Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » PfÜB Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    PfÜB Pfändungs- und Überweisungs­beschluss

    Wenn Sie einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (kurz: PfÜb) erhalten haben und nicht wirklich wissen was das für Sie bedeutet, möchten wir Ihnen mit dem folgenden Beitrag und Video einen kurzen und prägnanten Überblick über die Grundlagen und rechtlichen Folgen geben.

    Wie sieht ein PfÜB aus?

    PfÜB Pfändungs-und Überweisungsbeschluss Beispiel geschwärzt

    Im Prinzip sieht der PfÜB aus, wie das PDF-Formular zum Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Amtsgericht, das Gläubiger ausfüllen müssen:

    So sieht der Antrag aus:   Download Button PDF


    Sie bekommen einige Zeit nachdem das Amtsgericht dem Antrag stattgegeben hat die Kopie per Post zugeschickt.


    Grundlage und Auswirkungen Pfändungs- und Über­weisungs­beschluss

    Icon Hammer Gericht grün grau

    Der Pfändungs- und Überweisungs­beschluss ist ein Instrument der Zwangs­voll­streckung. Bei der Zwangs­vollstreckung handelt es sich um ein Verfahren, mit dem ein Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, um seine berechtigten Forderungen bei einem Schuldner mit Zwang durchzusetzen.

    Grundlage dafür ist ein sogenannter Titel – dies kann etwa ein Urteil oder ein Vollstreckungs­bescheid (dem in der Regel ein unbe­antworteter Mahnbescheid voraus­gegangen ist) sein.

    In der Praxis bedeutet dies, dass Geld und Güter des Schuldners so lange gepfändet werden, bis seine Schulden bei seinem Gläubiger beglichen sind. Vereinfacht gesagt: Nachdem der Gläubiger also bereits vor einer staatlichen Stelle "Recht bekommen" hat, geht es jetzt darum dieses "Recht durchzusetzen".

    Wozu dient ein PfÜB und wie bekommen Gläubiger diesen?

    Es gibt verschiedene Maßnahmen der Zwangs­vollstreckung. Am bekanntesten ist die Pfändung beweglicher Sachen, zum Beispiel elek­tronischer Geräte, Möbel oder Autos, die durch den Gerichts­vollzieher erfolgt (Sachpfändung).

    Die Pfändung von Geld­forderungen erfolgt auf der Basis des sogenannten Pfändungs- und Überweisungs­beschlusses des Voll­streckungs­gerichts.

    Den PfÜB muss der Gläubiger beim jeweiligen zuständigen Vollstreckungs­gericht beantragen. Darin ist neben Gläubiger und Schuldner auch der sogenannte Dritt­schuldner aufgeführt. Drittschuldner wird im Zwangs­voll­streckungs­recht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Der Dritt­schuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Pfändungs­gläubigers, der die Pfändung betreibt. In der Praxis sind dies häufig Arbeit­geber oder Banken.

    Was passiert nachdem man einen PfÜB bekommen hat?

    Warnzeichen Achtung Hinweis

    Durch den PfÜb wird der Gläubiger selbst zur Geltend­machung des gepfändeten Rechts ermächtigt. Nachdem dieser dem Dritt­schuldner zugestellt wurde, darf der Drittschuldner vereinfacht gesagt nicht mehr an den Schuldner zahlen und der Schuldner nicht mehr vom Drittschuldner fordern.

    Auf diese Weise können Löhne und Gehälter, aber ebenso Konto­guthaben oder Sozial­leistungen gepfändet werden.

    Es sind jedoch stets bestimmte Pfändungs­grenzen einzuhalten, die bestimmen, wie viel monatlich gepfändet werden darf. Damit soll dem Schuldner zumindest die Erhaltung eines minimalen Lebens­standards gewähr­leistet bleiben. Hier müssen unter Umständen auch bestehende Unterhalts­pflichten des Schuldners berück­sichtigt werden.

    Icon Taschenrechner Den pfändungsfreien Betrag in Ihrem Fall können Sie mit unserem kostenfreien Pfändungs­rechner ausrechnen.

    Konsequenzen des PfÜB

    Der Erhalt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bedeutet in der Regel eine ernste Situation für Sie. Denn was höchst­wahr­scheinlich als Nächstes folgt, sind Pfändungen. Und diese können das Geld, was Sie im Monat zur Verfügung haben deutlich ein­schränken.

    Gleichgewicht Balance Steine Finanzen

    Kommen dann noch der Dispo und andere Verbindlichkeiten hinzu, die Sie nicht mehr begleichen können, gerät Ihre Finanzlage ordentlich ins Wanken.

    Um den Einsturz der Finanzen zu verhindern, müssen Sie aktiv werden. Ein Plan muss her, wie Sie aus der Schulden­spirale wieder rauskommen. Eine anwaltliche Schuldner­beratung wie die AdvoNeo Schuldnerberatung hilft Ihnen dabei, den für Sie richtigen Weg zu finden.

    Im Mittel­punkt steht dabei im Falle des eingegangenen PfÜBs zunächst ein möglicher Pfändungs­schutz. Im Fall der Kontopfändung kann dies etwa durch Beantragung eines Pfändungsschutzkontos erreicht werden.

    Auch Verhandlungen mit den Gläubigern können sinnvoll sein, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die Ihren Möglichkeiten der Zahlung gerecht wird. Dabei können in manchen Fällen bestehende Pfändungen ruhend gestellt werden.