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Seit 2013 gelten die Regelungen zur Vermögensauskunft, die die zuvor geltende sogenannte Eidesstattliche Versicherung abgelöst hat.
Voraussetzung für die Abgabe der Vermögensauskunft ist, dass ein Gläubiger auf Grundlage einer titulierten Forderung (z.B. Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, Beschluss oder notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis) einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die Vermögensauskunft des Schuldners abzunehmen.
Offene Rechnungen oder Mahnungen reichen nicht aus, um einen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft zu beauftragen.
Dem Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft geht meistens eine erfolglose Pfändung voraus. Die Vermögensauskunft dient Ihrem Gläubiger dazu, herauszufinden, ob und wo bei Ihnen erfolgreich gepfändet werden kann. Zum Beispiel interessiert dieser sich dafür, ob Sie mehrere Konten, ein Auto oder vielleicht eine Lebensversicherung besitzen. So kann er die Kontopfändung oder die Sachpfändung durchführen. Aber auch die Adresse des Arbeitgebers für eine Lohnpfändung ist für ihn von Interesse.
Im Regelfall nimmt Ihnen der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft in seinen Geschäftsräumen ab. Aber auch ein Hausbesuch ist möglich. Wenn Sie nicht möchten, dass der Gerichtsvollzieher Ihnen die Vermögensauskunft in Ihren eigenen vier Wänden abnimmt, können Sie dem innerhalb von einer Woche widersprechen. Es folgt dann eine Einladung in die Räumlichkeiten des Gerichtsvollziehers.
Die Vermögensauskunft ist ein detailliertes Formular zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, das Sie in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen müssen.
Wie das Formular zu Ihrem Vermögensverzeichnis aussieht, können Sie nach Download des entsprechenden PDFs auf der Webseite des Justizportal Nordrhein-Westfalens sehen.
Sie müssen gemäß § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) an Eides statt versichern, dass Sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden.
Anhand Ihrer Angaben im Formular erstellt der Gerichtsvollzieher ein Vermögensverzeichnis für Sie. Hiervon erhalten Sie eine Kopie, die Sie unbedingt aufbewahren sollten.
Erscheinen Sie nicht zum angekündigten Termin oder verweigern Sie das Ausfüllen des Formulars, so wird ein Haftbefehl gegen Sie erlassen. Dieser wird aufgehoben, sobald Sie die Vermögensauskunft abgegeben haben. Es ist wichtig, dass Sie zum angekündigten Termin alle Unterlagen mitbringen, die Sie zum Ausfüllen des Formulars benötigen.
Ihr Gläubiger kennt nun alle Ihre Vermögenswerte. Es ist wahrscheinlich, dass dieser eine Pfändung durchführen wird.
Wollen andere Gläubiger ebenfalls eine Abgabe der Vermögensauskunft veranlassen, müssen Sie diese nicht mehrmals ausfüllen. Stattdessen wird Ihr Vermögensverzeichnis bei einem zentralen Vollstreckungsgericht für zwei Jahre gespeichert. Sind die weiteren Gläubiger berechtigt, wird Ihnen eine Kopie Ihres Vermögensverzeichnisses ausgehändigt. Ausnahme ist, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sich Ihre Vermögensverhältnisse geändert haben.
Die Vermögensauskunft schützt Sie nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger.
Die Abgabe der Vermögensauskunft wird zudem bei den Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA zu einem Negativmerkmal führen. Neue Kredite bekommen oder die Wohnung wechseln kann deswegen hierdurch schwer werden.
Für Sie als Schuldner gilt es, die Vermögensauskunft zu vermeiden. Haben Sie erst einmal alles offen gelegt, was Sie besitzen, werden die Gläubiger dies nutzen, um Ihre Verbindlichkeiten gegen Sie zwangszuvollstrecken.
Wurde Ihnen ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft angekündigt, müssen Sie schnell reagieren. Haben Sie bereits eine Schuldnerberatung beauftragt, kann diese in manchen Fällen durch Verhandlungsgeschick erreichen, dass der Termin mit dem Gerichtsvollzieher ruhend gestellt wird. Wenn nicht, müssen Sie darauf hoffen, dass Ihnen vom Gerichtsvollzieher eine längere Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung von bis zu zwölf Monaten gewährt wird und sich dringend darum kümmern, Ihre Entschuldung anzugehen.
Möchten Sie jetzt den ersten Schritt in Richtung Ihrer Schuldenfreiheit tun, stellen Sie eine kostenlose Anfrage über
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