5. November 2019
Was passiert wenn man wegen Schulden den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann?
Früher hieß es GEZ Gebühren, heute ist es der Rundfunkbeitrag. Menschen mit Schulden können oft den Runkfunkbeitrag nicht zahlen. Und seit der Umstellung im Jahr 2013 gibt es auch Fälle, bei denen die Schulden erst durch hohe Nachzahlungssummen entstanden sind. Aber was passiert überhaupt, wenn man Rundfunkgebühren nicht zahlen kann und kann man sich von den Zahlungen befreien?
Früher war alles besser: GEZ Gebühren und Rundfunkbeitrag

Vor 2013 mussten diejenigen GEZ Gebühren zahlen, die entsprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots wie Fernseher oder Radio besaßen. Mittlerweile ist jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet, unabhängig vom Vorhandensein der Empfangsgeräte. Damals konnte man den GEZ Mitarbeiter vor der Wohnungstür ignorieren oder abwimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet lassen - meist ohne Konsequenzen. Oder man erklärte, man habe keine entsprechenden Empfängsgeräte und müsse deswegen an die GEZ nicht zahlen. Mittlerweile ist dies anders.
Runkfunkbeitrag nicht zahlen bedeutet Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt wie andere Gläubiger auch die Zwangsvollstreckung zum Beispiel über den Weg der Kontopfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitragsbescheide mit Säumniszuschlägen ignorieren.
Wichtig: Wurde Ihnen ein Festsetzungsbescheid zugestellt, haben Sie zwei Wochen Zeit, den entsprechenden Betrag zu begleichen oder 4 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen, beispielsweise wenn bereits für den angegebenen Zeitraum der Beitragsservice eine Zahlung für die Wohnung erhalten hat. Reagieren Sie innerhalb dieser Zeit nicht, wird der Festsetzungsbescheid zu einem unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel. Mit diesem kann der Beitragsservice dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Schauen Sie, ob die Beitragszahlungen berechtigt sind. Zum Beispiel müssen Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben nur einmal zahlen - und das sind nicht nur Studenten sondern zum Beispiel auch Erwachsene, die weiterhin bei Ihren Eltern wohnen. Egal wie viele Menschen in einem Haushalt leben, es muss nur einmal gezahlt werden.
Runkfunkbeitrag nicht zahlen: Beifreiungsantrag
Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung (z.B. Arbeitslosengeld II) oder Ermäßigung (z.B. gesundheitliche Gründen) erfüllen. Mehr hierzu unter Rundfunkbeitrag.de .
Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinterher kommt, kann auch eine Ratenzahlung mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vereinbaren. Jedoch nur, wenn nicht bereits vollstreckt wird. Vor Vollstreckung sind ebenfalls die Stundung und Einigung durch Vergleiche möglich.
Ihre Möglichkeiten sind vor Durchsetzung der Zwangsvollstreckung größer. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sobald Sie merken, dass Sie Ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen können, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen zum Beispiel kostenlos bei der Frage, ob Sie zahlungspflichtig sind oder nicht. Haben Sie neben den Schulden beim Beitragsservice weitere Geldprobleme, helfen Schuldnerberatung oder Schuldnerberatungsstelle.
