Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen & Tipps » Was passiert, wenn man Schulden hat und den Rundfunk­beitrag nicht zahlen kann?





    20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Was passiert, wenn man Schulden hat und den Rundfunk­beitrag nicht zahlen kann?

    Früher hieß die Zahlung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens GEZ-Gebühr, heute ist es der Rundfunk­beitrag. Am 05. August 2021 hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass dieser Rundfunk­beitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich erhöht werden darf. Das bedeutet also, dass Beitragszahler zukünftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

    Doch was passiert, wenn man Schulden hat und deshalb den Rundfunk­beitrag nicht zahlen kann oder die Schulden erst durch eine hohe Beitrags­nachzahlung entstanden sind? Kann man sich von den Zahlungen befreien lassen?

    Früher war alles besser: GEZ-Gebühren und Rundfunkbeitrag

    Rundfunkgebühren nicht zahlen wegen Schulden

    Vor dem Jahr 2013 mussten lediglich diejenigen GEZ-Gebühren zahlen, die ent­sprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots, wie z.B. einen Fernseher oder ein Radio besaßen. Damals gab es die Möglichkeit, den GEZ-Mitarbeiter vor der Wohnungstür zu ignorieren oder abzuwimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet zu lassen - meist ohne Konsequenzen. Auch konnte man erklären, man habe keine entsprechenden Empfangs­geräte und müsse deswegen nicht an die GEZ zahlen.

    Mittlerweile ist jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunk­beitrags verpflichtet, unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt Empfangs­geräte vorhanden sind oder nicht.


    Rundfunk­beitrag nicht zahlen bedeutet Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen

    Der Beitrags­service des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt, wie andere Gläubiger auch, die Zwangs­vollstreckung zum Beispiel über den Weg der Kontopfändung oder Lohn­pfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitrags­bescheide mit Säumnis­zuschlägen ignorieren.

    Wenn Sie den Rundfunk­beitrag trotz Mahnungen nicht zahlen, riskieren Sie eine Pfändung. Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bei einer Pfändung bleibt, können Sie mit unserem Pfändungsrechner ermitteln: Icon Taschenrechner Zum Pfändungsrechner


    Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Festsetzungs­bescheid

    Wichtig: Wurde Ihnen ein Festsetzungsbescheid zugestellt, gelten folgende Fristen:

    • Sie haben Sie zwei Wochen Zeit, den entsprechenden Betrag zu begleichen
    • oder Sie haben 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
      • Beispiel: Der Beitragsservice hat für den angegebenen Zeitraum bereits eine Zahlung für Ihren Haushalt erhalten.

    Reagieren Sie innerhalb dieser Zeit nicht, wird der Festsetzungsbescheid zu einem unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel. Mit diesem kann der Beitragsservice dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher.

    Icon Gluehbirne Prüfen Sie, ob die Beitrags­zahlungen berechtigt sind. Menschen, die in einer Wohn­gemeinschaft leben, müssen beispielsweise nur einmal zahlen. Dies können nicht nur Studenten sein, sondern auch Erwachsene, die weiterhin bei Ihren Eltern wohnen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in einem Haushalt leben, muss nur einmal gezahlt werden.

    Rundfunk­beitrag nicht zahlen: Ermäßigungs- oder Befreiungs­antrag

    Prüfen Sie außerdem, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung (z.B. Bürger­geld (ehemals Arbeitslosen­geld II oder Hartz IV), leer­stehende Wohnung, BAföG) oder Ermäßigung (z.B. gesundheitliche Gründe) erfüllen. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung und weitere Informationen finden Sie hier:

    Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinterher kommt, kann auch eine Raten­zahlung mit dem ARD ZDF Deutschland­radio Beitragsservice vereinbaren. Jedoch nur, wenn nicht bereits vollstreckt wird. Vor der Vollstreckung gibt es außerdem die Möglichkeit einer Stundung oder Einigung durch einen außergerichtlichen Vergleich.

    Wenn Sie eigenständig eine Raten­zahlung Ihrer Schulden beim Beitrags­service (früher GEZ) aushandeln möchten, lesen Sie zuvor unseren Artikel zum Thema Was ist eine angemessene Ratenzahlung?


    Schulden durch Rundfunkbeitrag: rechtzeitig Hilfe suchen

    Ihre Möglichkeiten sind vor der Durchsetzung der Zwangs­vollstreckung größer. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sobald Sie merken, dass Sie den Rundfunk­beitrag nicht zahlen können, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Verbraucher­zentrale hilft Ihnen zum Beispiel kostenlos bei der Frage, ob Sie zahlungs­pflichtig sind oder nicht. Informationen zu den Beratungs­wegen finden Sie auf der Seite der Verbraucher­zentrale Berlin.

    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Professionelle Hilfe

    Haben Sie neben den Schulden beim Beitrags­service weitere Geldprobleme, also auch Schulden bei anderen Gläubigern, benötigen Sie einen Plan für eine Schulden­regulierung. Am besten wenden Sie sich hierfür an eine anwaltliche Schuldnerberatung oder eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle.

    Als anwaltliche Schuldnerberatung hilft die AdvoNeo Schuldnerberatung Schuldnern dabei, den für Sie best­möglichen Weg aus den Schulden zu finden und arbeitet hierfür individuelle Lösungen für jede Schuldensituation aus.

    Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Weg aus den Schulden aussehen könnte, kontaktieren Sie uns gerne über unser Online-Formular:



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