Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Haftbefehl wegen Schulden
    Haftbefehl wegen Schulden Titelbild Gefängnis

    Haftbefehl wegen Schulden

    Sie haben Angst, dass Sie wegen Ihren Schulden ins Gefängnis müssen? In diesem Beitrag erklären wir genau, wann es zum Haft­befehl wegen Schulden kommen kann.

    Das Wichtigste vorweg:

    Nur wegen Schulden können Sie in Deutsch­land nicht ins Gefängnis kommen. Es gibt aber Ausnahmen, die Sie kennen sollten, bei denen ein Haft­befehl trotz­dem möglich ist.

    So kann es mit Schul­den zum Haft­be­fehl kommen

    Niemand kann nur wegen unbe­zahlter Rechnungen ins Gefängnis kommen. Es gibt aber folgende recht­liche Aus­nah­men für Schuldner, die zum Haft­befehl führen können:

    Geldstrafe nicht bezahlt

    Wenn Sie vom Straf­gericht zu einer Geld­strafe verurteilt wurden, müssen Sie diese binnen einer fest­ge­legten Frist bezahlen. Tun Sie das nicht, kann es zu einer Ersatz­frei­heits­strafe kommen.


    Vermögens­aus­kunft ver­wei­gert

    Ähnlich ist es bei der: Weigern Sie sich im Rahmen einer Zwangs­voll­streckung, die Vermögensauskunft beim Gerichts­vollzieher abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen.


    Betrug

    Bei finanziellem Betrug ist unter Voraus­setzung einer Straf­anzeige ein Haftbefehl möglich. Auch wegen Steuerhinterziehung können Sie ins Gefängnis kommen.


    Geldstrafe nicht bezahlt: Die Ersatzfreiheitsstrafe

    Handschellen Verhaftung

    Wer von einem Straf­gericht zu einer Geld­strafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Dies ist die soge­nannte Ersatz­freiheits­strafe. Dabei sitzt man für jeden Tages­satz, den man hätte zahlen sollen, einen Tag lang in Haft.

    Hier sind einige Beispiele, wie es zu einer Ersatz­frei­heits­strafe kommen kann:

    Beispiele

    Nicht­zahl­ung einer Geld­strafe, die z. B. aus folgenden Gründen erteilt wurde:

    • man hat sich Sozial­leis­tungen erschlichen, wie z. B.
      • BaföG, nachdem das Studium ab­ge­brochen wurde
      • Pflegegeld, wenn kein Pfle­ge­be­darf mehr vor­liegt
    • wieder­holtes Schwarz­fah­ren
    • andere Ord­nungs­wid­rig­kei­ten

    Wenn Sie solche Geld­strafen nicht in der gefor­derten Frist zahlen, kann es zu einer Ersatz­frei­heits­strafe kommen, das heißt, sie müssen ins Gefängnis.


    Was kann man tun, um die Frei­heits­strafe zu ver­hindern?

    Eine Ersatz­frei­heits­strafe ist immer eine Ersatz­maß­nahme für die eigent­lich verhängte Geld­strafe. Sie können die Frei­heits­strafe aber noch abwenden, indem Sie die Geld­strafe bezahlen.

    Haben Sie das Geld hierfür nicht oder Sie weigern sich, es zu bezahlen, müssen Sie die Geld­strafe im Gefängnis absitzen.

    Geld bezahlen

    Erzwingungshaft bei ver­wei­ger­ter Ver­mö­gens­aus­kunft

    Im Fall einer Zwangs­voll­streck­ung oder Privat­insol­venz kann es dazu kommen, dass der Gerichts­voll­zieher eine Ver­mögens­aus­kunft (früher: „eides­statt­liche Ver­sich­erung“) verlangt. Der Schuldner ist ver­pflich­tet, diese abzu­geben.

    Weigert sich der Schuldner ohne Grund, die Vermögens­auskunft abzugeben, kann ein Amts­gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haft­befehl erlassen.

    Auch wenn der Schuldner den Termin ignoriert oder nicht wahr­nimmt, ohne einen Grund zu nennen, kann es zum Haftbefehl kommen.

    Vermögensauskunft unterschreiben Gerichtsvollzieher

    Dieser zivil­recht­liche Haft­be­fehl wird nicht von vorn­he­rein von der Polizei voll­streckt (die Polizei voll­streckt straf­recht­liche Haft­be­fehle), sondern vom Gerichts­voll­zieher (§ 802g ZPO).

    Nur wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichts­voll­zieher die Polzei hinzu. Laut Gesetz darf die Er­zwin­gungs­haft nicht länger als 6 Monate dauern (§ §802j ZPO).

    TIPP

    Erzwingungs­haft ist nicht das Glei­che wie Beu­ge­haft. Die Beu­ge­haft oder Ord­nungs­haft ist ein Ord­nungs­mittel aus dem straf­recht­lichen Be­reich.

    Haft­befehl wegen Ver­mö­gens­aus­kunft: Pas­siert das oft?

    Die kurze Antwort: Nein, es kommt nicht oft zum Haftbefehl.

    Warum ist das so?

    Der Gläubiger muss einen Antrag auf Voll­streck­ung stellen, den er bezahlen muss. Hinzu kommt, dass even­tu­elle Kosten für Öffnen von Tür­schlös­sern durch einen Schlüs­sel­dienst, etc. anfallen können. Außer­dem: wer direkt seine Ver­mö­gens­aus­kunft abgibt, muss auch keinen Haft­befehl befürchten.

    Außerdem haben andere Voll­streckungs­maßnahmen des gericht­lichen Mahn­verfahrens in einigen Fällen Erfolg, sodass eine Ver­mögens­aus­kunft nicht immer not­wendig ist. Wenn der Schuldner die Ver­mögens­aus­kunft abgibt, kommt es erst gar nicht zum Haft­befehl.

    Auch werden einige Schuldner vorher aktiv und suchen sich Hilfe, sodass die Schulden-Situation sich nur sehr selten zu einer Gefängnis­strafe zuspitzt.


    Dennoch sollte man sich als Schuldner nicht darauf verlassen, dass der Gläu­bi­ger keinen Haft­befehl erlässt. Grund­sätzlich besteht die Mög­lich­keit zur Voll­streck­ung. Daher ist es ratsam, sich recht­zeitig Hilfe zu suchen.

    Haft­be­fehl wegen Betrugs

    Haftbefehl wegen Betrug, Mann mit Kapuze tippt am Laptop

    Grund­sätz­lich gilt: wenn Sie etwas kaufen, obwohl Sie schon vorher wissen, dass Sie nicht genug Geld haben, um die Rechnung zu bezahlen, können Sie sich strafbar machen. Dies gilt vor allem bei vorsätz­lichem Handeln bei teuren Anschaf­fungen oder Luxus­gütern.

    Beispiel

    Marius ist Sozial­hilfe­empf­änger und sein Geld reicht monatlich gerade so für den Lebens­unter­halt. Er kauft sich ein neues Sofa und neue Schränke für sein Wohn­zimmer für mehrere tausend Euro, obwohl er weiß, dass er sich das eigent­lich nicht leisten kann. Er hat nicht vor, die Rechnung zu bezahlen. Damit kann er sich strafbar machen.


    Kaufen mit dem Vorsatz, die Rechnung ohnehin nicht begleichen zu können und wollen, handelt ist es sich um eine Straftat (Betrug), die im Fall der Verurteilung zu einer Frei­heits­strafe führen kann.

    ACHTUNG

    Voraus­setzung für eine Frei­heits­strafe wegen Betrugs ist, dass der Gläubiger Anzeige erstattet. Dann ermittelt die Staats­anwalt­schaft und es kann zu einer Anklage mit späterer Verur­teilung kommen.


    Haben Sie Steuerschulden, geht es etwas schneller, wenn das Finanzamt ein Verfahren wegen Steuer­hinter­ziehung gegen Sie einleitet. Auch ein solches Verfahren kann mit einer Geld- oder Gefängnis­strafe enden.

    Sollte es Ihnen irgendwie möglich sein, sollten Sie Steuer­schulden zuerst bezahlen - da das Finanz­amt Raten­zahl­ungen nur unter strengen Voraus­setzungen akzeptiert. Schaffen Sie das selbst nicht, ist es wichtig, dass Sie sich recht­zei­tig Hilfe suchen.

    Ab welcher Höhe von Schulden kann Haft­befehl erlassen werden?

    Die Höhe der Schulden hat nichts damit zu tun, ob und wann Haft­befehl erlassen wird!

    Bei den straf­recht­lichen Haft­befehlen (Ersatz­frei­heits­strafe und Haft­be­fehl wegen Betrugs) geht es darum, die Tat des Schuldners zu bestrafen.

    Auch beim zivil­rechtlichen Haftbefehl zur Abgabe der Ver­mö­gens­aus­kunft kann theoretisch wegen Beträgen von ein paar Euro der Haftbefehl ausge­stellt werden. Es geht um die Erzwingung der Abgabe Vermögens­auskunft, und nicht darum, den Schuldner fest­zuhalten, weil er zu viele Schulden hat.

    Zusam­men­fas­sung: Haft­befehl wegen Schul­den

    Hier finden Sie die Antworten auf die wichtig­sten Fragen zum Thema „Haft­befehl wegen Schulden“ auf einen Blick:

    Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?

    Es kann niemand allein wegen Nicht­­bezahlen von Rechnungen oder Krediten verhaftet werden oder ins Gefängnis kommen. Es gibt jedoch Situationen für Schuldner, in denen eine Haft­­an­droh­ung und bei weiterer Weige­rung die Ver­haft­ung mit Auf­ent­halt im Gefängnis erlaubt sind.


    Passiert es oft, dass Haft­befehl wegen Schulden zur Abgabe der Ver­mögens­aus­kunft er­lassen wird?

    Nein, das passiert nicht oft, da die Gläubiger dafür einen Antrag auf Voll­­streck­ung stellen müssen, den sie auch be­zahlen müssen. Hinzu kommen even­tu­elle Kosten für das Öffnen von Tür­­schlös­sern durch einen Schlüs­sel­­dienst.


    Ab welcher Höhe von Schulden kann Haft­befehl erlassen werden?

    Die Höhe der Schuld­summe ist in keinem Fall relevant. Um eine Ver­mögens­aus­kunft zu er­zwin­gen, kann bei einem zivil­recht­lichen Haft­befehl z. B. bereits wegen ein paar Euro ein Haft­befehl aus­ge­stellt werden.

    Haft­be­fehl ver­mei­den: Recht­zeitig Hilfe suchen!

    Hilfe suchen - AdvoNeo Mitarbeiterin im telefonsichen Beratungsgespräch

    Haben Sie Sorgen, weil Sie Ihre Schulden allein nicht los­wer­den? Haben Sie Angst, dass bald der Gerichts­voll­zieher vor der Tür steht oder gar ein Haft­befehl droht? Wir können Ihnen helfen.

    Bei der AdvoNeo Schuld­ner­ber­atung erwartet Sie ein kompetentes Team aus erfahrenen Experten und Beratern. Wir bieten kauf­männ­ische und anwalt­liche Schuld­ner­beratung aus einer Hand an, um für Sie das best­mög­liche Er­gebnis zu erzie­len.

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