Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Schulden » Verjährung von Schulden – alles, was Sie wissen müssen
    Muenzen

    Verjährung von Schulden

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Die Verjährung von Schulden bedeutet, dass der Anspruch eines Gläubigers auf seine Geldforderung nach einer bestimmten Zeit abgelaufen ist und somit nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dieser Fall tritt aber aus folgenden Gründen nur selten ein.
    • Offene Forderungen verjähren i.d.R. nach 3 Jahren - Es gibt aber Besonderheiten.
    • Handelt es sich bei der Verjährung um ein gesetzliches Schlupfloch? Nein. Wir erklären warum.

    Was versteht man unter Verjährung?

    Unter einer Verjährung versteht man, dass nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums Forderungen und Rechte erlöschen. In Folge dessen lassen sich diese nur noch schwer bis gar nicht durchsetzen. Demnach können Schuldner und Schuldnerinnen Zahlungen verweigern, sollten diese verjährt sein.

    Teamarbeit Verjährung

    Laut §195 BGB gilt die grundsätzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren für vertragliche und gesetzliche Ansprüche, sofern keine Sonderreglungen, wie Mängelansprüche, geltend gemacht werden können. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die zu beachten sind. Weiterhin können sich Verjährungs­fristen verlängern, zum Beispiel durch Verhandlungen, Teilzahlungen oder gerichtliche Maßnahmen.

    Kann man Schulden "aussitzen"?

    Schulden können zwar verjähren, jedoch tritt dieser nur Fall selten ein. Daher sollten Sie Ihre Schulden nicht aussitzen:

    1. Zum einen wird der Verjährungs­zeitraum durch jede Teil­zahlung, jede Stundung und viele weitere Handlungen "gehemmt" (also verlängert). Eine Verjährung wird somit un­wahrscheinlich.
    2. Zum anderen gibt es kaum Gläubiger, die eine Forderung vergessen und somit verjähren lassen, ohne eine dieser Maßnahmen durchzuführen.
    TIPP

    Die Chancen, dass Schulden verjähren sind gering. Demnach sollten Sie nicht versuchen Ihre Schulden "auszusitzen". Empfehlenswert wäre eine anwaltliche Schuldner­beratung wie AdvoNeo. Diese können mit den Gläubigern eine außer­gerichtliche Einigung erzielen und für den Schuldner in der Regel die Schuld­summe reduzieren. Außerdem kann eine trag­bare Raten­zahlungen vereinbart werden und dadurch eine end­gültige Klärung erreicht werden.
    Mehr zum Verfahren von AdvoNeo

    Wann verjähren Schulden?

    Waage Schulden Verjährung

    Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verjähren Forderungen (Schulden) im Allgemeinen nach 3 Jahren (sog. regelmäßige Verjährungsfrist).

    Wenn die Forderung tituliert ist, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

    Eine Forderung ist dann tituliert, wenn eine öffentliche Urkunde entweder von einem Gericht oder einem Notar aufgesetzt wurde, um den Gläubiger zu berechtigen seine Forderungen geltend zu machen.

    Beispiel

    Sie haben beim Versand­handel Kleidung auf Rechnung bestellt, die zum 07.05.2019 fällig war. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie aber nur die Hälfte des offenen Betrags gezahlt und somit Schulden bei dem Versand­handel. Die Buch­haltung des Händlers hat das fehlende Geld nicht bemerkt.

    Zum Ende des Jahres, also nach dem 31. Dezember 2019 beginnt die 3-jährige Verjährungs­frist der offenen Forderung. Wenn innerhalb der 3 Jahre das Fehlen des Geldes von der Buch­haltung weiterhin nicht bemerkt wird und keine die Verjährung hemmenden Maßnahmen eingeleitet werden, ist die Forderung am 01. Januar 2023 verjährt.


    Achtung

    Wenn die Verjährungs­frist der Schulden abgelaufen ist, hat der Gläubiger keinen Zahlungs­anspruch mehr. Sollten Gläubiger weiterhin versuchen, Schulden ein­zutreiben und Forderungen geltend zu machen, muss der Schuldner selbst aktiv werden und sich schriftlich (Brief oder Mail an den Gläubiger) ausdrücklich auf die Verjährung beruft.

    Besonderheiten der Verjährung von Schulden

    Bei einigen Schuldenarten, wie zum Beispiel Schulden bei der Krankenkasse oder bei einer Vollstreckungs­handlung, gibt es spezielle Verjährungs­fristen und andere Besonder­heiten, die zu beachten sind.

    Rechtsanwalt Bensch AdvoNeo Schuldnerberatung Flipchart Erklärung Besonderheiten Verjaehrung Schulden

    Verjährung von Schulden bei ...

    ... einem Vollstreckungs­bescheid

    Der Vollstreckungs­bescheid gehört zu den titulierten Ansprüchen und berechtigt den Gläubiger dazu, Zwangs­­voll­­streckungs­­maß­nahmen durch­zu­­führen.

    Wann verjährt ein Vollstreckungsbescheid?

    Mehr erfahren

    Die Frist für die Verjährung beginnt im Falle eines Voll­streckungs­bescheids erst mit der Rechts­kraft. Folglich handelt es sich um einen titulierten Anspruch, weswegen ein Voll­streckungs­bescheid erst nach 30 Jahren verjährt.

    Ausnahme: Nach § 212 BGB beginnt die Verjährungsfrist von vorne, wenn ...

    ... Sie innerhalb der 30 Jahre einen Teil der Forderung oder Zinsen bezahlen oder die Forderung auf eine andere Weise anerkennen.

    ... innerhalb der 30 Jahre bei Ihnen eine gerichtliche oder behördliche Voll­streckungs­handlung vor­ge­nommen oder beantragt wird.

    Gluebirne HinweisAuch beim Auswandern mit Schulden in ein anderes Land bleiben die geltenden Verjährungs­pflichten bestehen.


    ... Inkasso Schulden

    Durch das Einschalten eines Inkasso­unternehmens ändert sich an den allgemein gültigen Verjährungs­fristen nichts.

    Mehr erfahren

    Weiterhin gilt ,dass auch Forderungen von Inkasso­unternehmen erst nach 3 Jahren verjähren- sollte jedoch ein Voll­streckungs­bescheid vorliegen, dann endet diese erst nach 30 Jahren.

    Achtung: Nach Ablauf der Verjährungs­frist sind Mahnung von Inkassounternehmen nichtig, Sie müssen sich allerdings selbst aktiv schriftlich auf die Verjährung der Forderung berufen.


    ... der Krankenkasse

    Schulden bei der Kranken­kassen verjähren i.d.R. nach 4 Jahren. Ebenso beginnt die Verjährungs­frist erst nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist (§25 SGB IV).

    Mehr erfahren

    Ausnahme: Wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie die Kranken­kassen­beiträge absichtlich vorenthalten haben, obwohl Sie zahlungsfähig gewesen wären, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres.


    ... Steuerschulden

    Für Steuer­schulden gelten gesonderte Verjährungs­fristen.

    Mehr erfahren

    Laut §228 AO erlischen Zahlungsverjährungen nach 5 Jahren. Außer wenn es sich um Steuerstraftaten handelt, dann verlängert sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.
    Bei Zahlungsverjährung handelt es um einen bereits festgesetzten Steueranspruch. Anders bei der Festsetzungsverjährung - hier geht es darum, wie lange ein Steuerbescheid noch geändert werden kann.

    Achtung: Die Verjährungs­frist bei Steuer­schulden gilt für beide Parteien. Insofern verjähren sowohl die vom Finanzamt gestellten Ansprüche an Sie als auch Ihre an das Finanzamt, bspw. Steuerrückzahlungen, nach 5 Jahren. Die Frist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres. Dies ist zum Beispiel bei Stundung oder durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens der Fall (weitere Beispiele).
    Da die Verjährung von Steuerschulden von sehr vielen Faktoren abhängt, empfiehlt es sich hier immer, anwaltlichen Rat zur Prüfung ein­zuholen.


    ... Privatschulden

    Private Schulden verjähren meist nach 3 Jahren (§199 BGB).

    Mehr erfahren

    Die Verjährungs­frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung zustande gekommen ist. Auch hier gibt es jedoch Sonderfälle, bei denen die 30-jährige Verjährungsfrist gilt.

    Ausnahme: Die Verjährungs­frist für Privat­schulden kann auch "gehemmt", also verlängert werden (§§ 203-209 BGB). Dies ist in folgenden Situationen der Fall

    1. Bei noch laufenden Verhandlungen (Verjährung frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung)
    2. Wenn der private Gläubiger Ihnen einen Mahnbescheid schickt
    3. Bei einer Klage­erhebung gegen Sie
    4. Bei Einleitung eines Insolvenz­verfahrens
    5. Weitere Ausnahmen

    Private Schulden gelten auch ohne Vertrag als Verbindlichkeiten. Sollte es jedoch zu Un­stimmigkeiten mit dem privaten Gläubiger kommen, ist es ohne schriftlichen Vertrag schwer nachzuweisen, in welcher Höhe private Schulden bestehen und welche Vertrags­bedingungen mündlich vereinbart wurden. Daher ist es rat­sam die Ver­einbarung schriftlich fest­zuhalten (Es genügt das Datum, die Schuldhöhe und die Unterschriften).

    Mehr zum Thema "Privat Geld leihen um Schulden zu bezahlen.

    Außer­gerichtliche Einigung als Alternative zur Verjährung

    Die außer­gerichtliche Einigung und Entschuldung ohne Insolvenz bietet eine Alternative zum Warten auf die Verjährung von Schulden. Eine anwaltliche Schuldner­­beratung kann für Sie mit Ihren Gläubigern (z.B. Kranken­kasse, private Gläubiger oder Bank) außer­gerichtliche Einigungen erzielen. Das heißt, dass in der Regel Ihre Schuld­summe reduziert wird und Sie wieder eine tragbare monatliche Rate zahlen.

    AdvoNeo Tuerschild

    Durch die neue Raten­zahlung haben Sie monatlich wieder Geld zur Verfügung und können trotzdem Stück für Stück Ihre Schulden bei allen Gläubigern ab­bezahlen, sodass Sie am Ende schuldenfrei sind.
    Sie haben Fragen zum Verfahren der AdvoNeo Schuldner­­beratung oder möchten erfahren, welche Möglichkeiten der Entschuldung Sie in Ihrer Situation haben?
    Kontaktieren Sie uns einfach unter

    Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen