4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
Wie funktioniert das Schulden stunden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, mit vorhandenen Schulden umzugehen. Was wann sinnvoll ist, hängt von der Gesamtsituation des Schuldners ab. Wir schauen heute auf das Schulden stunden.
Schulden stunden
Stellt man fest, dass eine Rechnung oder Rate in einem Monat wegen finanzieller Knappheit nicht gezahlt werden kann, gibt es rechtlich die Möglichkeit die Schulden stunden zu lassen. Grundsätzlich ist bei einem gegenseitigen Vertrag, beispielsweise einem Kaufvertrag, die Leistung gemäß § 271 I BGB sofort zu erbringen. Oftmals wird jedoch eine Zeit bestimmt, so dass gemäß § 271 II BGB die Leistung erst ab dem vereinbarten Zeitpunkt vom Gläubiger gefordert werden kann.
Ist die vereinbarte Leistungszeit eingetreten, muss geleistet werden. Sollte dies nicht geschehen, tritt der Schuldner gemäß § 286 I BGB, durch Mahnung des Gläubigers, in den Verzug. Die Mahnung ist jedoch gemäß § 286 II Nr. 1 BGB entbehrlich, wenn eine genaue Leistungszeit nach dem Kalender vereinbart wurde. Durch den Verzug drohen die nachteiligen Rechtsfolgen des Verzugsschadensersatzes gemäß § 280 I, III BGB i.V.m. § 286 I BGB insbesondere die Zahlung von Verzugszinsen. Ferner kann der Gläubiger unter gewissen Voraussetzungen auch vom Vertrag zurücktreten.
Um den Verzug abzuwenden besteht die Möglichkeit die Schulden stunden zu lassen. Rechtlich handelt es sich bei der Stundung um einen Schuldänderungsvertrag gemäß § 311 I BGB.
Der Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass eine fällige Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen ist. Die Leistungszeit der bestehenden Forderung wird somit weiter hinaus geschoben. Der Schuldner muss nicht zur ursprünglich vereinbarten Leistungszeit zahlen und befindet sich folglich auch nicht im Verzug.
Sinn und Zweck der Stundung ist es, dem Schuldner die nötige Zeit zu geben, um für die notwendige Liquidität zu sorgen. Eine Stundung der Schulden hängt folglich somit maßgeblich vom Gläubiger ab. Dieser muss in den Änderungsvertrag einwilligen.
Ein Beispiel, wann Schulden stunden Sinn macht
Ralph R. kaufte bei einem größeren Elektronikfachhandel einen LED- Fernseher zum Preis von 1.920 €. Als Zahlung wurde eine Ratenzahlung á 80 € für 24 Monate vereinbart. Als Ralph nach der 13. Rate wegen einer größeren Kfz-Reparatur die 14. Rate nicht zahlen konnte, wendete er sich an den Elektronikfachhandel und vereinbarte eine Stundung der 14. Rate. Diese zahlte er vereinbarungsgemäß im Folgemonat nach der 20. Rate.
Stundung kann ein Schuldenproblem nicht lösen
Bei der Stundung der Schulden handelt es sich somit um ein kurzfristiges Mittel einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Fälligkeit der Zahlung wird lediglich zeitlich verschoben. Keineswegs ist die Stundung geeignet bei einer Überschuldung Schulden abzubauen. In diesem Fall muss eine Schuldenregulierung (Entschuldung) in Angriff genommen werden, um den Schulden dauerhaft entgegenzuwirken. Hierbei werden in der Regel unter anderem Schuldsummen erlassen und somit können Schulden abzgeaut werden.
Schuldenregulierung
In Fällen in denen nicht ein kurzfristiger, sondern ein längerfristiger Liquiditätsengpass droht, ist eine Stundung der Schulden grundsätzlich nicht sinnvoll. Hier empfiehlt es sich eine Schuldenregulierung anzugehen.
Ist der Fall eingetreten, dass sie ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bedienen können beziehungsweise dies absehbar ist, ist die Entschuldung die beste Möglichkeit aus den Schulden zu kommen. Bei der Entschuldung über außergerichtliche Vergleiche wird durch gezielte und individuelle Verhandlungen mit den Gläubigern versucht eine Reduzierung der Schulden zu erreichen.
Als allerletzer Ausweg kann Insolvenz angemeldet werden. Das Insolvenzrecht regelt die Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners. Das zentrale Gesetz ist die Insolvenzordnung (InsO). Es stellt mit dem Insolvenzverfahren ein Verfahren zur Verfügung, mit welchem die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners versucht wird wiederherzustellen oder die Forderungen der Gläubiger geordnet befriedigt werden. Dabei wird zwischen der allgemeinen Regelinsolvenz, welche auf juristische Personen und Selbständige anwendbar ist und der Verbraucherinsolvenz nach §§ 304 ff. InsO unterschieden. Letztere ist bei Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen einschlägig und wird umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnet.
Um das Problem der Schulen bei der Wurzel zu packen, empfiehlt es sich zusammen mit einem Spezialisten die Entschuldung möglichst zeitnah anzugehen. Je früher der schwere Schritt, eine Schuldnerberatung zu beauftragen, gewagt wird, desto größer ist die Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren.