Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Inkasso

    Inkasso

    Der Begriff Inkasso kommt aus der Betriebswirtschaftslehre und bezeichnet den Einzug von Forderungen wie zum Beispiel offenen Rechnungen.

    Jeder Gläubiger kann selbst Inkasso betreiben oder ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt mit dem Forderungs­einzug beauftragen. Dies geschieht entweder durch eine Vollmacht, wobei ein Inkassounternehmen beauftragt wird, die offene Forderung einzuholen. Oder dadurch, dass der Gläubiger seine Forderung an das Inkassobüro verkauft, sodass dieses eine Abtretungerklärung erhält und die Einholung der offenen Forderung auf eigene Kosten durchführt.

    Sobald ein Inkassounternehmen oder ein auf Inkasso spezialisierter Anwalt für eine Forderung zuständig ist, haben Sie ausschließlich mit diesem Kontakt und nicht mehr mit dem Gläubiger.

    Wenn ein Inkassounternehmen Sie anweist, alle Zahlungen ausschließlich an das Inkassobüro zu zahlen und nicht mehr an den Gläubiger, lassen Sie sich in jedem Fall die Vollmacht oder Abtretungserklärung zeigen. Kann Ihnen keines von beidem vorgelegt werden, halten Sie sich weiterhin an Ihren Gläubiger.

    Inkassogebühren

    Unternehmen betreiben Inkasso gewerblich, das heißt mit dem Ziel Geld zu verdienen. Deswegen fallen für Inkassotätigkeiten zusätzliche Gebühren an. Wie hoch diese sein dürfen und mehr unter
    Inkassogebühren   


    Woran erkennt man, dass Inkasso seriös betrieben wird?

    Jedes Inkassounter­nehmen benötigt eine Erlaubnis, um Inkasso betreiben zu können. Dafür muss es behördlich nach dem Rechts­dienst­leistungs­gesetz im Rechts­dienst­leistungs­register registriert sein. Seriöse Inkasso­unternehmen sind meist Mitglied im Bundes­verband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).