22. Oktober 2019
Wie für Bankkunden gemacht: BGH kippt Mindestgebühr bei geduldeten Überziehungen
Vor zwei Tagen am Dienstag, den 25. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein neues Urteil zu Bankgebühren ausgesprochen (Aktenzeichen: XI ZR 9/15, XI ZR 387/15).
Die hohen Pauschalen, die einige Banken verlangen, wenn ein Kunde sein Girokonto über den eingeräumten Dispositionskredit hinaus überzieht, hat der Bundesgerichtshof den Banken in diesem verbraucherfreundlichen BGH-Urteil zu Bankgebühren untersagt.
Das BGH-Urteil: "Strafgebühren" bei Kontoüberziehung unzulässig

Die sogenannte „geduldete Überziehung“ über den vereinbarten Dispokredit hinaus haben sich die Banken bisher gut bezahlen lassen, damit ist nach dem Urteil des BGH nun Schluss.
Bekanntlich verlangen Banken Zinsen von ihren Kunden, wenn deren Konto ins Minus rutscht, wird der vereinbarte Rahmen einer solchen Überziehung überschritten, steigen die Zinsen weiter an, bei der Deutschen Bank waren es stolze 16,5 % im Jahr. Die Zinsen werden natürlich nur anteilig für den Zeitraum berechnet, in dem die Überziehung bestand, also unter Umständen nur für wenige Tage, so dass die tatsächlichen Einnahmen der Banken oft nur wenige Cent betragen.
Um den erhöhten Verwaltungsaufwand zu finanzieren, hatten die Banken die Mindestgebühr eingeführt, die jeder Kunde zahlen musste, sobald er auch nur kurzfristig seinen Disporahmen überzog. Die Targobank verlangte in diesem Fall zum Klagezeitpunkt mindestens 2,95 Euro monatlich - mittlerweile sogar 4,95 Euro. Bei der Deutschen Bank sind es 6,90 Euro im Quartal.
Diese Gebühren haben die Richter nun untersagt. Eine geduldete Überziehung ist nichts anderes als ein Verbraucherkredit, für den der Kunde Zinsen zu zahlen habe. In Verbindung mit der Mindestgebühr ergibt sich daraus aber ein Zinssatz, der unangemessen ist. Der BGH errechnete diesen mit rund 25%! Daher hat der BGH die Mindestgebühren untersagt.
Klauseln von TargoBank und Deutsche Bank unzulässig
In dem BGH-Urteil zu Bankgebühren wurden die Klauseln der Targobank und der Deutsche Bank als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt.
Die Targobank hat bereits mitgeteilt, dass sie auf die Gebühr zukünftig verzichten werde. Betroffene Kunden, die diese Gebühr bereits gezahlt haben, sollen sich schriftlich an die Bank wenden.
Die Deutsche Bank reagierte etwas zurückhaltender: "Eine abschließende Bewertung des BGH-Urteils wird erst auf Grundlage der Urteilsbegründung möglich sein. Die Deutsche Bank wird die Vorgaben der BGH-Entscheidung selbstverständlich umsetzen und zukünftig den Mindestpreis für geduldete Überziehungen nicht weiter vereinnahmen."
Auch andere Banken erheben (bzw. erhoben) eine solche Gebühr. Nach diesem BGH-Urteil für Bankgebühren ist dies jedoch in Zukunft nicht mehr erlaubt.
