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Der Begriff Inkasso kommt aus der Betriebswirtschaftslehre und bezeichnet den Einzug von Forderungen wie zum Beispiel offenen Rechnungen.
Jeder Gläubiger kann selbst Inkasso betreiben oder ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt mit dem Forderungseinzug beauftragen. Dies geschieht entweder durch eine Vollmacht, wobei ein Inkassounternehmen beauftragt wird, die offene Forderung einzuholen. Oder dadurch, dass der Gläubiger seine Forderung an das Inkassobüro verkauft, sodass dieses eine Abtretungerklärung erhält und die Einholung der offenen Forderung auf eigene Kosten durchführt.
Sobald ein Inkassounternehmen oder ein auf Inkasso spezialisierter Anwalt für eine Forderung zuständig ist, haben Sie ausschließlich mit diesem Kontakt und nicht mehr mit dem Gläubiger.
Wenn ein Inkassounternehmen Sie anweist, alle Zahlungen ausschließlich an das Inkassobüro zu zahlen und nicht mehr an den Gläubiger, lassen Sie sich in jedem Fall die Vollmacht oder Abtretungserklärung zeigen. Kann Ihnen keines von beidem vorgelegt werden, halten Sie sich weiterhin an Ihren Gläubiger.
Unternehmen betreiben Inkasso gewerblich, das heißt mit dem Ziel Geld zu verdienen. Deswegen fallen für Inkassotätigkeiten zusätzliche Gebühren an. Wie hoch diese sein dürfen und mehr unter
Inkassogebühren
Jedes Inkassounternehmen benötigt eine Erlaubnis, um Inkasso betreiben zu können. Dafür muss es behördlich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein. Seriöse Inkassounternehmen sind meist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).