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Sie haben Angst, dass Sie wegen Ihren Schulden ins Gefängnis müssen? In diesem Beitrag erklären wir genau, wann es zum Haftbefehl wegen Schulden kommen kann.
Nur wegen Schulden können Sie in Deutschland nicht ins Gefängnis kommen. Es gibt aber Ausnahmen, die Sie kennen sollten, bei denen ein Haftbefehl trotzdem möglich ist.
Niemand kann nur wegen unbezahlter Rechnungen ins Gefängnis kommen. Es gibt aber folgende rechtliche Ausnahmen für Schuldner, die zum Haftbefehl führen können:
Wenn Sie vom Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, müssen Sie diese binnen einer festgelegten Frist bezahlen. Tun Sie das nicht, kann es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen.
Ähnlich ist es bei der: Weigern Sie sich im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen.
Bei finanziellem Betrug ist unter Voraussetzung einer Strafanzeige ein Haftbefehl möglich. Auch wegen Steuerhinterziehung können Sie ins Gefängnis kommen.
Wer von einem Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Dies ist die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei sitzt man für jeden Tagessatz, den man hätte zahlen sollen, einen Tag lang in Haft.
Hier sind einige Beispiele, wie es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen kann:
Nichtzahlung einer Geldstrafe, die z. B. aus folgenden Gründen erteilt wurde:
Wenn Sie solche Geldstrafen nicht in der geforderten Frist zahlen, kann es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen, das heißt, sie müssen ins Gefängnis.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist immer eine Ersatzmaßnahme für die eigentlich verhängte Geldstrafe. Sie können die Freiheitsstrafe aber noch abwenden, indem Sie die Geldstrafe bezahlen.
Haben Sie das Geld hierfür nicht oder Sie weigern sich, es zu bezahlen, müssen Sie die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.
Im Fall einer Zwangsvollstreckung oder Privatinsolvenz kann es dazu kommen, dass der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (früher: „eidesstattliche Versicherung“) verlangt. Der Schuldner ist verpflichtet, diese abzugeben.
Weigert sich der Schuldner ohne Grund, die Vermögensauskunft abzugeben, kann ein Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen.
Auch wenn der Schuldner den Termin ignoriert oder nicht wahrnimmt, ohne einen Grund zu nennen, kann es zum Haftbefehl kommen.
Dieser zivilrechtliche Haftbefehl wird nicht von vornherein von der Polizei vollstreckt (die Polizei vollstreckt strafrechtliche Haftbefehle), sondern vom Gerichtsvollzieher (§ 802g ZPO).
Nur wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichtsvollzieher die Polzei hinzu. Laut Gesetz darf die Erzwingungshaft nicht länger als 6 Monate dauern (§ §802j ZPO).
Erzwingungshaft ist nicht das Gleiche wie Beugehaft. Die Beugehaft oder Ordnungshaft ist ein Ordnungsmittel aus dem strafrechtlichen Bereich.
Die kurze Antwort: Nein, es kommt nicht oft zum Haftbefehl.
Der Gläubiger muss einen Antrag auf Vollstreckung stellen, den er bezahlen muss. Hinzu kommt, dass eventuelle Kosten für Öffnen von Türschlössern durch einen Schlüsseldienst, etc. anfallen können. Außerdem: wer direkt seine Vermögensauskunft abgibt, muss auch keinen Haftbefehl befürchten.
Außerdem haben andere Vollstreckungsmaßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens in einigen Fällen Erfolg, sodass eine Vermögensauskunft nicht immer notwendig ist. Wenn der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt, kommt es erst gar nicht zum Haftbefehl.
Auch werden einige Schuldner vorher aktiv und suchen sich Hilfe, sodass die Schulden-Situation sich nur sehr selten zu einer Gefängnisstrafe zuspitzt.
Dennoch sollte man sich als Schuldner nicht darauf verlassen, dass der Gläubiger keinen Haftbefehl erlässt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Vollstreckung. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen.
Grundsätzlich gilt: wenn Sie etwas kaufen, obwohl Sie schon vorher wissen, dass Sie nicht genug Geld haben, um die Rechnung zu bezahlen, können Sie sich strafbar machen. Dies gilt vor allem bei vorsätzlichem Handeln bei teuren Anschaffungen oder Luxusgütern.
Marius ist Sozialhilfeempfänger und sein Geld reicht monatlich gerade so für den Lebensunterhalt. Er kauft sich ein neues Sofa und neue Schränke für sein Wohnzimmer für mehrere tausend Euro, obwohl er weiß, dass er sich das eigentlich nicht leisten kann. Er hat nicht vor, die Rechnung zu bezahlen. Damit kann er sich strafbar machen.
Kaufen mit dem Vorsatz, die Rechnung ohnehin nicht begleichen zu können und wollen, handelt ist es sich um eine Straftat (Betrug), die im Fall der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
Voraussetzung für eine Freiheitsstrafe wegen Betrugs ist, dass der Gläubiger Anzeige erstattet. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und es kann zu einer Anklage mit späterer Verurteilung kommen.
Haben Sie Steuerschulden, geht es etwas schneller, wenn das Finanzamt ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Sie einleitet. Auch ein solches Verfahren kann mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe enden.
Sollte es Ihnen irgendwie möglich sein, sollten Sie Steuerschulden zuerst bezahlen - da das Finanzamt Ratenzahlungen nur unter strengen Voraussetzungen akzeptiert. Schaffen Sie das selbst nicht, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig Hilfe suchen.
Die Höhe der Schulden hat nichts damit zu tun, ob und wann Haftbefehl erlassen wird!
Bei den strafrechtlichen Haftbefehlen (Ersatzfreiheitsstrafe und Haftbefehl wegen Betrugs) geht es darum, die Tat des Schuldners zu bestrafen.
Auch beim zivilrechtlichen Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft kann theoretisch wegen Beträgen von ein paar Euro der Haftbefehl ausgestellt werden. Es geht um die Erzwingung der Abgabe Vermögensauskunft, und nicht darum, den Schuldner festzuhalten, weil er zu viele Schulden hat.
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema „Haftbefehl wegen Schulden“ auf einen Blick:
Es kann niemand allein wegen Nichtbezahlen von Rechnungen oder Krediten verhaftet werden oder ins Gefängnis kommen. Es gibt jedoch Situationen für Schuldner, in denen eine Haftandrohung und bei weiterer Weigerung die Verhaftung mit Aufenthalt im Gefängnis erlaubt sind.
Nein, das passiert nicht oft, da die Gläubiger dafür einen Antrag auf Vollstreckung stellen müssen, den sie auch bezahlen müssen. Hinzu kommen eventuelle Kosten für das Öffnen von Türschlössern durch einen Schlüsseldienst.
Die Höhe der Schuldsumme ist in keinem Fall relevant. Um eine Vermögensauskunft zu erzwingen, kann bei einem zivilrechtlichen Haftbefehl z. B. bereits wegen ein paar Euro ein Haftbefehl ausgestellt werden.
Haben Sie Sorgen, weil Sie Ihre Schulden allein nicht loswerden? Haben Sie Angst, dass bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder gar ein Haftbefehl droht? Wir können Ihnen helfen.
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