Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung
Wenn der Gläubiger bei Ihrem Arbeitgeber vorstellig wird... Worum es bei der Lohnpfändung geht und wie Sie sich schützen können.
Erstreitet ein Gläubiger vor Gericht einen Titel gegen Sie, kann er seine Forderung zwangsweise auch mithilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen. Der Gläubiger kann sowohl Ihr Konto pfänden (Kontopfändung) als auch Sachen, welche dem Schuldner gehören und nicht für das Aufrechterhalten des Existenzminimums gedacht sind (Sachpfändung). Besonders unangenehm wird die sogenannte Lohnpfändung, weil Ihr Arbeitgeber selbst Schuldner ihres Gläubigers wird und somit eine Pfändung direkt an der Quelle erfolgt.
Um ein rechtskräftiges Urteil umzusetzen, kann sich der Gläubiger der Lohnpfändung bedienen: Er lässt Ihr Arbeitsentgelt direkt beim Arbeitgeber pfänden. Arbeitsentgelt ist meist entweder Lohn, wenn Sie nach geleisteten Stunden bezahlt werden oder Gehalt, wenn Ihnen ein regelmäßiger monatlicher Betrag für die Arbeit gezahlt wird.
Eine Lohnpfändung ist besonders einschneidend, da der Lohn bzw. das Gehalt in den meisten Fällen das einzige Einkommen darstellt.
Rechtlich korrekt wird nur der Begriff Lohnpfändung und nicht Gehaltspfändung verwendet. Auch wenn es sich beim Geldeingang um Gehalt handelt.
Anders als bei der Kontopfändung besteht die Pfändung direkt an der Einkommensquelle und Versuche des Schuldners, durch Vermögensverschiebung oder Kontowechsel der Zwangsvollstreckung zu entkommen, sind hierbei nicht möglich.
Hat Ihr Gläubiger einen Titel zu einer Forderung gegen Sie, kann er beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen und diesen an Ihren Arbeitgeber zustellen. Dieser wird hierdurch verpflichtet, den pfändbaren Lohnanteil an den Gläubiger auszuzahlen.
Ihr Arbeitgeber wird in diesem Verfahren als Drittschuldner bezeichnet, weil der er Ihnen (dem Schuldner) etwas schuldet (Arbeitslohn) und dieser Arbeitslohn gepfändet wird. Der Gläubiger pfändet also ohne Umwege direkt bei Ihrem Arbeitgeber, welcher auch zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Der Gläubiger erhält durch den gerichtlich erlassenen PfÜB ein Pfändungspfandrecht an Ihrem Lohn. Dies führt dazu, dass der Gläubiger den Arbeitgeber sogar verklagen könnte, wenn er den pfändbaren Betrag nicht direkt an ihn überweist.
Dieses Vorgehen ist detailliert in den §§850 Zivilprozessordnung (ZPO) ff geregelt. Da dies für Laien schwer verständlich wirkt, sollten sich Betroffene fachlichen Rat einholen.
Wir wissen nicht, wie Sie die Lage sehen, doch wir wissen von unseren Mandanten, wie sich Schuldner fühlen, wenn der Arbeitgeber von den finanziellen Problemen erfährt. Dies fängt bei fragenden Blicken der Arbeitskollegen an und endet nicht zuletzt bei Selbstzweifeln und Versagensängsten.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich über Schutzmechanismen im Klaren zu sein und vor allem die Ursache für die Pfändung zu bekämpfen. Detailliert klären wir Sie gern in einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch darüber auf. Dabei steht Ihr Einzelfall im Fokus, um angepasste und effiziente Lösungen zu erarbeiten.
Da Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Betrag errechnet, der von Ihrem Gehalt abgeht, ist dieser auch Ihre Anlaufstelle für den Pfändungsschutz.
Bestimmte Beträge dürfen nie gepfändet werden. Dazu gehören etwa Studienbeihilfen, Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder oder auch bedingt Rentenleistungen.
Andere Beträge sind teilweise unpfändbar. Zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Zuschüsse von Sonn- oder Feiertagsarbeit.
Da es hier sehr viele rechtliche Regelungen zur Berechnung des pfändbaren Betrags gibt, der dann von Ihrem Gehalt abgezogen und an den Gläubiger ausgezahlt wird, kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber zu viel von Ihrem Gehalt an Ihren Gläubiger abführen.
Zur Übersicht der pfändbaren und unpfändbaren Bezüge
Zu guter Letzt möchten wir Sie im Falle einer Lohnpfändung dazu anhalten, ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Zwar stellt die Lohnpfändung grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar, doch hat der Arbeitgeber nun viel mehr Verantwortung und verwaltungstechnischen Mehraufwand, wozu etwa das Berechnen des pfändbaren Betrags Ihres Gehaltes gehören. Gerne stehen wir hier auch mit Verhaltenstipps zur Verfügung.
Denn ein Risiko besteht, dass eine Lohnpfändung, von der der Arbeitgeber naturgemäß immer erfährt, zu Komplikationen an Ihrem Arbeitsplatz führen kann. Auch wenn die Lohnpfändung kein Kündigungsgrund ist, so spielen Faktoren wie die Stimmung zu Vorgesetzten und Kollegen eine Rolle.
Umso wichtiger ist es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen können, dass Sie bereits durch Beauftragung einer anwaltlichen Schuldnerberatung Maßnahmen ergriffen haben, um Ihre finanzielle Schieflage wieder in die richtige Bahn zu bringen.
Falls nötig, stellen wir Ihnen wenn Sie bei uns Mandant sind jederzeit für Ihren Arbeitgeber auch eine Mandatsbestätigung aus oder führen ein beruhigendes Gespräch mit dem Arbeitgeber, wenn Sie es wünschen.