Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » SCHUFA » Negativen SCHUFA Eintrag löschen lassen: So geht’s

    Negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen: So geht’s

    Frau sitzt vor Laptop, will SCHUFA Eintrag löschen lassen

    Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann unangenehme Folgen mit sich bringen, da er Ihrer Kredit­würdig­keit schadet. Dadurch entstehen im Alltag schnell negative Konsequenzen, da z. B. eine positive SCHUFA-Auskunft ohne Negativ­einträge benötigt wird, um einen Miet­vertrag oder einen Kredit abzuschließen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren SCHUFA-Eintrag löschen lassen können.

    Darum sollten Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    SCHUFA-Selbstauskunft Musterformular. Nicht bezahlte Forderungen können zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen. Negative SCHUFA Einträge sollten Sie löschen lassen

    Die SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist eine Wirt­schafts­aus­kunftei. Der Zweck der SCHUFA ist es, ihren Vertrags­partnern Infor­mationen über die Kredit­würdig­keit (= Bonität) ihrer Kunden zu geben und sie damit vor finan­ziellen Verlusten zu schützen.

    Die SCHUFA speichert neben Daten wie Ihrem Namen, Geburts­ort und -datum Infor­mationen zu Bank­konten, Kredit­karten, Online­shop- und Mobil­funk­konten sowie Leasing- und Raten­zahlungs­verträgen. Das ist nicht zwangs­läufig schlimm, solange es keine Einträge über titulierte Zahlungs­ausfälle oder Schulden gibt. Ihre Gläubiger können solche Daten an die SCHUFA übermitteln, wenn Sie z. B. nicht auf Mahnungen reagieren und es zu einer titulierten Forderung bis zur Zwangs­voll­streckung kommt. Solche Negativ­einträge schaden Ihrer Kredit­würdig­keit und können so im Alltag zu Schwierig­keiten führen. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihre Bonität positiv ist.

    Viele Online­shops prüfen inzwischen die Kredit­würdig­keit ihrer Kunden, vor allem, wenn auf Rechnung bestellt wird. Auch wenn Sie ein Giro­konto eröffnen, einen Kredit auf­nehmen oder eine neue Wohnung mieten wollen, wird Ihre Zahlungs­fähigkeit i. d. R. geprüft und negative SCHUFA-Einträge können zum Problem werden. Daher sollten Sie falsche oder veraltete negative SCHUFA-Einträge löschen lassen. In welchen Fällen das möglich ist und wie das geht, erfahren Sie hier.

    Beispiel:

    Markus möchte in eine neue Wohnung umziehen. Durch un­be­zahlte Schulden hat er einige negative Ein­träge in seinem SCHUFA-Ver­zeichnis. Sein neuer Vermieter prüft vor der Ver­trags­unter­zeich­nung die SCHUFA-Aus­kunft von Markus. Wegen der negativen Einträge ver­mietet er Markus die Wohnung nicht.

    Beispiele: Was zählt als negativer SCHUFA-Eintrag?

    Frau mit unbezahlten Rechnungen hat negativen SCHUFA-Eintrag. AdvoNeo hilft bei Schulden

    Haben Sie einmal eine Rechnung nicht bezahlt, bedeutet dies nicht, dass sofort die Auskunf­teien ein Negativ­merkmal über Sie speichern. Dies geschieht i. d. R. erst, wenn Gläubiger das gericht­liche Mahn­ver­fahren einleiten. Darüber hinaus gelten im Regel­fall folgende Infor­mationen als Negativ­merkmale:


    Kredit trotz negativer SCHUFA?

    Kredit trotz negativer SCHUFA, Beratungsgespräch bei Bank (Symbolbild)

    In der Regel vergeben seriöse Banken bei negativer Bonität der Kunden keine Kredite. Trotzdem gibt es im Internet einige Banken und andere Anbieter, die mit Krediten trotz negativer Bonität locken. Bei diesen Angeboten sollten Sie vor­sichtig sein, denn: Oft richten sich der­artige Kredite gezielt an Menschen, die sowieso schon ver­schuldet sind und die dringend Geld benötigen.

    Für die Banken, die diese Kredite vergeben, stellt eine negative Bonität in der SCHUFA-Auskunft ein erhöhtes Risiko dar, da sie sich nicht sicher sein können, dass sie ihr Geld auch wirklich wieder­bekommen. Aus diesem Grund sind die Konditionen solcher Kredit­verträge für den Kredit­nehmer oft sehr schlecht. Das zeigt sich oft dadurch, dass sehr hohe Zinsen anfallen, oder es werden Zahlungs­sicher­heiten wie Bürg­schaften oder ein Eintrag ins Grund­buch des eigenen Hauses verlangt. So besteht für Sie das Risiko, durch un­seriöse Angebote noch tiefer in die Schulden­falle zu geraten. Auf unserer Rat­geber­seite zum Thema „Um­schuldung“ erklären wir, warum es proble­matisch sein kann, Schulden durch einen weiteren Kredit abzu­lösen.

    Sind Sie selbst in einer Situation, in der Sie über­schuldet sind und Geld­sorgen haben? Als seriöse anwalt­liche Schuldner­beratung können wir Ihnen helfen, Ihre Schulden innerhalb weniger Jahre auf natürlichem Wege los­zu­werden, ohne dass Sie sich weiter ver­schulden müssen. In einem kosten­losen und un­ver­bind­lichen Erst­gespräch beraten unsere Experten Sie gern über Ihre Möglich­keiten. Füllen Sie dafür einfach das Kontakt­formular auf unserer Web­site aus:



    Falscher SCHUFA-Eintrag: Das können Sie tun

    Mann schaut irritiert auf Bildschirm, er hat einen falschen negativen SCHUFA Eintrag, den will er löschen lassen

    Es kann immer sein, dass Fehler oder alte Infor­mationen in Ihren Daten dafür sorgen, dass Sie un­berechtigt als Risiko­kunde eingestuft werden. Um das zu ver­hindern oder zu beheben, müssen Sie selbst tätig werden, um den SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Zum Beispiel, indem Sie eine kosten­lose Selbst­aus­kunft bei der SCHUFA an­fordern. Dies ist einmal pro Jahr mög­lich.

    Wenn Sie also fest­stellen, dass über Sie ein negativer SCHUFA-Eintrag gespeichert wurde, der nicht mehr aktuell ist oder sogar gänzlich falsch ist, können Sie diesen löschen lassen. Dabei hängt der Ansprechpartner, an den Sie sich wenden, davon ab, ob es sich um einen automatisch gespeicherten oder einen gemeldeten Daten­satz handelt.


    Um einen alten oder fehlerhaften SCHUFA-Eintrag löschen lassen zu können, müssen Sie aktiv werden und sich an das SCHUFA-Service­center und eventuell an denjenigen, der die Information gemeldet hat, wenden.

    Icon Paragraph Zeichen

    Sie haben ein Recht darauf, falsche Daten korrigieren zu lassen und einen alten SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Die Rechts­grundlage bilden die § 33 ff Bundes­daten­schutz­gesetz (BDSG).

    Wenn sich neutrale Daten (beispiels­weise Ihre Anschrift) ändern, schicken Sie der SCHUFA einen Brief (per Ein­schreiben mit Rück­sende­schein). Fügen Sie Dokumente, die die Richtig­keit der Änderung beweisen, in Kopie an.

    SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    Papierkorb (Symbolbild). Negativen SCHUFA Eintrag löschen lassen

    Negative SCHUFA-Einträge können Sie nur unter bestimmten Bedingungen löschen lassen. Dabei ist es wichtig zu unter­scheiden, ob es sich um einen auto­matisch erfassten Eintrag oder um einen vom Gläubiger ge­meldet­en Eintrag handelt.

    Die SCHUFA erhält die Infor­mationen über Ihre Bonität auf ver­schie­denen Wegen. Manche Daten, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, werden auto­matisch aus öffent­lichen Ver­zeich­nissen über­nommen. Andere Daten (negative Einträge) werden der SCHUFA von ihren Vertrags­partnern (Banken, Online-Shops, etc.) gemeldet.



    Im Rahmen einer Schulden­regulie­rung erhoffen sich viele Schuldner eine "Säuberung" der SCHUFA-Daten. Negative SCHUFA-Einträge können jedoch - solange diese nicht vollständig bezahlt sind - nicht ohne Zustimmung des Gläubigers, der die Infor­mation gemeldet hat, gelöscht werden. Zudem gibt es zeit­liche Abläufe, die dabei ein­ge­halten werden müssen.

    Automatisch erstellten SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    Einen auto­matisch erfassten SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen ist selten pro­ble­ma­tisch, da die SCHUFA zügig prüfen kann, ob tat­sächlich ein Fehler oder ein alter Daten­satz vorliegt. Zu den auto­matisch erfassten Ein­trägen gehören auch die Meldungen der Schuldner­ver­zeichnisse der Amts­gerichte, z.B. die Abgabe der Ver­mögens­aus­kunft oder der Erlass eines Haft­befehls. Um solche Eintragungen nach Erledigung löschen zu lassen, müssen Sie den erledigten Voll­streckungs­titel bei dem zuständigen Amts­gericht einreichen. Das Gericht meldet die Er­ledigung dann an die Aus­kunfteien wie z. B. die SCHUFA.

    Gemeldeten SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    Infografik gemeldeten SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Der Wider­spruch muss erst beim Gläubiger ein­gereicht werden, der kann ihn an die SCHUFA weiter­geben, diese über­prüft den Wider­spruch und ent­schei­det ob der Eintrag gelöscht wird

    Bei einem negativen SCHUFA-Eintrag, den ein Gläubiger der SCHUFA gemeldet hat, dauert die Bean­tragung der Löschung in der Regel länger. Das liegt daran, dass die SCHUFA nicht direkt beteiligt ist und deswegen zunächst beide Seiten (die des Ver­brauchers und die des Vertrags­partners) prüfen muss. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Möchten Sie einen un­be­recht­igten negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, wenden Sie sich schrift­lich an denjenigen, der der SCHUFA das Negativ­merkmal gemeldet hat. Begründen Sie die Un­recht­mäßig­keit genau. Der­jenige, der eine falsche Ein­tragung gemeldet hat, muss diese bei der Aus­kunftei wider­rufen. Sind Ihnen Schäden durch den falschen Negativ­eintrag entstanden, haftet derjenige, der diese veran­lasst hat.

    Wenn Sie selbst durch Unter­lagen beweis­kräftig nachweisen können, dass eine Fehl­infor­mation vorliegt, können Sie auch direkt bei der SCHUFA einen schrift­lichen Wider­spruch einreichen. Bedenken Sie dabei, dass es neben der SCHUFA noch weitere Auskunf­teien gibt, bei denen der negative Eintrag vorliegen könnte und an die Sie sich eben­falls wenden müssten.

    Um einen ge­meldeten SCHUFA-Eintrag löschen lassen zu können, muss der Vertrags­partner der SCHUFA bestätigen, dass die Infor­mation fehler­haft oder ver­altet ist. Schreiben Sie deshalb dem Vertrags­partner und erläutern Sie genau, warum der Eintrag fehler­haft oder nicht gerecht­fertigt ist. Fordern Sie ihn auf, den SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen.

    Kann die SCHUFA nach einem Antrag auf Korrektur oder Löschung nicht innerhalb einer gewissen Zeit prüfen, ob der Antrag berechtigt ist, wird die Infor­mation zunächst gesperrt, bis geklärt wurde, ob tatsächlich gelöscht oder korrigiert wird.

    Wann verjährt ein SCHUFA-Eintrag?

    Die „Verjährung“ eines SCHUFA-Eintrags ist der umgangs­sprach­liche Begriff für den Zeit­punkt, an dem der SCHUFA-Eintrag gelöscht wird. Hierfür gibt es fest­gelegte Lösch­frist­en, die von der SCHUFA ein­ge­halten werden müssen.

    Aber auch die Forderung, die zum negativen SCHUFA-Eintrag geführt hat, kann ver­jähren (mehr dazu: Ver­jährung von Schulden). In diesem Fall wird der SCHUFA-Eintrag jedoch nicht auto­matisch gelöscht, sondern muss durch die so­genannte „Erhebung der Einrede“ erfolgen. Sie müssen sich also aus­drück­lich auf die Ver­jäh­rung der Forderung berufen.

    Ein SCHUFA-Eintrag kann zwar nicht im eigent­lichen Sinne "verjähren", aber muss nach bestimmten Fristen gelöscht werden.

    SCHUFA-Eintrag löschen: Das müssen Sie über die Fristen wissen

    Die SCHUFA darf Ihre Daten nicht für eine unbegrenzte Zeit speichern. Je nach Art der Daten gibt es unterschiedliche erlaubte Löschfristen. Wie diese Löschfristen genau geregelt sind, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „SCHUFA Lösch­frist­en: Das passiert mit Ihren Daten“.

    Kontrollieren Sie, ob veraltete Daten im Bestand auftauchen. Zum Beispiel im Rahmen einer Selbst­aus­kunft.

    Zusammenfassung: Negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    SCHUFA-Eintrag löschen lassen Radierer

    Negative SCHUFA-Einträge be­ein­träch­tigen Ihre Kreditwürdigkeit. Sie brauchen eine positive SCHUFA-Auskunft z. B., wenn Sie eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen wollen. Negative SCHUFA-Einträge gibt es zum Beispiel, wenn Sie Rech­nungen lange Zeit nicht zahlen, die Bank Ihnen einen Kredit kündigt oder es zu einer Zwangs­voll­streck­ung kommt. Auch ein Insolvenz­ver­fahren führt zu einem negativen Eintrag in der SCHUFA.

    Veraltete oder falsche SCHUFA-Einträge können Sie löschen lassen. Hierfür müssen Sie sich entweder direkt an die SCHUFA wenden, oder an den Gläubiger, der ein Negativ­merkmal über Sie an die SCHUFA gemeldet hat.

    Ein SCHUFA-Eintrag „verjährt“ nicht, muss aber nach einer bestimmten Frist gelöscht werden. Sie können 1x pro Jahr eine kosten­lose SCHUFA-Selbst­aus­kunft anfordern, um zu prüfen, ob negative Einträge gegen Sie vorliegen.