Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Insolvenz & Tipps » (K)Ein neues Heim? Umzug bei Privatinsolvenz





    2. Juli 2021 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    (K)Ein neues Heim? Umzug bei Privatinsolvenz

    In der Regel dauert eine Verbraucher­insolvenz (umgangs­sprachlich Privatinsolvenz) 3 Jahre. In dieser Zeit kann viel passieren. Zum Beispiel durch eine neue Beziehung oder eine Trennung kann der Wunsch nach einem Wohnungs­wechsel oder Umzug in ein Haus groß werden. Dabei stellt sich die Frage: Ist ein Umzug bei Privatinsolvenz möglich? Oder wirkt sich das negativ auf die Rest­schuld­befreiung aus?

    Umzug bei Privatinsolvenz Maler Pinsel

    Ja, Sie dürfen in der Privatinsolvenz umziehen. Sie können frei über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens ent­scheiden. Dazu zählt auch die Ent­scheidung, wieviel Sie davon für Miete ausgeben wollen.

    Ob Sie in eine kleinere oder größere Wohnung ziehen möchten, ist unerheblich, solange Sie die Wohnungs­kosten durch das Geld, das Ihnen in der Insolvenz zur Verfügung steht, bezahlen können. Wenn das der Fall ist, gibt es keine negativen Auswirkungen auf die Rest­schuld­befreiung. Es gibt jedoch ein paar Besonder­heiten und Stolper­steine, die Sie beim Wohnungs­wechsel in der Privatinsolvenz berück­sichtigen sollten.


    Besonderheiten beim Umzug während des Insolvenzverfahrens

    • SCHUFA: Es fordern zwar nicht alle Vermieter eine SCHUFA-Auskunft von Bewerbern für eine Wohnung, aber diejenigen die es tun, werden Ihnen wahr­scheinlich wegen des laufenden Insolvenz­verfahrens die neue Wohnung versagen.
    • Bonität: Auch wenn keine Anfrage bei der SCHUFA gestellt wird, verlangen viele Vermieter andere Bonitäts­nachweise, die die Privatinsolvenz offenlegen. Das erschwert in den meisten Fällen die Suche nach einer neuen Wohnung und den Umzug bei Privatinsolvenz.

    Nach erfolgreicher Rest­schuld­befreiung bleibt der SCHUFA-Eintrag über das Insolvenz­verfahren noch bis zu 3 weitere Jahre gespeichert. Auch nach der Insolvenz kann ein Wohnungs­wechsel also noch erschwert werden.

    Muss ich meinen neuen Vermieter über meine Privatinsolvenz informieren?

    Ob Sie bei der Wohnungs­suche von Vornherein mit offenen Karten spielen oder Ihre Insolvenz lieber verbergen, bis Sie die Wohnung haben, müssen Sie für sich selbst entscheiden. Icon grau gruen Warndreieck Ausrufezeichen Ein Ver­heimlichen der Privat­insolvenz kann jedoch ein Kündigungs­grund sein, wenn der Ver­mieter aus­drücklich danach gefragt hat.

    Ein neues Heim! Umzug bei Privatinsolvenz

    Haus Wohnung Schlüssel auf Hand

    Sobald Sie eine vielver­sprechende Wohnung gefunden und den Vertrag unter­schrieben haben, müssen Sie gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO (Insolvenz­ordnung) Ihren Insolvenz­verwalter über den Wohnungs­wechsel informieren. Das ist ein Muss! Denn auch wenn Sie in ein anderes Bundesland oder ins Ausland umziehen, bleibt das ursprüng­liche Insolvenzgericht und der beauftragte Insolvenz­verwalter im Normal­fall der gleiche.

    Befinden Sie sich zur Zeit des Umzugs im Insolvenz­verfahren, wird Ihr Insolvenz­verwalter Ihren neuen Ver­mieter über Ihre Insolvenz informieren, da nach Insolvenz­eröffnung der Vermieter Mietschulden grundsätzlich als Ansprüche gegenüber dem Insolvenz­verwalter geltend machen kann. Um die Insolvenz­masse davor zu schützen, kann der Insolvenzverwalter bei Ihrem Vermieter gemäß § 109 Abs. 1 InsO erwirken, dass nach der Frist von 3 Monaten entstehende Miets­chulden nicht mehr als Ansprüche geltend gemacht werden können.

    Manche Insolvenzverwalter benach­richtigen Vermieter noch, wenn Sie sich bereits in der Wohl­verhaltens­phase befinden, obwohl eine Benach­richtigung des neuen Vermieters zu diesem Zeit­punkt nicht mehr nötig ist, da keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.


    Was passiert mit der Kaution nach dem Umzug im Insolvenz­verfahren?

    In einigen Fällen bekommen Sie die Kaution für Ihre alte Wohnung zurück. Meistens möchte man diese dann für die Kaution der neuen Wohnung verwenden. Aber Vor­sicht: Ziehen Sie vor dem Schlusstermin der Insolvenz um, müssen Sie die Kaution an den Insolvenz­verwalter über­weisen, da diese als Bar­vermögen für die Befriedigung der Gläubiger ver­wendet wird (genau wie bei zum Beispiel Steuer­er­stattungen).

    Icon grau gruen Warndreieck Ausrufezeichen Achtung: Hat Ihr Insolvenzverwalter Ihrem Vermieter gegenüber eine Enthaftungserklärung abgegeben, geht laut Urteil des Bundes­gerichts­hofs (Az.: VIII ZR 107/13) die Verwaltungs- und Verfügungs­gewalt über das Miet­ver­hältnis wieder auf Sie über. Er­stattungen aus Neben­kosten­abrechnungen und die Kaution nach Beendigung des Miet­verhältnisses stehen Ihnen zu und müssen nicht abgegeben werden.


    Privatinsolvenz abwenden und Umzug wieder möglich machen

    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Professionelle Hilfe

    Sie sind Schuldner und möchten z.B. aufgrund einer Trennung, einer Beziehung oder um Geld zu sparen umziehen? Dann sollten Sie alles daran setzen eine Privatinsolvenz zu verhindern und stattdessen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden. Eine solche Einigung können Sie mit der Hilfe einer anwaltlichen Schuldnerberatung wir AdvoNeo erreichen.

    Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, ob und wie in Ihrem Fall eine Insolvenz verhindert werden kann, sodass ein Umzug wieder möglich ist.



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