Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Haftbefehl wegen Schulden

    Haftbefehl wegen Schulden

    Wegen Schulden ins Gefängnis? Die Angst davor, wegen Schulden ins Gefängnis zu kommen, ist weit verbreitet. Immerhin tut man etwas Unrechtes, weil man Rechnungen nicht bezahlt oder vereinbarte Kredit­verträge nicht einhält. In Deutschland kann jedoch niemand einfach ins Gefängnis kommen, weil er verschuldet ist.

    Es kann niemand allein wegen Nicht­bezahlen von Rechnungen oder Krediten verhaftet werden oder ins Gefängnis kommen.

    Es gibt jedoch Situationen für Schuldner, in denen eine Haft­androhung und bei weiterer Weigerung die Verhaftung mit Aufenthalt im Gefängnis als Maßnahme des Strafrechts und auch des Zivilrechts erlaubt sind:




    1. Eine von einem Strafgericht verhängte Geldstrafe wird nicht gezahlt (Ersatz­freiheits­strafe)
    2. Die Vermögensauskunft wurde trotz Aufforderung nicht abgegeben (Haft­befehl ergeht, es wird die sogenannte Erzwingungs­haft vollstreckt)
    3. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Betrugs (z.B. Steuer­hinter­ziehung oder Möbel bestellen, obwohl von vornherein klar ist, dass die finanziellen Mittel fehlen, um diese bezahlen zu können)

    1. Die Ersatzfreiheitsstrafe

    Handschellen Verhaftung

    Wer von einem Straf­gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Dies ist die sogenannte Ersatz­freiheits­strafe. Dabei sitzt man für jeden Tages­satz, den man hätte zahlen sollen, einen Tag lang in Haft.

    Eine Situation, die wir aus der Praxis kennen, ist, dass Schuldner wegen Erschleichens von (Sozial-)Leistungen veruteilt werden. Zum Beispiel wenn BAföG weiter bezogen wird, obwohl das Studium oder die Schule abgebrochen wurden. Aber auch wegen wiederholtem Schwarz­fahren kann man zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Leistet man die Geldstrafe nicht oder nicht frist­gemäß, wird die Strafe in eine Ersatz­freiheits­strafe umge­wandelt und vollstreckt. Üblicher­weise erfolgt zunächst eine Aufforderung, die Freiheits­strafe anzutreten. Kommt man dieser nicht nach, kann es auch zur Verhaftung kommen. Da es sich um eine Ersatz­maßnahme für die eigentlich verhängte Geldstrafe handelt, besteht immer die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden. Ist das Geld hierfür jedoch nicht vorhanden oder weigert man sich, es zu bezahlen, muss man die Geld­strafe im Gefängnis absitzen.

    Strafrechtlich gibt es noch weitere Situationen, in denen Haftbefehl wegen Nichtzahlens erlassen werden kann. Dies kann zum Beispiel ein nicht bezahltes Bußgeld aus dem Verkehrs­recht sein.

    2. Gericht erlässt Haftbefehl wegen Schulden

    Wenn der Schuldner ohne Grund die Abgabe der Vermögens­auskunft verweigert oder ohne Bescheid zu geben den Termin zur Abgabe der Vermögens­auskunft nicht wahr nimmt, kann ein Amts­gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen.

    Vermögensauskunft unterschreiben gerichtsvollzieher

    Dieser zivil­rechtliche Haft­befehl wird nicht von vornherein von der Polizei vollstreckt (die Polizei vollstreckt strafrechtliche Haftbefehle), sondern vom Gerichtsvollzieher (§ 802g ZPO). Nur, wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichtsvollzieher die Polzei hinzu.

    Die Erzwingungshaft ist in §802g ZPO geregelt ist. Hierbei geht es darum, dass der Schuldner solange Haft verbüßen muss, bis er bereit ist die Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) abzugeben. Die Haft darf jedoch nicht länger als 6 Monate sein (§802j ZPO).


    Erzwingungs­haft ist nicht das gleiche wie Beuge­haft. Die Beugehaft oder Ordnungs­haft ist ein Ordnungs­mittel aus dem strafrechtlichen Bereich.

    Passiert es oft, dass Haftbefehl wegen Schulden zur Abgabe der Vermögensauskunft erlassen wird?

    Nein. Die Gläubiger müssen einen Antrag auf Voll­streckung stellen, den sie bezahlen müssen. Hinzu kommt, dass eventuelle Kosten für Öffnen von Tür­schlössern durch einen Schlüssel­dienst anfallen können - manche Gerichts­vollzieher fordern hierfür einen Vorschuss beim Gläubiger an.

    Zudem haben andere Voll­streckungs­maßnahmen des gericht­lichen Mahn­verfahrens in einigen Fällen Erfolg, sodass eine Vermögensauskunft nicht nötig ist. Und selbst wenn, weigern sich nur selten Menschen dagegen, die Vermögensauskunft abzugeben.

    Auch werden einige Schuldner vorher aktiv und suchen sich Hilfe, sodass die Schulden-Situation sich nur sehr selten zu einer Gefängnis­strafe zuspitzt.

    Dennoch sollte man sich als Schuldner nicht darauf verlassen, dass der Gläubiger nicht einen Haftbefehl beantragt und aus diesem auch die Vollstreckung betreibt.

    3. Verurteilung wegen Betrugs

    PC Computer online

    Wenn Sie wissen, dass Ihr Geld gerade so für die eigenen Lebens­erhaltungs­kosten reicht und Sie trotzdem Dinge kaufen, die Sie dann nicht bezahlen, können Sie sich strafbar machen. Ein Sozial­hilfe­empfänger, der beim Online-Möbelhaus ein neues Sofa und einen neuen Schrank für ein paar tausend Euro bestellt, könnte so ein Fall sein. Kaufen mit dem Vorsatz, die Rechnung ohnehin nicht begleichen zu können und wollen, handelt ist es sich um eine Straftat (Betrug), die im Fall der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe führen kann.

    Voraussetzung ist, dass der Gläubiger (im Beispiel das Online-Möbelhaus) Anzeige erstattet. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und es kann zu einer Anklage mit späterer Verurteilung kommen.

    Haben Sie Steuerschulden, geht es etwas schneller, wenn das Finanzamt ein Verfahren wegen Steuer­hinter­ziehung gegen Sie einleitet. Auch ein solches Verfahren kann mit einer Geld- oder Gefängnis­strafe enden. Sollte es Ihnen irgendwie möglich sein, sollten Sie Steuerschulden zuerst bezahlen - da das Finanzamt unserer Erfahrung nach nur unter strengen Voraus­setzungen Raten­zahlungen akzeptiert.

    Ab welcher Höhe von Schulden kann Haftbefehl erlassen werden?

    In allen Fällen ist die Höhe der Schuld­summe nicht relevant. Es geht bei den straf­rechtlichen Haft­befehlen (1. Ersatzfreiheitsstrafe und 3. Betrug) darum, die Tat des Schuldners zu bestrafen. Auch beim zivil­rechtlichen Haftbefehl zur Abgabe der Vermögens­auskunft kann theoretisch wegen Beträgen von ein paar Euro der Haftbefehl ausge­stellt werden. Es geht um die Erzwingung der Vermögens­auskunft, nicht darum, den Schuldner fest­zuhalten, weil er zu viele Schulden hat.

    Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

    • Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?

      Es kann niemand allein wegen Nicht­bezahlen von Rechnungen oder Krediten verhaftet werden oder ins Gefängnis kommen. Es gibt jedoch Situationen für Schuldner, in denen eine Haft­androhung und bei weiterer Weigerung die Verhaftung mit Aufenthalt im Gefängnis erlaubt sind.

    • Passiert es oft, dass Haftbefehl wegen Schulden zur Abgabe der Vermögensauskunft erlassen wird?

      Nein, das passiert nicht oft, da die Gläubiger dafür einen Antrag auf Voll­streckung stellen müssen, den sie auch bezahlen müssen. Hinzu kommen eventuelle Kosten für das Öffnen von Tür­­schlössern durch einen Schlüssel­dienst.

    • Ab welcher Höhe von Schulden kann Haftbefehl erlassen werden?

      Die Höhe der Schuldsumme ist in keinem Fall relevant. Um eine Vermögensauskunft zu erzwingen, kann bei einem zivilrechtlichen Haftbefehl z.B. bereits wegen ein paar Euro ein Haftbefehl ausgestellt werden.