Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung & Tipps » Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?





    15. Juni 2023 | 🕑 Lesezeit: 1 Minute

    Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?

    Mahnungen sortieren

    Direkt vorweg: Es gibt kein zentrales Schuldenverzeichnis, das Ihnen Auskunft darüber geben kann, wo Sie überall Schulden haben.

    Aber keine Sorge: Es gibt andere Möglichkeiten, sich einen Überblick über seine Gläubiger und die zugehörigen Forderungen zu verschaffen.

    Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt zum Ergebnis: Die digitale Gläubigerliste - Eine Übersicht über Ihre Gläubiger und die jeweilige Höhe der Schuldsummen.

    Eine kostenfreie Gläubigerliste zum Ausfüllen als PDF Formular stellen wir zum Download zur Verfügung:


    So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben

    Haben Sie keine oder nur wenige Unterlagen oder Sie sich nicht sicher sind, ob eine Forderung noch Gültigkeit hat, können Sie verschiedene Auskunfteien kontaktieren, um Informationen zu Ihren Einträgen zu erhalten.

    Typische Gläubiger sind zum Beispiel:

    • Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaften
    • Telekommunikationsanbieter, Energieversorger & Co.
    • Banken & Sparkassen
    • Finanzamt
    • Versicherungsgesellschaften
    • Versandhäuser
    • Inkassounternehmen

    Da es eine Weile dauert, bis Sie die Auskünfte zugeschickt bekommen, beginnen Sie am besten, indem Sie als erstes von den Wirtschaftsauskunfteien und dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts einen Auszug anfordern – in der Regel ist dies einmal im Jahr kostenfrei.

    Die effektivsten Anlaufstellen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

    SCHUFA Holding AG

    Die SCHUFA ist wahrscheinlich die bekannteste Auskunftei. Eine Selbstauskunft können Sie einmal im Jahr kostenfrei anfordern. Dafür müssen Sie ein Auskunftsersuchen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Schufa stellen.

    Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Anleitung SCHUFA Selbstauskunft

    Die SCHUFA Selbstauskunft gibt Ihnen zwar eine gute Übersicht über Ihre Gläubiger und Schulden, ist jedoch in der Regel unvollständig, da nicht jeder Gläubiger alle seine Forderungen der SCHUFA meldet.

    Bürgel Wirtschaftsinformationen

    Auch die Selbstauskunft der CRIF Bürgel GmbH kann kostenfrei beantragt werden (per E-Mail, Post oder Fax unter Angabe und Nachweis der Identität). Auch hier sind nur die Gläubiger aufgelistet, die sich haben eintragen lassen.

    Creditreform Boniversum GmbH

    Der Verbraucherservice von Boniversum bietet Ihnen die Möglichkeit, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie den sogenannten Scorewert in einer Selbstauskunft anzufordern – digital und einmalig kostenfrei.

    Hinweis: In den Auskünften der Boniversum GmbH sind vor allem gewerbliche Gläubiger geführt. Dazu zählen z.B. die meisten Banken, aber auch Inkassounternehmen.

    ICD (InfoScore Consumer Data – § 34 BDSG)

    Beim ICD haben Sie ähnlich wie bei der SCHUFA ebenfalls die Möglichkeit einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern.

    Die gespeicherten Daten der ICD stammen aus amtlichen Insolvenzveröffentlichungen, Schuldnerverzeichnissen und von Vertragspartnern der ICD. Auch diese Daten bilden nicht alle Ihre Gläubiger ab, helfen aber dabei, das Gesamtbild zu vervollständigen.

    Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts

    Das Schuldnerverzeichnis ist ein Register, in dem Einträge von Haftbefehlen und der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) gesammelt werden.

    • Sie haben die Möglichkeit, persönlich zu Ihrem örtlichen Amtsgericht zu gehen, um Einsicht in das Schuldnerverzeichnis zu erhalten
    • oder Sie beantragen Online den Zugang zum Verzeichnis.

    Den Gerichtsvollzieher fragen

    Forderungen, die durch eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeholt werden sollen, werden nicht in den Wirtschaftsauskunfteien gelistet. Diese stehen in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.

    Wenn es auch ungewöhnlich scheint, sollte sich der Gerichtsvollzieher bei Ihnen angekündigt haben und Sie können nicht nachvollziehen, aus welcher Forderung dies hervorgeht, können Sie diesen ebenfalls um Auskunft darüber bitten, welcher Gläubiger einen Titel gegen Sie erwirkt hat.

    Verpflichtet ist dieser dazu nicht, die meisten Gerichtsvollzieher zeigen sich aber gewillt, dies mitzuteilen, wenn Sie freundlich und kooperativ mit ihnen umgehen.

    Wenn Sie denken, dass noch ein Gläubiger in Ihrer Liste fehlt oder Sie nicht mehr sicher sind, ob einzelne Verbindlichkeiten noch bestehen, führen Sie diese/n Gläubiger trotzdem mit auf.


    Sollte die Forderung beglichen worden sein, wird der Gläubiger Ihnen oder Ihrer Schuldnerberatung dies mitteilen. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile. Im Gegenteil: Sie haben Ihre Mitwirkung damit erfüllt.

    2. Unterlagen und Mails sortieren

    Der nächste Schritt ist es, alle vorhandenen Unterlagen zu sortieren. Sich mit Forderungen und Mahnungen auseinanderzusetzen, kann unangenehm, sogar bedrückend werden. Aber keine Sorge, hier tragen Sie nur zusammen, was Sie bereits haben. Gehen Sie methodisch vor und denken Sie zunächst nicht über die Inhalte der Schreiben nach.

    Briefpost zusammensammeln

    Als erstes sammeln Sie alle Schreiben, Briefe und Unterlagen zusammen, die offene Verbindlichkeiten betreffen. Hierzu gehören:

    • Briefe mit Zahlungserinnerungen zu offenen Summen von Gläubigern
    • Schreiben von Inkassounternehmen
    • Mahnungen
    • Kreditverträge
    • Mahnbescheide
    • Vollstreckungsbescheide

    Legen sie alle Unterlagen zusammen. Fällt Ihnen auf, dass etwas fehlt? Wenn die Schreiben Ihrer Gläubiger plötzlich enden, überprüfen Sie, ob sie auf E-Mails umgestiegen sind.

    E-Mails durchgehen und sortieren

    Die meisten Gläubiger nutzen mittlerweile E-Mails als Kommunikationsweg – das ist günstiger als Briefe zu schicken. Auch Mahnungen erhalten Sie oft per E-Mail.

    Überprüfen Sie daher unbedingt Ihr E-Mail-Postfach und schauen Sie anschließend in Ihren Gelöscht-Ordner. Auch dort können noch Nachrichten vorhanden sein. Nehmen Sie sich eine nach der anderen vor. Wenn Sie eine Nachricht zu einer Forderung gefunden haben, übertragen Sie den Namen und die Summe in Ihre Gläubigerliste.

    Alternativ können Sie die betreffenden E-Mails auch in einen separaten Ordner verschieben. So können Sie leichter darauf zugreifen, wenn Sie etwas überprüfen oder noch einmal nachlesen möchten.

    Konten bei Banken oder Sparkassen mit Dispo

    Gehen Sie per Online-Banking oder in Papierform die Kontoauszüge aller bestehenden Konten und Kreditkarten durch und notieren Sie, welches Konto im Minus und welche Kreditkarte überzogen ist.

    Anrufen und nachfragen

    Wenn Sie glauben, bei Stellen Schulden zu haben, bei denen Sie keine Möglichkeit haben, online den Ist-Stand einzusehen oder keine Briefe oder Unterlagen gefunden haben, rufen Sie am besten an.

    Bei der telefonischen Nachfrage nach offenen Forderungen gegen Sie und deren Forderungshöhe sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht überreden oder einschüchtern lassen, sollte der Gläubiger Ihren Anruf nutzen, um Sie zur sofortigen Zahlung zu drängen.

    Weisen Sie darauf hin, dass Sie gerade dabei sind, Ihre Situation zu regeln und dass Sie die Rückzahlung klären. Haben Sie eine Schuldnerberatung beauftragt oder wollen dies noch tun, können Sie das, nachdem Sie die Forderungen genannt bekommen haben, auch mitteilen.

    Falls Sie ein Aktenzeichen haben, das zum Beispiel ältere Forderung bezeichnet, können Sie anhand dieses Aktenzeichens die aktuelle Höhe der Forderung erfragen. Denn Zinsen lassen Forderungen rasant ansteigen.

    Wichtig: Das Aktenzeichen auf den Briefen verrät Ihnen, ob eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde. Ist dies der Fall, sollten Sie die Schreiben zusammen in einen Ordner abheften. Es handelt sich dabei nämlich um ein und dieselbe Forderung.


    Wenn Sie gar keine Unterlagen haben oder merken, dass da noch Forderungen fehlen, sollten Sie aus den gängigen Verzeichnissen eine Auskunft anfordern, um herauszufinden, wo Sie überall Schulden haben.

    Haben Sie an alles gedacht? Mit unserer praktischen Checkliste "So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben" kann Ihnen nichts mehr entgehen.

    Download PDF

    Download Checkliste "Schulden herausfinden"

    PDF-Datei | 95 kB

    Gläubigerliste – Ihre Übersicht über offene Forderungen

    Gläubigerliste

    Machen Sie sich über die Höhe der einzelnen Forderungen nicht zu viele Gedanken. Für die Erstellung Ihrer Übersicht sind diese zunächst zweitrangig. Wichtiger ist es, zu wissen, wer Ihre Gläubiger sind und unter welchem Aktenzeichen bzw. welcher Kundennummer die Forderung geführt wird.

    Wie hoch die Forderungen zum aktuellen Zeitpunkt sind, kann anschließend von Ihnen oder von der Schuldnerberatung an Ihrer Seite in Erfahrung gebracht werden.

    Was fange ich damit an?

    Ordnung in die eigene Finanzlage zu bringen, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Dabei verschafft Ihnen die Gläubigerliste einen Überblick über Ihre Verbindlichkeiten. Nicht zuletzt erleichtert dies Ihre weitere Planung.

    Wenn Sie die Regulierung Ihrer Schulden angehen möchten, ist eine Übersicht der Gläubiger mit deren Forderungen eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, schuldenfrei zu werden.

    Warum brauche ich eine Gläubigerliste?

    Gläubigerliste

    Wenn Sie nicht wissen, bei wem Sie offene Forderungen haben, kann nämlich kein Entschuldungsverfahren begonnen werden.

    Für einen außergerichtlichen Vergleich ist es notwendig, dass alle Gläubiger angegeben wurden. Nur so kann ein für beide Seiten zufriedenstellendes Angebot ausgearbeitet und unterbreitet werden.

    Auch im Insolvenzverfahren ist eine vollständige Gläubigerliste notwendig. Geben Sie einen Gläubiger vorsätzlich nicht an, kann Ihnen am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung versagt werden. Das bedeutet, Sie werden nicht schuldenfrei.

    Hinweis: Um einen Insolvenzantrag zu stellen, muss nachgewiesen sein, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen wurde und erfolglos war.

    Bei der Entschuldung durch eine Beratungsstelle ist stets auch die Mitwirkung des Schuldners gefragt. Tragen Sie daher alle nötigen Informationen im Vorfeld zusammen und jeden Gläubiger direkt in die Liste ein.


    So haben Sie am Ende eine einzige Liste als Gesamtergebnis und laufen nicht Gefahr, von einer unerwarteten Forderung überrascht zu werden. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diese Übersicht erstellen können.

    Benötigen Sie noch eine Gläubigerliste zum Ausfüllen? Hier können Sie unsere kostenlose Vorlage herunterladen:

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Gläubigerliste verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre offenen Forderungen.
    • Wichtig sind die Kontaktdaten der Gläubiger und das Aktenzeichen bzw. die Kundennummer Ihrer Forderung.
    • Sowohl in einem außergerichtlichen Vergleich als auch im Insolvenzverfahren müssen alle Gläubiger angegeben werden.
    • Der außergerichtliche Vergleich ist nur den Gläubigern gegenüber gültig, mit denen er geschlossen wird.
    • Dem Insolvenzantrag muss eine vollständige Gläubigerliste beigelegt werden. Eine unvollständige Aufzählung kann zum Versagen der Restschuldbefreiung führen.

    Das Ergebnis: Mit Ihrer Gläubigerliste die Entschuldung starten

    Beratungssituation

    Fast geschafft! Sie haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen, um wieder eine Übersicht über Ihre Schulden zu bekommen. Bis hierhin haben Sie sich selbst bereits bewiesen, dass Sie es schaffen können. Jetzt können Sie organisieren, wie Sie die Rückzahlung angehen möchten.

    Entschuldung eigenständig angehen:

    Überlegen Sie sich zuerst, wie viel Geld Sie monatlich zahlen können. Gehen Sie dann Ihre Gläubigerliste durch und verteilen Sie den monatlichen Betrag auf die einzelnen Gläubiger. Schreiben Sie diese an und versuchen Sie mit dem jeweiligen Teilbetrag eine angemessene, monatliche Ratenzahlung auszuhandeln.

    Sie benötigen Durchhaltevermögen, um Ihre Entschuldung selbst anzugehen. Die Verhandlungen mit Gläubigern dauern in der Regel mehrere Monate, in denen Sie viel telefonieren, schreiben und Nachfragen beantworten müssen.

    Zur örtlichen Schuldnerberatungsstelle gehen:

    Machen Sie einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Stadt. Hier kann in einigen Fällen ebenfalls eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, oftmals lautet das Endergebnis jedoch Privatinsolvenz.

    Für einen Termin bei einer örtlichen Schuldnerberatungsstelle müssen Sie in der Regel lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Vereinbaren Sie diesen Termin am besten so früh wie möglich.

    Anwaltliche Schuldnerberatung beauftragen:

    Dank der Übersicht zu Ihren Gläubigern und zugehörigen Schuldsummen haben Sie die besten Voraussetzungen, um professionelle Hilfe durch eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo in Anspruch zu nehmen und eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

    AdvoNeo übernimmt die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern für Sie. Sie zahlen lediglich eine monatliche Rate, die Sie zuvor mit uns vereinbart haben, während AdvoNeo mit Ihren Gläubigern verhandelt und in der Regel auch noch einen Teil Ihrer Schuldsumme einspart.

    Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen

    Kontakt zu AdvoNeo aufnehmen. Das Erstberatungsgespräch ist für Sie unverbindlich und vollkommen kostenfrei.



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