Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Schulden » Verjährung von Schulden

    Verjährung von Schulden

    Schulden Verjährung Sanduhr grüner Sand Geld im Hintergrund Schulden Verjährung Sanduhr grüner Sand Geld im Hintergrund

    Viele Schuldner stellen sich bei offenen Forderungen von Gläubigern die Frage: "Können Schulden verjähren?" Die Antwort: Ja, Schulden können verjähren. Der Zeit­raum nachdem die Forderungen der Gläubiger und somit auch die daraus entstandenen Schulden verjähren, ist allerdings unterschiedlich lang und kann sich, zum Beispiel durch Verhandlungen, ein An­erkenntnis, Teil­zahlungen und vor allem gerichtliche Maßnahmen, verlängern oder sogar von vorne beginnen.

    Kann man Schulden "aussitzen"?

    Schulden können zwar verjähren, jedoch tritt dieser Fall selten ein. Das hat folgende Gründe:

    • Zum einen wird der Verjährungs­zeitraum durch jede Teil­zahlung, jede Stundung und viele weitere Handlungen "gehemmt" (also verlängert) und eine Verjährung somit un­wahrscheinlich.

    • Zum anderen gibt es kaum Gläubiger, die eine Forderung "vergessen" und somit verjähren lassen, ohne eine dieser Maßnahmen durchzuführen.

    Die Chancen, dass Schulden verjähren sind gering. Statt zu versuchen, Schulden "auszusitzen", kann eine anwaltliche Schuldner­beratung wie AdvoNeo mit den Gläubigern eine außer­gerichtliche Einigung erzielen und für den Schuldner in der Regel die Schuld­summe reduzieren sowie trag­bare Raten­zahlungen vereinbaren und dadurch eine end­gültige Klärung erreichen.


    Das Ziel: Ein schulden­freies Leben ohne die Einschränkungen der Insolvenz ermöglichen und die Angst vor ungeklärten Forderungen nehmen


    Mehr zum Verfahren von AdvoNeo



    Wann verjähren Schulden?

    Wann genau Schulden verjähren hängt davon ab, um was für eine Forderung es sich handelt, wann die ursprüngliche Forderung entstanden ist und ob die Forderung tituliert ist (für Schuldner erkennbar am Brief im gelben Umschlag: z.B. Voll­streckungs­bescheid, Urteile jeder Art oder ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis). Es gelten die folgenden Verjährungs­fristen:

    1. Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verjähren Forderungen (Schulden) im Allgemeinen nach 3 Jahren (sog. regelmäßige Verjährungsfrist).

    2. Wenn die Forderung tituliert ist, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

    Die allgemeine Verjährungs­frist beginnt in den meisten Fällen erst nach dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde (also zu bezahlen war).

    Regel­mäßige Ver­jährungs­frist: Diese Ver­jährungs­frist gilt für die meisten Schulden, aber es gibt auch vereinzelt Sonder­vor­schriften für bestimmte Forderungen, die eine deutlich längere Verjährungs­frist vorsehen. Dies sollte individuell durch einen Experten geprüft werden.

    Beispiel
    Kalender 01. Januar 2023 grün umkreist

    Sie haben beim Versand­handel Kleidung auf Rechnung bestellt, die zum 07.05.2019 fällig war. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie aber nur die Hälfte des offenen Betrags gezahlt und somit Schulden bei dem Versand­handel. Die Buch­haltung des Händlers hat das fehlende Geld nicht bemerkt.

    Zum Ende des Jahres, also nach dem 31. Dezember 2019 beginnt die 3-jährige Verjährungs­frist der offenen Forderung. Wenn innerhalb der 3 Jahre das Fehlen des Geldes von der Buch­haltung weiterhin nicht bemerkt wird und keine die Verjährung hemmenden Maßnahmen eingeleitet werden, ist die Forderung am 01. Januar 2023 verjährt.

    Icon Achtung Straßenschild mit grünem Ausrufezeichen Achtung: Wenn die Verjährungs­frist der Schulden abgelaufen ist, hat der Gläubiger keinen Zahlungs­anspruch mehr. Sollten Gläubiger weiterhin versuchen, Schulden ein­zutreiben und Forderungen geltend zu machen, muss der Schuldner selbst aktiv werden und sich schriftlich (Brief oder Mail an den Gläubiger) ausdrücklich auf die Verjährung beruft.


    Besonderheiten der Verjährung von Schulden

    Rechtsanwalt Bensch AdvoNeo Schuldnerberatung Flipchart Erklärung Besonderheiten Verjöhrung Schulden

    Bei einigen Schuldenarten, wie zum Beispiel Schulden bei der Krankenkasse oder bei einer Vollstreckungs­handlung, gibt es spezielle Verjährungs­fristen und andere Besonder­heiten, die zu beachten sind.

    Schulden-Verjährung bei Vollstreckungs­bescheid

    Der Vollstreckungs­bescheid gehört zu den titulierten Ansprüchen und berechtigt den Gläubiger dazu, Zwangs­­voll­­streckungs­­maß­nahmen durch­zu­­führen.

    Kalender mit Zahl 30

    Wann verjährt ein Voll­streckungs­bescheid? Die Frist für die Verjährung beginnt im Falle eines Voll­streckungs­bescheids erst mit der Rechts­kraft (also wenn er nicht mehr anfechtbar ist). Da es sich um einen rechts­kräftigen Titel handelt, verjährt ein Voll­streckungs­bescheid erst nach 30 Jahren.

    Ausnahme: Nach § 212 BGB beginnt die Verjährungsfrist von vorne, wenn...


    • ... Sie innerhalb der 30 Jahre einen Teil der Forderung oder Zinsen bezahlen oder die Forderung auf eine andere Weise anerkennen.

    • ... innerhalb der 30 Jahre bei Ihnen eine gerichtliche oder behördliche Voll­streckungs­handlung vor­ge­nommen oder beantragt wird.

    Kommt beispielsweise der Gerichts­vollzieher zu Ihnen und versucht die Forderung ein­zu­treiben, reicht dies bereits dafür aus, dass die Verjährungs­frist erneut beginnt. Die 30 Jahre gelten dann ab dem Tag der Vollstreckungs­handlung, also ab dem Tag des Besuchs durch den Gerichts­vollzieher.

    Icon gruene Gluehbirne Hinweis Auch beim Auswandern mit Schulden in ein anderes Land bleiben die geltenden Verjährungs­pflichten bestehen.

    Verjährung von Inkasso Schulden


    Kalender mit Zahl 3

    Durch das Einschalten eines Inkasso­unternehmens ändert sich an den allgemein gültigen Verjährungs­fristen nichts. Das heißt, auch Forderungen von Inkasso­unternehmen verjähren nach 3 Jahren - wenn z.B. ein Voll­streckungs­bescheid vorliegt nach 30 Jahren.


    Achtung: Sollten Sie nach Ablauf der Verjährungs­frist von einem Inkasso­unternehmen eine Mahnung erhalten, müssen Sie sich aktiv schriftlich auf die Verjährung der Forderung berufen.

    Verjährung von Schulden bei der Kranken­kasse


    Kalender mit Zahl 4

    Wann verjähren Schulden bei der Kranken­kasse? In der Regel verjähren Schulden bei Kranken­kassen nach 4 Jahren. Auch hier beginnt die Verjährungs­frist erst nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 25 SGB IV).


    Ausnahme: Wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie die Kranken­kassen­beiträge absichtlich vorenthalten haben, obwohl Sie zahlungsfähig gewesen wären, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres.

    Verjährung von Steuerschulden


    Kalender mit Zahl 5

    Die Verjährung von Steuer­schulden wird nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, daher gelten gesonderte Verjährungs­fristen. Die Prüfung, ob eine Steuerschuld verjährt ist, ist sehr kompliziert. Man unterscheidet dabei zwischen Fest­setzungs­ver­jährung und Zahlungs­ver­jährung.

    Nach § 47 AO erlöschen Ansprüche aus dem Steuer­schuld­verhältnis nach dem Ende der Verjährungs­frist und auch durch das Finanzamt zu viel erstattete Steuern müssen nicht zurückgezahlt werden.

    Achtung: Die Verjährungs­frist bei Steuer­schulden gilt für beide Parteien. Das heißt, auch wenn die Finanz­behörde Ihnen zu wenig oder keine Steuern er­stattet, obwohl Sie einen Anspruch auf Er­stattung haben, verjährt dieser Anspruch nach 5 Jahren.

    Darüber hinaus beginnt die Frist von vorne (ab Ende des Kalenderjahres), wenn es eine Unterbrechung der Verjährung gibt. Dies ist zum Beispiel bei Stundung oder durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens der Fall (weitere Beispiele).

    Da die Verjährung von Steuerschulden von sehr vielen Faktoren abhängt, empfiehlt es sich hier immer, anwaltlichen Rat zur Prüfung ein­zuholen.

    Verjährung von Privatschulden


    Kalender mit Zahl 3

    Private Schulden verjähren meist nach 3 Jahren (§ 199 BGB). Die Verjährungs­frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung zustande gekommen ist. Auch hier gibt es jedoch Sonderfälle, bei denen die 30-jährige Verjährungsfrist gilt.


    Ausnahme: Die Verjährungs­frist für Privat­schulden kann auch "gehemmt", also verlängert werden (§§ 203-209 BGB). Dies ist in folgenden Situationen der Fall:


    • Bei noch laufenden Verhandlungen (Verjährung frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung)
    • Wenn der private Gläubiger Ihnen einen Mahnbescheid schickt*
    • Bei einer Klage­erhebung gegen Sie*
    • Bei Einleitung eines Insolvenz­verfahrens*
    • (*Hemmung endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens)
    • Weitere Ausnahmen

    Private Schulden gelten auch ohne Vertrag als Verbindlichkeiten. Sollte es jedoch zu Un­stimmigkeiten mit dem privaten Gläubiger (z.B. Bekannter, Verwandter, ...) kommen, ist es ohne schriftlichen Vertrag schwer nachzuweisen, in welcher Höhe private Schulden bestehen und welche Vertrags­bedingungen mündlich vereinbart wurden. Es ist daher rat­sam, auch wenn der Gläubiger ein Freund oder Verwandter ist, die Ver­einbarung schriftlich fest­zuhalten (Es reicht das Datum und die Summe fest­zuhalten und mit Unter­schriften zu belegen).

    Eine Alternative zur Begleichung Ihrer privaten Schulden ohne die Nutzung der Verjährungs­frist finden Sie in unserem Blogbeitrag "Privat Geld leihen um Schulden zu bezahlen".

    Außer­gerichtliche Einigung als Alternative zur Verjährung

    Schulden Verjährung Blatt Papier rote Schrift Stress roter Stift

    Darauf zu warten, dass Schulden verjähren, kann zu einer starken psychischen Belastung werden. Denn mindestens 3 Jahre oder im schlimmsten Fall 30 Jahre lang kann man sich nie sicher sein, ob nicht doch Klage erhoben oder eine Voll­streckungs­maßnahme durch­ge­führt wird.

    Die außer­gerichtliche Einigung und Entschuldung ohne Insolvenz bietet eine Alternative zum Warten auf die Verjährung von Schulden. Eine anwaltliche Schuldner­beratung kann für Sie mit Ihren Gläubigern (z.B. Kranken­kasse, private Gläubiger oder Bank) außer­gerichtliche Einigungen erzielen. Das heißt, dass in der Regel Ihre Schuld­summe reduziert wird und Sie wieder eine tragbare monatliche Rate zahlen.

    Da eine anwaltliche Schuldner­beratung wie AdvoNeo die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern für Sie übernimmt und Sie sich nach Verschaffen eines ersten Überblicks über Ihre Situation nur noch um das Zahlen der zuvor vereinbarten Rate kümmern müssen, wird Ihnen der psychische und seelische Druck, der oftmals durch Schulden entsteht, genommen.

    Durch die neue Raten­zahlung haben Sie monatlich wieder Geld zur Verfügung und können trotzdem Stück für Stück Ihre Schulden bei allen Gläubigern ab­bezahlen, sodass Sie am Ende schuldenfrei sind.

    Sie haben Fragen zum Verfahren der AdvoNeo Schuldner­beratung oder möchten erfahren, welche Möglichkeiten der Entschuldung Sie in Ihrer Situation haben?