2. Juli 2021 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten
(K)Ein neues Heim? Umzug bei Privatinsolvenz
In der Regel dauert eine Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) 3 Jahre. In dieser Zeit kann viel passieren. Zum Beispiel durch eine neue Beziehung oder eine Trennung kann der Wunsch nach einem Wohnungswechsel oder Umzug in ein Haus groß werden. Dabei stellt sich die Frage: Ist ein Umzug bei Privatinsolvenz möglich? Oder wirkt sich das negativ auf die Restschuldbefreiung aus?
Ja, Sie dürfen in der Privatinsolvenz umziehen. Sie können frei über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens entscheiden. Dazu zählt auch die Entscheidung, wieviel Sie davon für Miete ausgeben wollen.
Ob Sie in eine kleinere oder größere Wohnung ziehen möchten, ist unerheblich, solange Sie die Wohnungskosten durch das Geld, das Ihnen in der Insolvenz zur Verfügung steht, bezahlen können. Wenn das der Fall ist, gibt es keine negativen Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung. Es gibt jedoch ein paar Besonderheiten und Stolpersteine, die Sie beim Wohnungswechsel in der Privatinsolvenz berücksichtigen sollten.
Besonderheiten beim Umzug während des Insolvenzverfahrens
- SCHUFA: Es fordern zwar nicht alle Vermieter eine SCHUFA-Auskunft von Bewerbern für eine Wohnung, aber diejenigen die es tun, werden Ihnen wahrscheinlich wegen des laufenden Insolvenzverfahrens die neue Wohnung versagen.
- Bonität: Auch wenn keine Anfrage bei der SCHUFA gestellt wird, verlangen viele Vermieter andere Bonitätsnachweise, die die Privatinsolvenz offenlegen. Das erschwert in den meisten Fällen die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug bei Privatinsolvenz.
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung bleibt der SCHUFA-Eintrag über das Insolvenzverfahren noch bis zu 3 weitere Jahre gespeichert. Auch nach der Insolvenz kann ein Wohnungswechsel also noch erschwert werden.
Muss ich meinen neuen Vermieter über meine Privatinsolvenz informieren?
Ob Sie bei der Wohnungssuche von Vornherein mit offenen Karten spielen oder Ihre Insolvenz lieber verbergen, bis Sie die Wohnung haben, müssen Sie für sich selbst entscheiden. Ein Verheimlichen der Privatinsolvenz kann jedoch ein Kündigungsgrund sein, wenn der Vermieter ausdrücklich danach gefragt hat.
Ein neues Heim! Umzug bei Privatinsolvenz
Sobald Sie eine vielversprechende Wohnung gefunden und den Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO (Insolvenzordnung) Ihren Insolvenzverwalter über den Wohnungswechsel informieren. Das ist ein Muss! Denn auch wenn Sie in ein anderes Bundesland oder ins Ausland umziehen, bleibt das ursprüngliche Insolvenzgericht und der beauftragte Insolvenzverwalter im Normalfall der gleiche.
Befinden Sie sich zur Zeit des Umzugs im Insolvenzverfahren, wird Ihr Insolvenzverwalter Ihren neuen Vermieter über Ihre Insolvenz informieren, da nach Insolvenzeröffnung der Vermieter Mietschulden grundsätzlich als Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen kann. Um die Insolvenzmasse davor zu schützen, kann der Insolvenzverwalter bei Ihrem Vermieter gemäß § 109 Abs. 1 InsO erwirken, dass nach der Frist von 3 Monaten entstehende Mietschulden nicht mehr als Ansprüche geltend gemacht werden können.
Manche Insolvenzverwalter benachrichtigen Vermieter noch, wenn Sie sich bereits in der Wohlverhaltensphase befinden, obwohl eine Benachrichtigung des neuen Vermieters zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nötig ist, da keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Was passiert mit der Kaution nach dem Umzug im Insolvenzverfahren?
In einigen Fällen bekommen Sie die Kaution für Ihre alte Wohnung zurück. Meistens möchte man diese dann für die Kaution der neuen Wohnung verwenden. Aber Vorsicht: Ziehen Sie vor dem Schlusstermin der Insolvenz um, müssen Sie die Kaution an den Insolvenzverwalter überweisen, da diese als Barvermögen für die Befriedigung der Gläubiger verwendet wird (genau wie bei zum Beispiel Steuererstattungen).
Achtung: Hat Ihr Insolvenzverwalter Ihrem Vermieter gegenüber eine Enthaftungserklärung abgegeben, geht laut Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 107/13) die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über das Mietverhältnis wieder auf Sie über. Erstattungen aus Nebenkostenabrechnungen und die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses stehen Ihnen zu und müssen nicht abgegeben werden.
Privatinsolvenz abwenden und Umzug wieder möglich machen
Sie sind Schuldner und möchten z.B. aufgrund einer Trennung, einer Beziehung oder um Geld zu sparen umziehen? Dann sollten Sie alles daran setzen eine Privatinsolvenz zu verhindern und stattdessen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden. Eine solche Einigung können Sie mit der Hilfe einer anwaltlichen Schuldnerberatung wir AdvoNeo erreichen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, ob und wie in Ihrem Fall eine Insolvenz verhindert werden kann, sodass ein Umzug wieder möglich ist.