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Was ist ein Gläubiger?
Jemand wird dann als Gläubiger bezeichnet, wenn er aus einem Schuldverhältnis von einem anderen (Schuldner) eine Leistung fordern kann.
Der Begriff kommt aus dem Schuldrecht und ist in § 241 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter der Überschrift „Pflichten aus dem Schuldverhältnis“ gesetzlich festgehalten. Seinen Ursprung hat der Rechtsbegriff daher, dass der Gläubiger dem Schuldner glaubt, dass dieser die geschuldete Leistung erfüllen wird.
Der Begriff Gläubiger greift also nicht erst, wenn jemand eine Forderung gegen Sie geltend macht, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, an dem Sie der Person oder dem Unternehmen etwas schulden (z.B. auch bei einer Auto- oder Immobilienfinanzierung).
Manchmal sind Gläubiger gleichzeitig Schuldner für eine Gegenforderung. Zum Beispiel bei Kaufverträgen. Der Verkäufer ist sowohl Gläubiger des Käufers wegen der Forderung der Zahlung als auch Schuldner des Käufers, dessen Forderung in der Lieferung der Ware besteht.
Beispiel:
Frau Müller hat beim Versandhändler Mustermöbel ein Sofa auf Rechnung gekauft. Sie ist nun sowohl Gläubiger, als auch Schuldner der Firma Mustermöbel.
Den Überblick über alle Gläubiger und die jeweiligen Forderungen zu behalten, kann in einigen Schuldensituationen sehr schwierig sein. Eine Stelle, an der alle Forderungen von Gläubigern gegen den Schuldner gesammelt zu finden sind, gibt es jedoch nicht.
Um eine komplette Auflistung Ihrer Gläubiger zu erhalten, müssen Sie Briefe und Unterlagen sortieren und durchgehen.
Öffnen Sie zuerst alle Ihre Briefe (Rechnungen, Mahnungen, ...), falls noch nicht geschehen und durchsuchen Sie auch Ihre E-Mails nach Rechnungen (bei manchen Onlineshops können Sie diese nur in Ihrem persönlichen Kundenkonto einsehen und herunterladen). Sortieren Sie dann Ihre Briefe und Mails nach Gläubigern (Versandhäuser, Banken, Privat, ...), Aktenzeichen und Datum. Nachdem Sie sich die Schreiben angesehen haben, können Sie dann evtl. bereits bezahlte Forderungen aussortieren.
Unterstützend zum Ordnen der Papiere gibt es zwei Informationsmöglichkeiten:
Einmal im Jahr kann ein kostenloser SCHUFA-Auszug beantragt werden (die Zusendung dauert meistens mehrere Wochen). In der sogenannten Selbstauskunft finden Sie dann Gläubiger und deren Forderungen, allerdings meldet nicht jeder Gläubiger alle seine Forderungen der SCHUFA. Sie sollten daher nicht davon ausgehen, dass Ihr SCHUFA-Eintrag eine vollständige Auflistung Ihrer Gläubiger darstellt. Trotzdem gibt Ihnen dies eine gute Übersicht.
Die zweite Möglichkeit ist ein Gang zum Amtsgericht. Es muss nicht das Amtsgericht sein, bei dem Sie gemeldet sind sondern kann ein beliebiges Amtsgericht sein. Hier können Sie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis einholen. Ebenso wie der SCHUFA-Eintrag enthält dieser Auszug jedoch lediglich diejenigen Forderungen, die von den Gläubigern eingetragen wurden oder bei denen ein Titel gegen Sie besteht.
Eine genaue Anleitung inklusive Checkliste finden Sie in unserem Beitrag Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?
Damit Sie eine vollständige Auflistung Ihrer Gläubiger erstellen können, haben wir Ihnen eine kostenlose Vorlage einer Gläubigerliste erstellt. Diese können Sie als PDF-Formular am Computer ausfüllen oder ausdrucken und die Daten auf Papier eintragen.
Liegt die Forderung vor ist es im Normalfall nicht schwer, den zugehörigen Gläubiger zu bestimmen. Unübersichtlich kann es jedoch werden, wenn zum Beispiel der Gläubiger selbst finanzielle Probleme hat. Dadurch kann es passieren, dass die Forderung, die ein Gläubiger gegen einen Schuldner hat, vom Gläubiger des Gläubigers gepfändet wird.
In solchen Fällen sollte sich anwaltliche Hilfe geholt werden. Es besteht die Gefahr, dass Schuldner ihre Forderung begleichen wollen, die Zahlung jedoch nicht an die richtige Stelle leisten. Durch ein Gerichtsurteil kann dem Schuldner eine weiteren Zahlung angeordnet werden - dieses Mal an die richtige Stelle.
Beispiel:
Peter H. hat 5.000 € Schulden bei der Firma Muster GmbH. Die Muster GmbH macht Verluste. Ein Lieferant der Muster GmbH hat wegen offener Rechnungen einen Pfändungsbeschluss gegen die Muster GmbH eingeholt. Jedoch liegen gegen die Muster GmbH weitere Pfändungsbeschlüsse von anderen Lieferanten vor. Für Peter H. stellt sich nun die Frage, an wen er die 5.000 € zurückzahlen muss. Zur Auswahl stehen ihm sowohl die Muster GmbH als auch jeder der vielen Lieferanten, die die Forderung der Muster GmbH pfänden wollen.
Im Falle einer Überschuldung stellt sich für den Schuldner die Frage, ob ein außergerichtlicher Vergleich, also eine Einigung mit den Gläubigern die Schulden z.B. in Raten zurückzuzahlen, möglich ist und auf welchem Weg dieser erreicht werden kann. Die Antwort hängt von Ihrer Situation ab:
AdvoNeo hilft Schuldnern bereits seit über 20 Jahren, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, denn so bleiben Ihnen die Einschränkungen, die eine Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) mit sich bringt, erspart.
Nutzen Sie unser Formular, um schnell und kostenlos Ihre Erfolgschancen für eine außergerichtliche Einigung zur Ratenzahlung von uns prüfen zu lassen: