Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenarten » Immobilien-Schulden

    Immobilien-Schulden

    Immobilien-Schulden Schlüssel

    Den meisten Menschen ist klar, dass der Erwerb von Eigentum meist mit Schulden verbunden ist. Wie viele Unwägbarkeiten es aber auf dem Weg der Immobilien­finanzierung und mit den anschließenden Immobilien-Schulden geben kann, machen sich nur die Wenigsten bewusst.

    Der häufig große Wunsch nach „etwas Eigenem“ ist der stärkste Antrieb, sich nach einem Haus oder einer Wohnung umzuschauen. Auch dann, wenn das Geld dafür nicht unbedingt vorhanden ist. Häufig müssen Immobilien mit mehr als 115% finanziert werden. Das heißt vorhandenes Eigenkapital gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung, damit durch Immobilien-Schulden keine finanziellen Engpässe entstehen. Auch beim Erwerb von Immobilien als Anlageobjekt ist Vorsicht geboten. Meist wird mit niedrigen Zinsen gelockt, der Preis oder andere Kosten sind dafür jedoch umso höher.

    Immobilien-Schulden bei Banken

    Interessiert man sich für ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, ist ein Gespräch mit der Bank nötig. Man sollte jedoch nie unvorbereitet in ein solches Gespräch gehen, da es Banken gibt, die ihre Kunden geradezu in den Haus- oder Wohnungskauf drängen und damit in die langfristigen Immobilien-Schulden. Da Banken bei Immobiliengeschäften quasi nie verlieren, setzen sie viel daran, ihre Kunden zu Immobilienbesitzern zu machen - unabhängig davon, ob diese sich das Eigenheim überhaupt leisten können.

    Käufer träumen beim Eigentumserwerb von Unabhängigkeit und Freiheit. Dennoch binden sie sich an eine langfristige Finanzierung, die oft mindestens 20 bis 30 Jahre läuft – und auch dann noch nicht abgeschlossen sein muss. Aus der Freiheit wird so ganz schnell eine Abhängigkeit in Form von Immobilien-Schulden gegenüber der Bank.

    Wenn Kredite für das Haus oder die Eigentumswohnung nicht bezahlt werden oder sich auch nur die Vermögenssituation des Käufers verschlechtert, hat die Bank das Recht, den Kredit zu kündigen. Die Rückzahlung wird damit auf einen Schlag fällig. Kann der Kunde diese Summe nicht bezahlen, was in den meisten Fällen zutrifft, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen.

    Bei der Zwangsversteigerung wiederum werden meist nicht die tatsächlichen Marktpreise erzielt. Unter Umständen haben Sie auch nach der Zwangsversteigerung noch Verbindlichkeiten bei der Bank, die aus der ursprünglichen Finanzierung stammen. Sie haben also keine Immobilie mehr, aber trotzdem Schulden aus dem vorherigen Erwerb.

    Die Gründe für Zahlungsengpässe können vielfältig sein. Vor allem bei langen Finanzierungen über mehrere Jahrzehnte ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihnen Notsituationen wie Krankheit, Scheidung oder Arbeitslosigkeit einen Strich durch die Rechnung machen.

    Ein weiteres Problem entsteht, wenn Sie eine sogenannte Schrottimmobilie besitzen. Das bedeutet, Sie finanzieren überteuertes Eigentum, das sie nie gewinnbringend oder zumindest kostendeckend vermieten können und bei dem auch ein Verkauf zum Scheitern verurteilt ist. Solche Schrottimmobilien verursachen oft hohe Kosten und erschweren besonders für Menschen mit geringeren Einnahmen die Entschuldung.

    Was können Sie tun?

    Im Vorfeld sollten Sie sich umfassend informieren und nicht nur das Angebot einer einzigen Bank einholen, sondern sich mit mehreren Finanzierungsangeboten auseinandersetzen. Sind Sie jedoch bereits einen Vertrag eingegangen und haben Immobilien-Schulden, sollten Sie sich an jemanden wenden, der sich mit diesem Thema auskennt. Das können beispielsweise Freunde oder Bekannte in der Immobilienbranche sein.

    Hat die Bank die Zwangsversteigerung beantragt, kann diese immer noch abgewendet werden, indem der Versuch eines freien Verkaufs unternommen wird. Der Erlös ist in der Regel deutlich höher als bei einer Versteigerung und je nachdem wie hoch der Restbetrag der Darlehenssumme ist, kann mitunter durch einen freien Verkauf auch die gesamte Restschuld abgelöst werden. Dabei sollte aber die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht unterschätzt werden. Diesen Betrag machen die Kreditinstitute geltend, weil ihnen durch die vorzeitige Rückzahlung der Zinsgewinn entgeht, der bei vereinbarter Laufzeit des Darlehens entstanden wäre.

    Steht es sehr schlecht um Ihre gesamten Finanzen und die Immobilien-Schulden drohen das Fass zum Überlaufen zu bringen, sollten Sie nicht länger warten und sich professionelle Hilfe holen.