Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Ablauf der Schuldnerberatung

    Ablauf einer Schuldner­beratung - Die wichtigsten Fragen im Überblick

    AdvoNeo Schuldnerberatung Rechtsanwalt Bensch Flipchart Einnahmen Ausgaben

    Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Ablauf der Schuldner­beratung und geben Tipps für eine erfolg­reiche Zusammen­arbeit mit dieser:

    Läuft eine Schuldnerberatung immer gleich ab?

    Es gibt verschiedene Arten von Schuldner­beratungen (örtlich oder online, anwaltlich oder gewerb­lich, ...), die sich in einigen Punkten, wie zum Beispiel den Kosten und der Wartezeit für einen Termin, voneinander unter­scheiden.

    Icon Achtung Warndreieck Wir empfehlen Ihnen, aus­schließlich die Hilfe von einer anwaltlichen oder örtlichen Schuldner­beratung in Anspruch zu nehmen. Von gewerblichen Schuldner­beratungen raten wir ab. Mehr dazu

    Es gibt kein fest vor­geschriebenes Verfahren, der grobe anfängliche Ablauf bei einer Schuldner­beratung ist aber größten­teils gleich.

    Nachdem Sie sich für eine Schuldner­beratung entschieden und sich einen Über­blick über Ihre Finanzen verschafft haben, folgt ein erstes, meist kosten­loses, Beratungs­gespräch (je nach Art der Beratung z.B. telefonisch oder persönlich). Die Schritte, die die jeweilige Schuldner­beratung danach für Ihre Entschuldung unternimmt, sind unter­schiedlich.

    Bei einigen Schuldner­beratungen ist es z.B. das Ziel eine außer­gerichtliche Einigung zu erzielen, bei anderen ist es die Vor­bereitung der Verbraucher­insolvenz (umgangs­sprachlich Privat­insolvenz).


    Wie ist der allgemeine Ablauf einer Schuldner­beratung?

    Eine Schuldner­beratung verläuft in der Regel wie folgt:

    1. Kontakt­aufnahme

    2. Vorbereitung auf das Beratungs­gespräch

    3. Das Beratungs­gespräch

    4. Außer­gerichtlicher Einigungs­versuch

    5. Entschuldung

    Für Informationen zum Ablauf der Entschuldung bei AdvoNeo als anwaltlicher Schuldner­beratung besuchen Sie unsere Seite "Ablauf der Schuldner­beratung bei AdvoNeo".


    Schuldner­beratung in 5 Schritten erklärt

    Nummer 1

    Kontakt­aufnahme

    Nachdem Sie sich für eine Schuldner­beratung entschieden haben, ist der erste Schritt die Termin­vereinbarung für ein Beratungs­gespräch.

    Bei anwaltlichen Schuldner­beratungen werden bei der ersten Kontaktaufnahme grund­legende Daten, wie die Schuld­summe, Einkommen und Anzahl der Gläubiger abgefragt (z.B. über ein Online-Formular). Sie bekommen daraufhin in der Regel eine schnelle Rückmeldung für einen Termin.

    Bei einer örtlichen Schuldner­beratung fallen für einen Termin oft lange Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten an. Diese können Sie nutzen, um sich auf das Beratungs­gespräch vor Ort vorzubereiten, indem Sie Ihre Unterlagen zusammen­suchen und ordnen.

    Um anerkannte örtliche Schuldner­beratungs­stellen in Ihrer Nähe zu finden, können Sie die Umkreissuche des zentralen Verzeichnisses nutzen.

    Nummer 2

    Vorbereitung auf das Beratungs­gespräch

    Vor dem Beratungs­gespräch sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Situation ver­schaffen.

    Suchen Sie alle Mahnungen, offene Rechnungen und Briefe/E-Mails von Gläubigern zusammen. Die gesammelten Informationen und Schreiben dienen dazu, Ihre Situation einschätzen zu können und sind die Grundlage für Ihre erfolgreiche Entschuldung.

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis zur vollständigen Gläubigerliste finden Sie im Beitrag Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?

    Welche Unterlagen benötigt man für das Beratungs­gespräch?

    In der Regel benötigen alle Schuldner­beratungen die gleichen Informationen von Ihnen, fragen Sie aber sicherheits­halber zuvor noch einmal nach, welche Unterlagen Sie benötigen.

    • Für einen Termin bei einer Schuldner­beratung brauchen Sie immer:
      • Eine Gläubiger­liste - Auflistung aller Gläubiger mit jeweiliger Forderungs­summe
    • Außerdem helfen Ihnen folgende Unterlagen dabei, den Entschuldungs­prozess zu beschleunigen:
      • Einkommens­nachweise - z.B. Gehalts­abrechnung, Nachweis über Bezug von Sozial­leistungen, Unterhalts­bescheinigung
      • Haushalts­buch - Überblick über Ihre Ein­nahmen und Aus­gaben
      • Ggf. Kopien von Mahn­schreiben, Voll­streckungs­bescheide, Pfändungs- und Überweisungs­beschluss

    Legen Sie sich am Besten einen Ordner an, in dem Sie Ihre Unter­lagen nach der Aktualität sortiert sammeln.

    Für das Beratungs­gespräch bei AdvoNeo als anwaltlicher Schuldner­beratung benötigen Sie zum Beispiel Informationen zu folgenden Punkten:

    • Gläubiger und Schuld­summe - Sie wissen wie viele Gläubiger Sie haben und wie hoch Ihre Schulden bei diesen ungefähr sind
    • Einkommen - Sie wissen wie hoch Ihr Einkommen ist (inklusive Kindergeld, Unterhalt, etc.)

    Bei AdvoNeo können Sie die ersten Informationen schon im Vorfeld bequem von Zuhause aus über ein Online-Formular übermitteln.


    Tipps zur Vorbereitung auf das Beratungs­gespräch

    Egal, für welche Art von Schuldner­beratung Sie sich entscheiden - Sie benötigen als Grund­lage für eine erfolgreiche Entschuldung einen Überblick über Ihre Finanzen und die Verschuldung.

    Um die benötigten Information zu sammeln und zu ordnen, können Ihnen diese Tipps helfen:

    • Suchen Sie als erstes alle Schreiben (Rechnungen, Mahnungen, etc.) zusammen, die Sie von Gläubigern (z.B. Versand­häuser, Kredit­institute und Banken) erhalten haben.

    • Ordnen Sie diese Schreiben nach den einzelnen Gläubigern.

      Icon Achtung Hinweisschild Achten Sie dabei auf die Akten­zeichen. Hat ein Gläubiger verschiedene Akten­zeichen, handelt es sich auch um unter­schiedliche Schulden.

    • Die gesammelten Informationen zu den Gläubigern tragen Sie nun am Besten in eine Gläubiger­liste ein.

      Hier können Sie unsere kostenlose Gläubiger­liste herunter­laden:

    • Vor allem für örtliche Schuldner­beratungs­stellen ist es hilf­reich, wenn Sie während der oftmals langen Warte­zeit auf Ihren Termin ein Haushalts­buch führen, um einen Überblick über Ihre Ein­nahmen und Aus­gaben zu bekommen.

      Hier können Sie unser kostenloses Haushalts­buch herunter­laden:

    • Achten Sie beim Sortieren vor allem auch auf Schreiben vom Gericht, zum Beispiel eine drohende Pfändung. Falls ein solches Schreiben existiert, sprechen Sie dies immer als erstes im Beratungs­gespräch an, damit die Schuldner­beratung schnellst­möglich reagieren und Sofort­maßnahmen einleiten kann.
    Nummer 3

    Das Beratungs­gespräch

    Es folgt das erste Beratungs­gespräch.

    In diesem Gespräch wird eine Bestands­aufnahme durchgeführt. Hierfür sind die Unterlagen, die Sie zuvor zusammen­gesucht haben, wichtig. Denn nur mit einem Überblick über Ihre finanzielle Situation kann für Sie ein individueller Plan für einen Ausweg aus den Schulden aus­gearbeitet werden.

    Bei der Bestands­aufnahme wird auch geprüft ob Sofort­maßnahmen, wie zum Beispiel das Einrichten eines Pfändungs­schutz­kontos, notwendig sind.

    Nummer 4

    Außer­gerichtlicher Einigungs­versuch

    Es muss immer erst ein außer­gerichtlicher Einigungs­versuch mit Ihren Gläubigern erfolgt sein, um ein Insolvenz­verfahren beantragen zu können.

    Die Vorgehens­weise beim außer­gerichtlichen Einigungs­versuch unterscheidet sich bei den jeweiligen Schuldner­beratungen. Die Maßnahmen, die dabei getroffen werden, hängen vor allem davon ab, wie Ihre aktuelle wirtschaftliche und auch persönliche Situation aussieht.

    Wenn eine außer­gerichtliche Einigung grundsätzlich möglich ist, wird in der Regel gemeinsam mit Ihnen ein persönlicher Schulden­regulierungs­plan ausgearbeitet.

    Dafür tritt die Schuldner­beratung mit Ihren Gläubigern in Kontakt, um folgende Ergebnisse zu erreichen:

    • Das Abzahlen der Schulden in monatlichen Raten
    • Einen teilweisen Erlass der Schulden (Schuldner zahlen nicht mehr die gesamten Schulden zurück)
    • Eine Reduzierung der bisher gezahlten monatlichen Raten
    • Die Stundung der Schulden (einen zeitlichen Aufschub der offenen Zahlungen)

    Wie sehr sich die jeweilige Schuldner­beratung um eine außer­gerichtliche Einigung für Sie bemüht, ist sehr unterschiedlich.

    Sollten die Bemühungen der Schuldner­beratung gescheitert sein, eine außer­gerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, ist der letzte Schritt die Insolvenzberatung. Das bedeutet, dass Sie bei der Beantragung eines Insolvenz­verfahren beraten und unter­stützt werden.

    Nummer 5

    Entschuldung

    Das übergeordnete Ziel einer Schuldner­beratung ist Ihre Entschuldung. Bei der Art der Entschuldung gibt es allerdings Unterschiede:

    • Entschuldung durch Insolvenz - Einige Schuldner­beratungen, z.B. mit Spezial­gebiet Insolvenz­recht, haben als Ziel die Vorbereitung Ihrer Privat­insolvenz.

    • Entschuldung durch außer­gerichtlichen Vergleich - Anwaltliche Schuldner­beratungen wie AdvoNeo haben das Ziel eine Insolvenz zu vermeiden, indem sie durch einen sogenannten Schulden­vergleich Ihre Schuld­summe und Raten­zahlungen reduzieren.

      Das folgende Video zeigt anhand des Beispiels einer Familie, wie wir mit Ihnen die Entschuldung angehen können, damit Sie so schnell wie möglich aus der finanziellen Notlage heraus kommen:

    Wenn es möglich ist, sollte das Ziel einer Schuldner­beratung immer eine Entschuldung ohne Privat­insolvenz sein, denn ein Insolvenz­verfahren bringt viele Ein­schränkungen mit sich und bedeutet bis zu 6 Jahre an der Pfändungs­frei­grenze zu leben. Durch einen außer­gerichtlichen Vergleich hingegen, können Sie Ihre finanzielle Freiheit behalten.