13. April 2017
Sind Pfändung der Mietkaution oder Pfändung der Nebenkostenerstattung erlaubt?
Sie wohnen zur Miete und haben Schulden? Dann geben Sie Acht, wenn Ihre Gläubiger die offenen Verbindlichkeiten per Pfändung einholen wollen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können neben Sachen auch Forderungen gepfändet werden.
Dazu zählen zum Beispiel auch die Pfändung einer Mietkaution oder der Nebenkostenerstattung. An diese Möglichkeiten denkt man bei Geldproblemen jedoch nicht als erstes. Erst wenn die Pfändung der Nebenkostenerstattung angekündigt wird fragt man sich: Ist das überhaupt erlaubt?
Pfändung einer Mietkaution

Gemäß § 551 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vermieter vom Mieter die Leistung einer Mietkaution in Höhe von maximal der dreifachen Monatskaltmiete verlangen. Die meisten Vermieter machen von dieser Form der Sicherheitsleistung in den von ihnen verwendeten Mietverträgen Gebrauch.
Zwar dient die Kaution vorrangig als Sicherheit des Vermieters für die Mietsache und die Mietzahlungen des Mieters. Vermögensrechtlich ist sie aber dennoch dem Mieter zuzurechnen, da ihm im bei pflichtgemäßem Verhalten ein entsprechender Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.
Ist der Mieter, der eine Kaution bei seinem Vermieter hinterlegt hat, verschuldet, kann der Fall eintreten, dass einer der Gläubiger die Kaution pfändet. Dann muss der Vermieter diese einschließlich der angefallenen Zinsen an den Gläubiger auszahlen. Allerdings entsteht ein solcher Zahlungsanspruch erst dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter die Kaution freigegeben hat. Denn der Vermieter hat das vorrangige Recht, eigene Forderungen gegen den Mieter mit der Kaution zu verrechnen, zum Beispiel wegen Beschädigung der Mietsache oder wegen Mietrückständen.
Die Pfändung der Mietkaution führt nur dann zu einer Zahlung an den pfändenden Gläubiger, wenn der Vermieter auf sein vorrangiges Recht verzichtet und die Kaution freigibt. Im Fall einer Pfändung durch einen Gläubiger ist die Kaution in jedem Fall verloren: Entweder der Vermieter erhebt einen Anspruch aus dem Mietverhältnis, oder er gibt die Kaution frei, dann erhält der pfändende Gläubiger dieses Geld.
Möchte der Vermieter die Pfändung der Kaution zunächst verhindern, kann er in einer Drittschuldnererklärung die so genannte Sicherungseinrede entgegenhalten. Hiermit wird die Pfändung so lange aufgeschoben, wie der Hausherr die Mietsicherheit zur Absicherung seiner Forderungen aus dem Mietvertrag benötigt, siehe auch Erläuterung zum Ablauf der Kautionspfändung.
Pfändung einer Nebenkostenerstattung

Der Vermieter erstellt für das abgelaufene Jahr eine Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung. Daraus kann sich entweder eine Nachzahlung für den Mieter ergeben oder eine Nebenkosten¬erstattung, weil der Mieter durch seine pauschalen monatlichen Zahlungen mehr Geld eingezahlt hat, als nach dem Ergebnis der Nebenkostenabrechnung nötig war.
Die meisten Schuldner können ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung gut gebrauchen. Was aber, wenn die Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung pfänden? Ist das Guthaben wegen einer Pfändung der Nebenkostenerstattung verloren?
Anders als die Mietkaution stellt ein Guthaben des Mieters aus einer Nebenkostenabrechnung kein Sicherungsmittel des Vermieters dar. Daher führt eine Pfändung der Nebenkostenerstattung zu einer Auszahlung an den Gläubiger, ohne dass der Vermieter dieses Geld freigeben muss.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Bei diesen ist die Nebenkostenerstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) dann unpfändbar, wenn einem solchen Mieter im Folgemonat von der Agentur für Arbeit seine Leistungen für Unterkunft und Heizung reduziert werden und eine Verrechnung mit der Erstattung erfolgt. Denn in diesem Fall sichert der Rückzahlungsanspruch zusammen mit den Leistungen lediglich das Existenzminimum des Mieters.
Schutz vor Pfändung
Am besten ist man vor einer Pfändung geschützt, wenn man bei finanziellen Engpässen rechtzeitig tätig wird und nicht erst in eine länger andauernde Überschuldungssituation gerät. Dies lässt sich natürlich leicht so sagen.
Aber selbst wenn man überschuldet ist, kann oftmals durch ein gutes Schuldenmanagement und eine Schuldenregulierung das Risiko einer Pfändung möglichst gering gehalten und vor allem das zugrunde liegende Problem der Überschuldung gelöst werden.
In manchen Fällen kann bei Pfändung der Mietkaution oder Nebenkostenerstattung sogar bei Beauftragung einer Schuldnerberatung eine Pause oder gar Aufhebung für die Laufzeit der Schuldenregulierung ausgehandelt werden.
