Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    SCHUFA Selbstauskunft

    schufa selbstauskunft formular

    Durch die Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Auskunft von jedem Unternehmen, jeder natürlichen Person und jeder Behörde, die Daten über Sie speichert oder sonst wie verarbeitet. Die Auskunft enthält gemäß Art. 15 DSGVO unter anderem:

    1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
    2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
    3. den Zweck der Speicherung.

    Als Unternehmen fällt die SCHUFA Holding AG hierunter. Sie können auch bei anderen Auskunfteien wie zum Beispiel Creditreform oder Bürgel die zu Ihrer Person vorliegenden Daten kostenlos erfragen.

    SCHUFA Selbstauskunft einholen

    Wenn Sie wissen möchten, ob es über Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag gibt oder Sie einfach neugierig sind, welche Daten bei der Auskunftei über Sie vorliegen, können Sie eine SCHUFA Selbst­auskunft einholen.

    Wir haben für Sie eine Anleitung zur Einholung der kostenlosen SCHUFA Selbstauskunft verfasst. Hier können Sie diese als PDF herunterladen:

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    Anleitung SCHUFA Selbstauskunft

    PDF-Datei | 597 kB

    Das Portal zur SCHUFA Selbstauskunft finden Sie unter MeineSchufa.de. Hier werden neben der kostenlosen Auskunft weitere Leistungen mit unter­schiedlichem Umfang zum Kauf angeboten. Für die Eigenauskunft müssen Sie sich nicht auf dem Portal registrieren.

    Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft ist dabei die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO).

    Geben Sie die Daten­kopie nach Art. 15 DS-GVO schriftlich über das ausgefüllte Formular (ein direker Link zum Formular befindet sich in der Anleitung) in Auftrag, bekommen Sie nach einiger Zeit kostenfrei per Post Ihre SCHUFA Selbstauskunft in Papierform. Dies kann je nach Wohnsitz und Zeitpunkt mehrere Tage aber auch ein paar Wochen dauern. Aufgelistet sind alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden, woher diese stammen und an wen sie weiter­geleitet wurden.

    Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft enthält viele persönliche Informationen, die nur für Sie selbst bestimmt sind. Wenn Sie einen SCHUFA-Auszug an Dritte (zum Beispiel Vermieter) weitergeben, sollten Sie die Bonitätsauskunft verwenden. Zwar ist diese kostenpflichtig, sie enthält jedoch eine für die Weitergabe geeignete Version.

    Ein geschwärztes Beispiel einer Eigen­auskunft finden Sie hier:

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    Beispiel SCHUFA Selbstauskunft

    PDF-Datei | 563 kB

    Sie können lediglich einmal im Jahr die SCHUFA Selbstauskunft kostenlos einholen. Für alle weiteren Anfragen fallen Gebüren an.

    SCHUFA Selbstauskunft Online

    Derzeit ist eine kostenlose SCHUFA Selbstauskunft nur in Papierform möglich. Für den Service, die über einen selbst gespeicherten Informationen online einsehen zu können, müssen Sie auf dem Portal MeineSchufa.de das Paket MeineSCHUFA kompakt kaufen (Achtung: Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert!). Wenn Sie dies tun, werden Sie unter anderem zusätzlich per E-Mail oder SMS benachrichtigt, sobald jemand (z.B. ein Unternehmen oder Vermieter) einen Antrag auf Einsicht in Ihre Informationen stellt.

    SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

    Haben Sie durch die SCHUFA Selbstauskunft erfahren, dass ein veralteter oder falscher (negativer) Eintrag bei der Wirtschafts­auskunftei über Sie vorliegt, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Mehr darüber unter "SCHUFA-Eintrag löschen lassen"