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Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das öffentlich über das Internet bekannt gemacht wird. Grundlage hierfür ist § 9 Abs. 1 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677).
Alle Gerichte, bei denen ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist, veröffentlichen dies auf der Internetseite für Insolvenzbekanntmachungen. Hier finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller Bundesländer. Diese Seite ist die offizielle Auskunft, auf deren Angaben Sie sich verlassen können.
Sie möchten wissen, ob jemand den Sie kennen sich in einem Insolvenzverfahren befindet? Oder Sie fragen sich, welche Firmen in der letzten Zeit einen Antrag auf Insolvenz gestellt haben? Vielleicht möchten Sie aber auch erfahren, ob ein bestimmtes Insolvenzverfahren aufgehoben worden ist?
Damit Sie in den vielen Insolvenzbekanntmachungen finden, was Sie suchen, haben wir für Sie eine Anleitung zur Suche auf dem Justizportal für Insolvenzbekanntmachungen verfasst.
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Anleitung
PDF-Datei | 400 kB
Die Anleitung umfasst die Arten der Suche auf dem Justizportal für Insolvenzbekanntmachungen und Besonderheiten der Benutzung - wie zum Beispiel den Hinweis, dass Sie bei einer uneingeschränkten Suche über Insolvenzbekanntmachungen aller Gerichte lediglich Ergebnisse der letzten zwei Wochen angezeigt bekommen. Das PDF können Sie öffnen, herunterladen oder ausdrucken. Ganz wie Sie möchten.
Eine häufige Frage zu Insolvenzbekanntmachungen ist, was für Arten von Informationen überhaupt über das Portal des Bundes und der Länder zu finden sind. Laut Justizportal umfassen die Suchergebnisse Sicherungsmaßnahmen, Eröffnungen, Termine, Entscheidungen im Verfahren und Restschuldbefreiungsverfahren, Verteilungsverzeichnisse, überwachte Insolvenzpläne und Abweisungen mangels Masse.
Oft wird die Frage gestellt, wann die Veröffentlichungen gelöscht werden. Dies geschieht spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens.
Für diejenigen, die sich fragen, wie man an weitere Informationen, wie zum Beispiel den Sitz des Schuldners oder der Schuldnerin, herankommt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man diese beim zuständigen Insolvenzgericht in Erfahrung bringen.
Sie haben weitere Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen? Dann können Sie uns gerne kontaktieren.