pfändung abgewendet werden.
In manchen Fällen kann bei bereits laufender Pfändung der Mietkaution oder Nebenkostenerstattung durch die Beauftragung einer Schuldnerberatung auch eine Pause oder gar Aufhebung für die Laufzeit der Schuldenregulierung ausgehandelt werden.
Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrer Situation bezüglich einer Pfändung möglich ist, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular:
