Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » Lohnpfändung / Gehaltspfändung

    Lohnpfändung (Gehaltspfändung)

    Wenn der Gläubiger bei Ihrem Arbeitgeber vorstellig wird... Worum es bei der Lohnpfändung geht und wie Sie sich schützen können.

    Erstreitet ein Gläubiger vor Gericht einen Titel gegen Sie, kann er seine Forderung zwangs­weise auch mithilfe eines Gerichts­vollziehers durchsetzen. Der Gläubiger kann sowohl Ihr Konto pfänden (Konto­pfändung) als auch Sachen, welche dem Schuldner gehören und nicht für das Aufrecht­erhalten des Existenz­minimums gedacht sind (Sach­pfändung). Besonders unangenehm wird die sogenannte Lohn­pfändung, weil Ihr Arbeitgeber selbst Schuldner ihres Gläubigers wird und somit eine Pfändung direkt an der Quelle erfolgt.

    Was ist eine Lohnpfändung?

    Um ein rechts­kräftiges Urteil umzusetzen, kann sich der Gläubiger der Lohnpfändung bedienen: Er lässt Ihr Arbeits­entgelt direkt beim Arbeitgeber pfänden. Arbeits­entgelt ist meist entweder Lohn, wenn Sie nach geleisteten Stunden bezahlt werden oder Gehalt, wenn Ihnen ein regel­mäßiger monatlicher Betrag für die Arbeit gezahlt wird.

    Eine Lohnpfändung ist besonders einschneidend, da der Lohn bzw. das Gehalt in den meisten Fällen das einzige Einkommen darstellt.

    Rechtlich korrekt wird nur der Begriff Lohn­pfändung und nicht Gehalts­pfändung verwendet. Auch wenn es sich beim Geld­eingang um Gehalt handelt.

    Anders als bei der Kontopfändung besteht die Pfändung direkt an der Einkommens­quelle und Versuche des Schuldners, durch Vermögens­ver­schiebung oder Konto­wechsel der Zwangs­vollstreckung zu entkommen, sind hierbei nicht möglich.

    Ablauf der Lohnpfändung


    grafik lohnpfaendung gehaltspfaendung ablauf

    Hat Ihr Gläubiger einen Titel zu einer Forderung gegen Sie, kann er beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB) beantragen und diesen an Ihren Arbeit­geber zustellen. Dieser wird hierdurch verpflichtet, den pfändbaren Lohn­anteil an den Gläubiger auszu­zahlen.

    Ihr Arbeitgeber wird in diesem Verfahren als Dritt­schuldner bezeichnet, weil der er Ihnen (dem Schuldner) etwas schuldet (Arbeits­lohn) und dieser Arbeits­lohn gepfändet wird. Der Gläubiger pfändet also ohne Umwege direkt bei Ihrem Arbeitgeber, welcher auch zur Mitwirkung verpflichtet ist.

    Der Gläubiger erhält durch den gerichtlich erlassenen PfÜB ein Pfändungs­pfand­recht an Ihrem Lohn. Dies führt dazu, dass der Gläubiger den Arbeitgeber sogar verklagen könnte, wenn er den pfändbaren Betrag nicht direkt an ihn überweist.

    Dieses Vorgehen ist detailliert in den §§850 Zivil­prozess­ordnung (ZPO) ff geregelt. Da dies für Laien schwer ver­ständlich wirkt, sollten sich Betroffene fachlichen Rat einholen.

    Lohnpfändung loswerden

    Wir wissen nicht, wie Sie die Lage sehen, doch wir wissen von unseren Mandanten, wie sich Schuldner fühlen, wenn der Arbeitgeber von den finan­ziellen Problemen erfährt. Dies fängt bei fragenden Blicken der Arbeits­kollegen an und endet nicht zuletzt bei Selbst­zweifeln und Versagens­ängsten.

    Vor diesem Hinter­grund ist es wichtig, sich über Schutz­mecha­nismen im Klaren zu sein und vor allem die Ursache für die Pfändung zu bekämpfen. Detailliert klären wir Sie gern in einem kostenfreien tele­fonischen Beratungs­gespräch darüber auf. Dabei steht Ihr Einzel­fall im Fokus, um angepasste und effiziente Lösungen zu erarbeiten.

    Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen

    Pfändungsschutz

    Da Ihr Arbeit­geber den pfändbaren Betrag errechnet, der von Ihrem Gehalt abgeht, ist dieser auch Ihre Anlauf­stelle für den Pfändung­sschutz.

    Bestimmte Beträge dürfen nie gepfändet werden. Dazu gehören etwa Studien­bei­hilfen, Aufwands­ent­schädigungen, Erziehungs­gelder oder auch bedingt Renten­leistungen.

    Andere Beträge sind teilweise unpfändbar. Zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Zuschüsse von Sonn- oder Feiertags­arbeit.

    Da es hier sehr viele rechtliche Regelungen zur Berechnung des pfändbaren Betrags gibt, der dann von Ihrem Gehalt abgezogen und an den Gläubiger ausgezahlt wird, kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber zu viel von Ihrem Gehalt an Ihren Gläubiger abführen.

    Zur Übersicht der pfändbaren und unpfändbaren Bezüge

    Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

    Gespräch Arbeitgeber Arbeitnehmer Klärung

    Zu guter Letzt möchten wir Sie im Falle einer Lohnpfändung dazu anhalten, ein klärendes Gespräch mit dem Arbeit­geber zu suchen.

    Zwar stellt die Lohn­pfändung grund­sätzlich keinen Kündigungs­grund dar, doch hat der Arbeit­geber nun viel mehr Verant­wortung und verwaltungs­technischen Mehr­aufwand, wozu etwa das Berechnen des pfänd­baren Betrags Ihres Gehaltes gehören. Gerne stehen wir hier auch mit Verhaltens­tipps zur Verfügung.

    Denn ein Risiko besteht, dass eine Lohnpfändung, von der der Arbeitgeber natur­gemäß immer erfährt, zu Komplika­tionen an Ihrem Arbeits­platz führen kann. Auch wenn die Lohnpfändung kein Kündigungs­grund ist, so spielen Faktoren wie die Stimmung zu Vorgesetzten und Kollegen eine Rolle.

    Umso wichtiger ist es, wenn Sie Ihrem Arbeit­geber mitteilen können, dass Sie bereits durch Beauftragung einer anwalt­lichen Schuldner­beratung Maßnahmen ergriffen haben, um Ihre finanzielle Schief­lage wieder in die richtige Bahn zu bringen.

    Falls nötig, stellen wir Ihnen wenn Sie bei uns Mandant sind jederzeit für Ihren Arbeitgeber auch eine Mandats­bestätigung aus oder führen ein beruhigendes Gespräch mit dem Arbeitgeber, wenn Sie es wünschen.