Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Tipps & Überschuldung » Das richtige Konto bei Schulden





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Das richtige Konto bei Schulden

    konto schulden leere taschen kein geld

    Bei Schulden besteht länger­fristig das Risiko, dass einer Ihrer Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst. Haben Sie zuvor nicht vorgesorgt und Ihr Konto umwandeln lassen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), kann durch die Kontopfändung Ihr gesamtes Einkommen und Ihre Ersparnisse auf dem Konto an Ihren Gläubiger abgeführt werden. Sie stehen komplett mit leeren Händen da.

    Hürde Gemeinschaftskonto

    Bei Schulden ist das Proble­matische an einem Gemeinschafts­konto, dass die Gefahr besteht, dass das gesamte Gehalt bzw. die gesamten Einnahmen beider Personen gepfändet wird. Das wäre der Fall, wenn beide Gehälter auf das Gemeinschaftskonto eingehen und mindestens eine der beiden Personen seit längerem Schulden hat, weswegen einer der Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst.

    Wer in einem solchen Falle seinem Partner nicht Bescheid gibt oder alles versucht zu ignorieren, steht schnell vor einem noch viel größerem Problem: Die gesamten Einnahmen für einen Monat und zusätzlich mögliche Ersparnisse sind weg. Denn kein Pfändungs­schutz­konto bedeutet kein Pfändungs­schutz. Und ohne diesen kann das gesamte Guthaben bis zur Höhe der offenen Verbindlich­keit an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden.

    Zudem wirkt Pfändungs­schutz nicht rück­wirkend. Ist das Geld einmal weg, kann man es nicht mehr zurück­holen.

    Wenn das Konto erst einmal leer ist, muss für die lebens­notwendigen Ausgaben der Dispo angesprochen werden. Die hohen Zinsen wegen Inanspruch­nahme des Dispos lassen dann die Schulden rasant anwachsen. So schnell gerät man in eine steile Abwärts­spirale.

    Wie bekommt man auf einem Gemeinschaftskonto Pfändungsschutz?

    Direkt auf dem Gemeinschafts­konto gibt es keine Möglichkeit des Pfändungsschutzes.

    Haben Sie ein Gemeinschafts­konto, müssen Sie dieses zunächst zu einem Einzelkonto auf Guthaben­basis ändern lassen, bevor Sie dieses Einzelkonto wiederum in ein P-Konto umwandeln lassen können.

    In vielen Fällen lohnt es sich, ein Guthaben­konto bei einer neuen Bank zu eröffnen, mit der Sie bisher noch keine Geschäfts­beziehung führen. Nach Eröffnung des Guthabenkontos können Sie dieses dann in ein P-Konto umwandeln lassen und Ihre Einnahmen auf das neue Konto einzahlen lassen.

    Vorgehen: Das richtige Konto bei Schulden

    konto schulden laptop banking

    Wer längerfristig offene Verbind­lich­keiten bei einem oder mehreren Gläubigern hat, muss damit rechnen, dass Gläubiger pfänden könnten. Wer sich vor dem Fall der Fälle darum kümmert, Pfändungs­schutz zu erhalten, sichert zumindest seinen Freibetrag und steht nicht plötzlich ohne finanzielle Mittel da.

    Der Pfändungs­schutz greift erst dann, wenn tat­sächlich eine Konto­pfändung aktiv ist. Vorher gibt es keinen Unterschied zu einem "normalen" Girokonto. Sie können wie gewohnt über Ihr vollständiges Guthaben verfügen.

    1. Vergewissern Sie sich, dass noch kein P-Konto auf Ihren Namen läuft
    2. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Gehaltskonto bzw. das Konto, auf das Ihre Einnahmen gehen, ein Einzelkonto ist
    3. Lassen Sie dieses Konto von Ihrer Bank zu einem P-Konto umwandeln
    4. Prüfen Sie, ob Sie Ihren Freibetrag beim P-Konto erhöhen können (z.B. bei gesetzlichen Unterhaltspflichten)
    5. Melden Sie Ihrer Bank Sozialleistungen (Kindergeld, etc.), diese sind pfändungsfrei
    6. Ist eine Kontopfändung aktiv, achten Sie darauf, dass Ihr Freibetrag eingehalten wird

    Alle wichtigen Informationen zum P-Konto finden Sie unter Pfändungsschutzkonto.



    Autor

    AUTOR

    KATEGORIE    

    Tipps, Überschuldung

    VERÖFFENTLICHT SEIT