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Haben Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Denn dieser ist für Ihren Gläubiger eine gerichtliche Bestätigung, dass er die im Bescheid aufgeführte offene Forderung zwangsvollstrecken darf. Das bedeutet, das Geld durch Pfändungen oder Abtretung von Ihnen einzuholen.
Der Vollstreckungsbescheid gehört zum gerichtlichen Mahnverfahren. Die Voraussetzung für den Vollstreckungsbescheid ist ein Mahnbescheid.
Wenn Sie als Schuldner auf eine schriftliche Mahnung nicht reagieren oder einen bereits vorher feststehenden Zahlungstermin nicht einhalten, besteht für Ihren Gläubiger die Möglichkeit, bei einem speziell zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid zu beantragen (§ 688 ZPO).
Wenn Sie als Schuldner einen Mahnbescheid bekommen, sollten Ihre Alarmglocken angehen. Denn das ist ein Zeichen dafür, dass der Gläubiger ernst machen will. Es drohen Pfändungen und die Abgabe der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher.
Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten, ist es unbedingt notwendig, dass Sie die gegen Sie geltend gemachten Forderungen genauestens kontrollieren. Es gibt keine Überprüfung der Richtigkeit der Forderung seitens des Gerichts.
Achtung: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung rechtmäßig ist. Ob sie tatsächlich in der Höhe Schulden bei dem Gläubiger haben wird nicht kontrolliert.
Hierbei wird oft der Fehler gemacht, nichts zu tun. Zum einen wird der Mahnbescheid einfach als weitere schriftliche Mahnung eingeordnet, zum anderen wird immer wieder angenommen, das Gericht habe die Forderungen bereits auf ihre Richtigkeit überprüft. In beiden Szenarien wird auf den Mahnbescheid also nicht reagiert.
Innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Bescheides kann unter Zuhilfenahme eines beigelegten Formulars Widerspruch beim zuständigen Gericht eingelegt werden (§ 694 ZPO). Widerspruch einzulegen ist wichtig, wenn die Forderung nicht, oder zum Teil nicht stimmt (zum Beispiel ein Teil bereits beglichen wurde oder die Höhe nicht zutrifft).
Bleibt ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid aus, kann der Gläubiger bei dem entsprechenden Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen (§ 699 ZPO). Hierfür hat er sechs Monate Zeit. Dieser Vollstreckungsbescheid stellt einen rechtskräftigen Titel dar, der den Gläubiger berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Ein Titel ist vereinfacht gesagt eine staatliche Urkunde, aus der sich ergibt, wer wem was schuldet. Der häufigste Titel ist ein Urteil (§ 704 ZPO), weitere Titel sind in § 794 ZPO aufgeführt, zu denen auch der Vollstreckungsbescheid gehört. Aus diesen Titeln findet die Zwangsvollstreckung statt, also die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Mitteln (zum Beispiel per Gerichtsvollzieher). Eine so titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).
Ein Vollstreckungsbescheid wird Ihnen in der Regel per Post zugestellt, manchmal auch direkt durch den Gerichtsvollzieher. Beim Postweg ist der Umschlag nicht wie gewöhnlich weiß, sondern gelb und stets mit dem Datum der Zustellung versehen.
Beispiel Bilder eines Vollstreckungsbescheids:
Ist die in dem Vollstreckungsbescheid titulierte Forderung vollständig oder teilweise unbegründet, können Sie als Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei dem zuständigen Gericht einlegen. Damit allein können Sie eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers (wie Pfändung) jedoch nicht stoppen, dies ist nur möglich mit einem gleichzeitigen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Der Antrag ist dem Vollstreckungsbescheid beigefügt.
Die Folge des Einspruchs ist, dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, in dem über die Forderung gestritten wird. Am Ende entscheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist. Das Verfahren wird meist durch Schriftwechsel und wenn nötig mündliche Verhandlungen geführt.
Legen Sie keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, geht das Gericht davon aus, dass die geltend gemachte Forderung rechtmäßig ist. Unterbleibt ein Einspruch, können zukünftig Einwendungen gegen das Bestehen der Forderung oder die Höhe der Forderung grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten, suchen Sie sich so schnell wie möglich unter Vorlage aller Schriftstücke, die Sie im Mahnverfahren erhalten haben, professionelle Unterstützung. Dies kann eine anwaltliche Schuldnerberatung oder die Schuldnerberatungsstelle in Ihrem Ort sein (hier können lange Wartezeiten auf Sie zukommen, in denen rechtliche Fristen zum Widerspruch oder Einspruch abgelaufen sind. Sagen Sie deswegen dringend, worum es geht und suchen Sie sich zeitnah Hilfe).
Besonders beim Vollstreckungsbescheid ist schnelles Handeln gefragt. Denn nach Ablauf von zwei Wochen (Einspruchsfrist) hat der Gläubiger einen Titel gegen Sie und kann vollstrecken. Und das bedeutet Pfändungen oder die Abgabe der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher. Ist es so weit gekommen, sind Sie als Schuldner meistens finanziell deutlich eingeschränkt. Besonders, wenn von Ihrem Gehalt ein hoher Betrag pfändbar ist.
AdvoNeo kann als anwaltliche Schuldnerberatung mit kurzen Reaktionszeiten schnell reagieren. Sind Sie Mandant, nehmen wir sofort Kontakt mit dem „drängenden“ Gläubiger auf und setzen alles daran, drohende Pfändungen und Gerichtsvollziehertermine abzuwenden.
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In vielen Fällen liegen die eigentlichen Probleme viel tiefer: Bei andauernden Finanzproblemen beziehungsweise mehreren Gläubigern ist eine umfassende Schuldnerberatung zur außergerichtlichen Schuldenregulierung sinnvoll und notwendig.
Enorm wichtig ist zudem die Beachtung der oben beschriebenen rechtlichen Fristen, ansonsten stehen Sie schnell vor vollendeten Tatsachen.
Ohne Entschuldung drohen ähnliche Probleme in der Zukunft erneut. Auf die Kontopfändung folgen von anderen Gläubigern Mahnbescheide und später Vollstreckungsbescheide, sodass Ihnen meist wegen der Pfändungen nur noch der Freibetrag bleibt.
Eine außergerichtliche Schuldenregulierung hat zum Ziel, Ihre monatliche Belastung und die Gesamtschuldsumme zu reduzieren, damit Sie im Monat wieder nur das zahlen müssen, was Ihnen auch tatsächlich möglich ist. Mehr hierzu unter außergerichtlicher Vergleich.
In unserem Erklärvideo haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Vollstreckungsbescheid kompakt für Sie zusammengefasst.