Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Rechtsprechung » Mahnbescheid im Urlaub





    12. Oktober 2020 | 🕑 Lesezeit: 6 Minuten

    Mahnbescheid im Urlaub

    Flugzeug wegfliegen Mahnbescheid im Urlaub Widerspruch

    Jetzt wo es draußen kälter wird und die Herbst­ferien in den meisten Bundes­ländern begonnen haben oder bald anstehen, gönnt man sich gerne eine längere Auszeit und fährt oder fliegt in den Urlaub. Haupt­sache mal weg.

    Kehrt man irgendwann aus der ent­spannten Urlaubs­zeit zurück, leert man zügig den Briefkasten und entdeckt in der angehäuften Post einen gelben Brief­umschlag vom Amtsgericht. Er enthält einen Mahnbescheid, der im Urlaub zugestellt worden ist. Und jetzt?

    Es gibt zwei Szenarien, die zutreffen können:

    1. Sie und auch niemand sonst in Ihrem Haushalt wissen etwas mit der Forderung anzufangen. Es handelt sich um einen unberechtigten Mahnbescheid, vielleicht sogar um einen versuchten Betrug.

    2. Die Forderung ist Ihnen bekannt und der Mahnbescheid ist zurecht gegen Sie erlassen worden.

    1. Unzulässiger Mahnbescheid, der im Urlaub zugestellt wurde

    Gerichtliche Mahnbescheide müssen vom zuständigen Mahngericht zu Ihnen geschickt werden und stecken immer in einem gelben Umschlag. Schreiben, die in anderen Umschlägen ankommen und die als Mahnbescheid betitelt sind, sind Betrugs­versuche.


    Sie sollten solche gerichtlichen gelben Umschläge stets aufbewahren! Sie sind der einzig gültige Nachweis für das Zustellungs­datum.

    Wenn Sie einen Mahnbescheid im Urlaub erhalten haben, dessen Forderung Ihnen völlig unbekannt ist und Sie sich sicher sind, dass der Anspruch nicht besteht, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen.

    Das Gericht prüft einen Mahnbescheids­antrag eines Antrag­stellers nicht (hierauf wird in den Mahnbescheiden immer hinge­wiesen). Dem Gericht müssen von dem Antragsteller auch keine Unterlagen vorgelegt werden. Daher müssen Sie selbst prüfen, ob die Forderung in dem Mahnbescheid wirklich besteht.

    Mahnbescheid Widerspruch gelber Umschlag gerichtliche Zustellung

    Einem "echten" Mahnbescheid liegt hierfür ein Formular bei, auf dem Sie ein Kreuz setzen können. Sie müssen nicht das vorgefertigte Formular für Ihren Widerspruch verwenden sondern können auch selbst ein Schreiben aufsetzen.

    Widerspruch gegen einen gericht­lichen Mahnbescheid können Sie unbegründet einlegen. Das heißt, Sie müssen nicht erklären, warum Sie meinen, dass der Anspruch unberechtigt ist.

    Für den Widerspruch haben Sie maximal zwei Wochen Zeit. Diese zwei Wochen beginnen mit dem Datum der Zustellung. Das ist das Datum, welches der Briefträger auf dem gelben Umschlag auf der Vorderseite einträgt. Wann Sie den Umschlag aus dem Briefkasten holen (oder öffnen), spielt für den Beginn der Frist keine Rolle! Legen Sie in den zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungs­bescheid beantragen. Legen Sie den Widerspruch erst nach Ablauf der zwei Wochen ein, wird dieser automatisch als Einspruch gegen den Voll­streckungs­bescheid gewertet.

    Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs gehemmt, es sei denn der Gläubiger will seinen Anspruch weiter verfolgen. Dann muss er seine Forderung schriftlich ausführlich begründen und die not­wendigen Unterlagen beifügen. Das Verfahren unterscheidet sich dann nicht mehr von einem gewöhnlichen Klageverfahren nach der Zivil­prozess­ordnung (ZPO). Es kann vorkommen, dass nach einem Widerspruch eine lange Zeit vergeht, bis die schriftliche Begründung folgt, es kann auch sein, dass diese Begründung gar nicht erfolgt. Die Kosten dieses Verfahrens trägt derjenige, der verliert.

    Ist ein Teil der Forderung des Mahn­bescheids unberechtigt, können Sie auch nur diesem Teil der Forderung wider­sprechen. Dies funktioniert genauso wie oben beschrieben.

    Haben Sie den Mahnbescheid im Urlaub erhalten und legen verspätet Widerspruch ein, wird dieser automatisch als Einspruch gegen den bereits erlassenen Voll­streckungs­bescheid gewertet. Das hat zur Folge, dass der nächste Schritt in jedem Fall ein Gerichts­verfahren ist. Auch hierfür sind die Kosten vom Verlierer zu entrichten und es kommen höchst­wahr­scheinlich Anwalts­kosten auf Sie zu.

    2. Zulässiger Mahnbescheid, der im Urlaub zugestellt wurde

    Bevor Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, müssen andere Vor­bedingungen (unter anderem Mahnungen) erfüllt werden. Sie sollten also alarmiert sein, wenn Sie Mahnungen erhalten haben und dann eine längere Abwesenheit wie Urlaub planen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, darauf zu achten, Ihre Post nicht über einen langen Zeitraum ungeöffnet zu lassen.

    Frist Kalender Mahnbescheid im Urlaub

    Es gibt zwar keine Pflicht, den eigenen Briefkasten täglich zu leeren, jedoch kann man sich nach einem längeren Urlaub dann auch nicht darauf berufen, dass man nicht zu Hause war und daher erst nach dem Ablauf der Widerspruchs­frist von dem Mahnbescheid erfahren hat.

    Ist die Frist für den Widerspruch verstrichen, können Sie den Vollstreckungs­bescheid nicht mehr verhindern. Daher empfehlen wir Ihnen, bei längerer geplanter Abwesen­heit jemanden darum zu bitten, Ihre Post durch­zusehen und Sie zu benach­richtigen, wenn ein gelber Umschlag dabei ist. Rechtzeitig zu reagieren ist unkomplizierter, als hinterher mit einem bezahlten Anwalt mögliche Versäumnisse zu retten.

    Bitten Sie Nachbarn oder Freunde, Ihren Brief­kasten zu leeren. Die Briefe vom Amtsgericht kann man am Absender oder einem gelben Umschlag erkennen. Lassen Sie sich Bescheid geben, wenn ein solcher Brief dabei ist damit Sie über einen möglichen Mahnbescheid in Ihrem Urlaub Bescheid wissen.


    Noch einmal der wichtige Hinweis: Bewahren Sie den gelben Umschlag unbedingt auf!

    Bei einer ungeplanten längeren Handlungs­unfähigkeit (z.B. Krankheit) oder Abwesen­heit (Krankenhaus) gibt es u.U. die Möglichkeit die versäumte Handlung auf Antrag nachzuholen. Dafür sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Auf einen Mahnbescheid, dem nicht wider­sprochen wurde, folgt ein durch ein Gericht erlassener Voll­streckungs­bescheid. Hat ein Gläubiger diesen gegen Sie erwirkt, hat er einen Titel gegen Sie und kann seine Forderung 30 Jahre lang gegen Sie vollstrecken. Das bedeutet, dass sich zum Beispiel im Rahmen der Zwangs­vollstreckung der Gerichtsvollzieher bei Ihnen ankündigt.

    Auch eine Lohn- oder Gehaltspfändung ist mit einem solchen Titel möglich. Bedenken Sie, dass auch ein Einspruch gegen einen Voll­streckungs­bescheid diese Maßnahmen eines Gläubigers nicht verhindern kann.

    Das Problem bei der Wurzel packen

    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Professionelle Hilfe

    Berechtigte Mahnungen und Mahnbe­scheide deuten häufig auf eine Schief­lage der eigenen Finanzen hin. Als anwaltliche Schuldnerberatung raten wir Menschen, die mit Über­schuldung zu kämpfen haben oder Gefahr laufen, in eine Über­schuldungs­situation zu geraten, das Problem bei der Wurzel zu packen und eine Entschuldung anzugehen.

    Denn am Anfang hilft Verschieben oder Umlagern vielleicht noch, doch irgendwann ist der Druck auch durch Zinsen und Gebühren so hoch, dass alles in sich zusammenbricht. Und dann kann es oftmals zu spät sein.



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