Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Mahnverfahren » Vollstreckungsbescheid

    Vollstreckungs­bescheid

    Haben Sie einen Vollstreckungs­bescheid erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Denn dieser ist für Ihren Gläubiger eine gerichtliche Bestätigung, dass er die im Bescheid aufgeführte offene Forderung zwangs­vollstrecken darf. Das bedeutet, das Geld durch Pfändungen oder Abtretung von Ihnen einzuholen.

    So kommt es zum Vollstreckungsbescheid: Der Ablauf

    Der Vollstreckungs­bescheid gehört zum gericht­lichen Mahnverfahren. Die Voraussetzung für den Vollstreckungs­bescheid ist ein Mahn­bescheid.

    Schaubild Ablauf von Mahnung bis Zwangsvollstreckung

    Vorweg kommt der Mahnbescheid

    Wenn Sie als Schuldner auf eine schrift­liche Mahnung nicht reagieren oder einen bereits vorher fest­stehenden Zahlungs­termin nicht einhalten, besteht für Ihren Gläubiger die Möglich­keit, bei einem speziell zuständigen Amts­gericht einen Mahn­bescheid zu beantragen (§ 688 ZPO).

    Wenn Sie als Schuldner einen Mahn­bescheid bekommen, sollten Ihre Alarm­glocken angehen. Denn das ist ein Zeichen dafür, dass der Gläubiger ernst machen will. Es drohen Pfändungen und die Abgabe der Vermögens­auskunft beim Gerichts­vollzieher.

    Haben Sie einen Mahn­bescheid erhalten, ist es unbedingt not­wendig, dass Sie die gegen Sie geltend gemachten Forderungen genauestens kontrollieren. Es gibt keine Über­prüfung der Richtig­keit der Forderung seitens des Gerichts.

    Achtung: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung rechtmäßig ist. Ob sie tat­sächlich in der Höhe Schulden bei dem Gläubiger haben wird nicht kontrolliert.

    Hierbei wird oft der Fehler gemacht, nichts zu tun. Zum einen wird der Mahn­bescheid einfach als weitere schrift­liche Mahnung eingeordnet, zum anderen wird immer wieder ange­nommen, das Gericht habe die Forderungen bereits auf ihre Richtig­keit überprüft. In beiden Szenarien wird auf den Mahn­bescheid also nicht reagiert.

    Innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Bescheides kann unter Zuhilfe­nahme eines beigelegten Formulars Widerspruch beim zuständigen Gericht eingelegt werden (§ 694 ZPO). Widerspruch einzu­legen ist wichtig, wenn die Forderung nicht, oder zum Teil nicht stimmt (zum Beispiel ein Teil bereits beglichen wurde oder die Höhe nicht zutrifft).

    Der Vollstreckungsbescheid tituliert die Forderung

    Bleibt ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid aus, kann der Gläubiger bei dem ent­sprechenden Gericht einen Voll­streckungs­bescheid beantragen (§ 699 ZPO). Hierfür hat er sechs Monate Zeit. Dieser Vollstreckungs­bescheid stellt einen rechts­kräftigen Titel dar, der den Gläubiger berechtigt, Zwangs­voll­streckungs­maßnahmen durchzu­führen.

    Ein Titel ist vereinfacht gesagt eine staatliche Urkunde, aus der sich ergibt, wer wem was schuldet. Der häufigste Titel ist ein Urteil (§ 704 ZPO), weitere Titel sind in § 794 ZPO aufgeführt, zu denen auch der Voll­streckungs­bescheid gehört. Aus diesen Titeln findet die Zwangs­voll­streckung statt, also die Durch­setzung eines Anspruchs mit staatlichen Mitteln (zum Beispiel per Gerichts­vollzieher). Eine so titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

    Wie sieht ein Vollstreckungsbescheid aus?

    Ein Voll­streckungs­bescheid wird Ihnen in der Regel per Post zugestellt, manchmal auch direkt durch den Gerichts­vollzieher. Beim Postweg ist der Umschlag nicht wie gewöhnlich weiß, sondern gelb und stets mit dem Datum der Zustellung versehen.

    Beispiel Bilder eines Voll­streckungs­bescheids:

    Einspruch gegen den Vollstreckungs­bescheid

    Ist die in dem Vollstreckungs­bescheid titulierte Forderung voll­ständig oder teil­weise unbegründet, können Sie als Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei dem zuständigen Gericht einlegen. Damit allein können Sie eventuelle Voll­streckungs­maßnahmen des Gläubigers (wie Pfändung) jedoch nicht stoppen, dies ist nur möglich mit einem gleich­zeitigen Antrag auf vorläufige Ein­stellung der Zwangs­voll­streckung. Der Antrag ist dem Voll­streckungs­bescheid beigefügt.

    Die Folge des Einspruchs ist, dass ein gericht­liches Verfahren einge­leitet wird, in dem über die Forderung gestritten wird. Am Ende ent­scheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist. Das Verfahren wird meist durch Schrift­wechsel und wenn nötig mündliche Ver­handlungen geführt.

    Legen Sie keinen Einspruch gegen den Voll­streckungs­bescheid ein, geht das Gericht davon aus, dass die geltend gemachte Forderung recht­mäßig ist. Unter­bleibt ein Einspruch, können zukünftig Ein­wendungen gegen das Bestehen der Forderung oder die Höhe der Forderung grund­sätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.

    Vollstreckungsbescheid– was tun?

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    Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungs­bescheid erhalten, suchen Sie sich so schnell wie möglich unter Vorlage aller Schrift­stücke, die Sie im Mahn­verfahren erhalten haben, professionelle Unter­stützung. Dies kann eine anwalt­liche Schuldner­beratung oder die Schuldner­beratungs­stelle in Ihrem Ort sein (hier können lange Warte­zeiten auf Sie zukommen, in denen recht­liche Fristen zum Wider­spruch oder Einspruch abgelaufen sind. Sagen Sie deswegen dringend, worum es geht und suchen Sie sich zeitnah Hilfe).

    Besonders beim Vollstreckungs­bescheid ist schnelles Handeln gefragt. Denn nach Ablauf von zwei Wochen (Einspruchs­frist) hat der Gläubiger einen Titel gegen Sie und kann voll­strecken. Und das bedeutet Pfändungen oder die Abgabe der Vermögens­auskunft beim Gerichts­vollzieher. Ist es so weit gekommen, sind Sie als Schuldner meistens finanziell deutlich einge­schränkt. Besonders, wenn von Ihrem Gehalt ein hoher Betrag pfändbar ist.

    AdvoNeo kann als anwaltliche Schuldner­beratung mit kurzen Reaktions­zeiten schnell reagieren. Sind Sie Mandant, nehmen wir sofort Kontakt mit dem „drängenden“ Gläubiger auf und setzen alles daran, drohende Pfändungen und Gerichts­vollzieher­termine abzuwenden.

    Kostenlos anfragen:

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    Der Blick auf das große Ganze: Die finanzielle Schief­lage

    In vielen Fällen liegen die eigent­lichen Probleme viel tiefer: Bei andauernden Finanz­problemen beziehungs­weise mehreren Gläubigern ist eine umfassende Schuldner­beratung zur außer­gerichtlichen Schulden­regulierung sinnvoll und notwendig.

    Enorm wichtig ist zudem die Beachtung der oben beschriebenen recht­lichen Fristen, ansonsten stehen Sie schnell vor vollendeten Tatsachen.

    Ohne Entschuldung drohen ähnliche Probleme in der Zukunft erneut. Auf die Konto­pfändung folgen von anderen Gläubigern Mahn­bescheide und später Vollstreckungs­bescheide, sodass Ihnen meist wegen der Pfändungen nur noch der Freibetrag bleibt.

    Eine außer­gerichtliche Schulden­regulierung hat zum Ziel, Ihre monatliche Belastung und die Gesamt­schuldsumme zu reduzieren, damit Sie im Monat wieder nur das zahlen müssen, was Ihnen auch tatsächlich möglich ist. Mehr hierzu unter außergerichtlicher Vergleich.

    Kurz erklärt: Vollstreckungs­bescheid - Ablauf & Was Sie tun können

    In unserem Erklär­video haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Vollstreckungsbescheid kompakt für Sie zusammengefasst.