Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung » Schuldnerberatung

    Schuldner­beratung

    Eine Schuldnerberatung hilft verschuldeten und überschuldeten Menschen, aus der Schulden­situation herauszukommen.

    Es gibt verschiedene Arten der Schuldnerberatung: Anwaltliche Schuldnerberatungen, örtliche Schuldnerberatungs­stellen (meist von Verbänden angeboten) und gewerbliche Schuldnerberatungen.

    Da es keine Ausbildung zum Schuldnerberater gibt und der Begriff gesetzlich nicht geschützt ist, kann theoretisch jeder dieser Tätigkeit gewerblich nachgehen. Dadurch gibt es leider viele schwarze Schafe, die ausschließlich den eigenen Gewinn und nicht Ihre Schuldenfreiheit im Sinn haben. Deswegen empfehlen wir Ihnen, entweder anwaltliche oder öffentliche Schuldnerberatung von Verbänden in Anspruch zu nehmen. Anwälte haben rechts­anwaltliche Pflichten und können bei Nicht­einhaltung ihre Lizenz verlieren und die Schuldner­beratungs­stellen in Ihrem Ort denken nicht profitorientiert, wie es gewerbliche Anbieter tun.

    Die Bezeichnung Schuldner­beratung ist rechtlich nicht geschützt. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Entschuldung bei einer anwaltlichen Schuldnerberatung in Auftrag geben oder eine öffentliche Beratungsstelle aufsuchen.

    Nur geeignete Stellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung können Ihnen bei Bedarf eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungs­versuchs ausstellen, die Sie für ein Insolvenz­verfahren benötigen. Anwaltliche Schuldnerberatungen oder öffentliche Schuldner­beratungs­stellen sind solche geeigneten Stellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

    Vorteil Schuldnerberatung gegenüber öffentlichen Beratungsstellen

    Der wohl größte Vorteil einer anwaltlichen Schuldnerberatung gegenüber den örtlichen Schuldner­beratungsstellen ist die Schnelligkeit. In den öffentlichen Stellen sind Wartezeiten für Termine von einem Jahr nicht ungewöhnlich. In einer Überschuldungssituation ist oft Zeit ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Entschuldung. Je mehr Zeit vergeht, desto größer wird der Schuldenberg.

    Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie einen einzigen Sachbearbeiter und Ansprechpartner haben, den Sie bei Fragen kontaktieren können. Dieser kennt sich mit Ihrer Situation aus und ist darauf spezialisiert, Ihnen Fragen zum Verfahren der Entschuldung zu beantworten oder Ihnen rechtliche Besonderheiten mitzuteilen. In den örtlichen Beratungs­stellen sitzen Menschen aus verschiedenen Bereichen. Sie wissen nicht, ob Ihnen ein Sozial­pädagoge, ein Psychologe oder ein Betriebswirt gegen­übersitzt. Der Andrang auf öffentliche Schuldner­beratungs­stellen ist sehr groß. Da ist es menschlich, dass ab und zu Chaos entsteht und dann kann es passieren, dass Ihr Fall unter­geht oder mit einem anderen Fall durcheinander gebracht wird.

    Anwaltliche Schuldnerberatung: Das Honorar

    Für anwaltliche Schuldnerberatung wird ein Honorar fällig. Die Höhe ist von Rechtsanwalt zu Rechts­anwalt unterschiedlich. Wägen Sie ab, ob es wahrscheinlich ist, dass Sie bei längeren Warte­zeiten in die Insolvenz müssen. Denn im Insolvenz­verfahren kommen Gerichts- und Verfahrenskosten auf Sie zu, die die Höhe des Honorars übersteigen können. Je nach Erfahrung und Ver­handlungs­geschick können anwaltliche Schuldnerberatungen außer­gerichtliche Einigungen mit Ihren Gläubigern erzielen, durch die Sie trotz Honorar eine große Menge Ihrer ursprünglichen Schuldsumme einsparen. Zudem fallen keine Gerichtskosten an.

    Bedenken Sie, dass bei Schuldner­beratungen, die Ihnen lediglich die Vorbereitung der Verbraucher­insolenz anbieten und sich nicht bemühen, dass die außer­gerichtliche Einigung mit Ihren Gläubern zustande kommt, zusätzlich zum Honorar die Gerichts- und Verfahrens­kosten der Insolvenz hinzukommen.

    AdvoNeo Schuldnerberatung

    AdvoNeo Schuldnerberatung anwaltliche Beratung

    Die AdvoNeo Schuldnerberatung ist eine anwaltliche Schuldner­beratung. Seit 1999 ist sie als Spezial­kanzlei darauf spezialisiert, die Privatinsolvenz ihrer Mandanten zu vermeiden und eine Entschuldung durch außer­ge­richtliche Einigung zu erzielen.

    Mehr über AdvoNeo auf der Webseite der AdvoNeo Schuldner­beratung.