Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung
Unter einer Verjährung versteht man, dass nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums Forderungen und Rechte erlöschen. In Folge dessen lassen sich diese nur noch schwer bis gar nicht durchsetzen. Demnach können Schuldner und Schuldnerinnen Zahlungen verweigern, sollten diese verjährt sein.
Laut §195 BGB gilt die grundsätzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren für vertragliche und gesetzliche Ansprüche, sofern keine Sonderreglungen, wie Mängelansprüche, geltend gemacht werden können. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die zu beachten sind. Weiterhin können sich Verjährungsfristen verlängern, zum Beispiel durch Verhandlungen, Teilzahlungen oder gerichtliche Maßnahmen.
Schulden können zwar verjähren, jedoch tritt dieser nur Fall selten ein. Daher sollten Sie Ihre Schulden nicht aussitzen:
Die Chancen, dass Schulden verjähren sind gering. Demnach sollten Sie nicht versuchen Ihre Schulden "auszusitzen". Empfehlenswert wäre eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo. Diese können mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung erzielen und für den Schuldner in der Regel die Schuldsumme reduzieren. Außerdem kann eine tragbare Ratenzahlungen vereinbart werden und dadurch eine endgültige Klärung erreicht werden.
Mehr zum Verfahren von AdvoNeo
Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verjähren Forderungen (Schulden) im Allgemeinen nach 3 Jahren (sog. regelmäßige Verjährungsfrist).
Wenn die Forderung tituliert ist, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).
Eine Forderung ist dann tituliert, wenn eine öffentliche Urkunde entweder von einem Gericht oder einem Notar aufgesetzt wurde, um den Gläubiger zu berechtigen seine Forderungen geltend zu machen.
Sie haben beim Versandhandel Kleidung auf Rechnung bestellt, die zum 07.05.2019 fällig war. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie aber nur die Hälfte des offenen Betrags gezahlt und somit Schulden bei dem Versandhandel. Die Buchhaltung des Händlers hat das fehlende Geld nicht bemerkt.
Zum Ende des Jahres, also nach dem 31. Dezember 2019 beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist der offenen Forderung. Wenn innerhalb der 3 Jahre das Fehlen des Geldes von der Buchhaltung weiterhin nicht bemerkt wird und keine die Verjährung hemmenden Maßnahmen eingeleitet werden, ist die Forderung am 01. Januar 2023 verjährt.
Wenn die Verjährungsfrist der Schulden abgelaufen ist, hat der Gläubiger keinen Zahlungsanspruch mehr. Sollten Gläubiger weiterhin versuchen, Schulden einzutreiben und Forderungen geltend zu machen, muss der Schuldner selbst aktiv werden und sich schriftlich (Brief oder Mail an den Gläubiger) ausdrücklich auf die Verjährung beruft.
Bei einigen Schuldenarten, wie zum Beispiel Schulden bei der Krankenkasse oder bei einer Vollstreckungshandlung, gibt es spezielle Verjährungsfristen und andere Besonderheiten, die zu beachten sind.
Der Vollstreckungsbescheid gehört zu den titulierten Ansprüchen und berechtigt den Gläubiger dazu, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Wann verjährt ein Vollstreckungsbescheid? Mehr erfahren
Die Frist für die Verjährung beginnt im Falle eines Vollstreckungsbescheids erst mit der Rechtskraft. Folglich handelt es sich um einen titulierten Anspruch, weswegen ein Vollstreckungsbescheid erst nach 30 Jahren verjährt.
Ausnahme: Nach § 212 BGB beginnt die Verjährungsfrist von vorne, wenn ...
... Sie innerhalb der 30 Jahre einen Teil der Forderung oder Zinsen bezahlen oder die Forderung auf eine andere Weise anerkennen.
... innerhalb der 30 Jahre bei Ihnen eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
Auch beim Auswandern mit Schulden in ein anderes Land bleiben die geltenden Verjährungspflichten bestehen.
Durch das Einschalten eines Inkassounternehmens ändert sich an den allgemein gültigen Verjährungsfristen nichts.
Mehr erfahren
Weiterhin gilt ,dass auch Forderungen von Inkassounternehmen erst nach 3 Jahren verjähren- sollte jedoch ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, dann endet diese erst nach 30 Jahren.
Achtung: Nach Ablauf der Verjährungsfrist sind Mahnung von Inkassounternehmen nichtig, Sie müssen sich allerdings selbst aktiv schriftlich auf die Verjährung der Forderung berufen.
Schulden bei der Krankenkassen verjähren i.d.R. nach 4 Jahren. Ebenso beginnt die Verjährungsfrist erst nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist (§25 SGB IV).
Mehr erfahren
Ausnahme: Wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie die Krankenkassenbeiträge absichtlich vorenthalten haben, obwohl Sie zahlungsfähig gewesen wären, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres.
Für Steuerschulden gelten gesonderte Verjährungsfristen.
Mehr erfahren
Laut §228 AO erlischen Zahlungsverjährungen nach 5 Jahren. Außer wenn es sich um Steuerstraftaten handelt, dann verlängert sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre. Bei Zahlungsverjährung handelt es um einen bereits festgesetzten Steueranspruch. Anders bei der Festsetzungsverjährung - hier geht es darum, wie lange ein Steuerbescheid noch geändert werden kann.
Achtung: Die Verjährungsfrist bei Steuerschulden gilt für beide Parteien. Insofern verjähren sowohl die vom Finanzamt gestellten Ansprüche an Sie als auch Ihre an das Finanzamt, bspw. Steuerrückzahlungen, nach 5 Jahren. Die Frist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres. Dies ist zum Beispiel bei Stundung oder durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens der Fall (weitere Beispiele). Da die Verjährung von Steuerschulden von sehr vielen Faktoren abhängt, empfiehlt es sich hier immer, anwaltlichen Rat zur Prüfung einzuholen.
Private Schulden verjähren meist nach 3 Jahren (§199 BGB). Mehr erfahren Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung zustande gekommen ist. Auch hier gibt es jedoch Sonderfälle, bei denen die 30-jährige Verjährungsfrist gilt. Ausnahme: Die Verjährungsfrist für Privatschulden kann auch "gehemmt", also verlängert werden (§§ 203-209 BGB). Dies ist in folgenden Situationen der Fall
Private Schulden gelten auch ohne Vertrag als Verbindlichkeiten. Sollte es jedoch zu Unstimmigkeiten mit dem privaten Gläubiger kommen, ist es ohne schriftlichen Vertrag schwer nachzuweisen, in welcher Höhe private Schulden bestehen und welche Vertragsbedingungen mündlich vereinbart wurden. Daher ist es ratsam die Vereinbarung schriftlich festzuhalten (Es genügt das Datum, die Schuldhöhe und die Unterschriften).
Die außergerichtliche Einigung und Entschuldung ohne Insolvenz bietet eine Alternative zum Warten auf die Verjährung von Schulden. Eine anwaltliche Schuldnerberatung kann für Sie mit Ihren Gläubigern (z.B. Krankenkasse, private Gläubiger oder Bank) außergerichtliche Einigungen erzielen. Das heißt, dass in der Regel Ihre Schuldsumme reduziert wird und Sie wieder eine tragbare monatliche Rate zahlen.
Durch die neue Ratenzahlung haben Sie monatlich wieder Geld zur Verfügung und können trotzdem Stück für Stück Ihre Schulden bei allen Gläubigern abbezahlen, sodass Sie am Ende schuldenfrei sind. Sie haben Fragen zum Verfahren der AdvoNeo Schuldnerberatung oder möchten erfahren, welche Möglichkeiten der Entschuldung Sie in Ihrer Situation haben? Kontaktieren Sie uns einfach unter