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Jeder Gerichtsvollzieher ist Beamter des mittleren Justizdienstes und unterliegt der Dienstaufsicht des jeweiligen Amtsgerichts. Er ist zuständig für Zustellung und Zwangsvollstreckung und kann ausschließlich auf Antrag einer Partei (Gläubiger) tätig werden.
Die Amtsgerichte führen meist auf ihrer Webseite eine Liste der bei ihnen tätigen Gerichtsvollzieher. Prüfen Sie, ob der Name des Gerichtsvollziehers, von dem Sie ein Schreiben erhalten haben, auf der Liste der Gerichtsvollzieher Ihres Amtsgerichts steht.
Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher zählen Vollstreckungsaufgaben wie Pfändung, Versteigerung, wenn nötig Durchsuchungen und Wegnahme beweglicher Sachen (siehe Sachpfändung weiter unten). Zudem ermitteln Gerichtsvollzieher den Wohnsitz von Schuldnern, vollziehen Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen und nehmen die Vermögensauskunft ab.
Die Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) wird Ihnen von einem Gerichtsvollzieher im Auftrag Ihres Gläubigers abgenommen. Dabei müssen Sie wahrheitsgemäß Ihre gesamte Vermögenslage offen legen.
Zu Vermögensauskunft
Gerichtsvollzieher sind unter anderem dafür zuständig, vom Gläubiger beauftragte Sachpfändungen durchzuführen. Informieren Sie sich darüber, was der Gerichtsvollzieher alles pfänden darf und wie Sie sich am besten verhalten.
Zu Sachpfändung
Was passiert, wenn Sie einen Gerichtsvollzieher Termin vergessen? Und kann man einen Termin absagen? Oder verschieben? Antworten liefert unser Blog Beitrag "Heute nicht - Gerichtsvollzieher Termin absagen, verschieben oder gar vergessen?".
Zum Beitrag
Welche Rechte und Pflichten Gerichtsvollzieher haben, regeln §§ 753 ff. Zivilprozessordnung ZPO sowie die bundesweit gültige Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) die Sie unter Justizverwaltungsvorschriften-Online finden.