4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Entschuldung statt Umschuldung!
Wir alle kennen die Lockangebote, mit denen Banken und Kreditinstitute neue Kredite verkaufen wollen. Sie empfehlen nicht selten die Ablösung bestehender Kredite mit einem neuen Kredit, der dann ggf. auch wieder einen neuen finanziellen Freiraum verspricht. Umschuldung nennt man das dann und natürlich ist man mit solchen Maßnahmen seine Schulden nicht etwa los. Im Gegenteil. Oft wächst die tatsächliche Schuldsumme noch an, weil zu Gunsten kleinerer Monatsraten deutlich längere Laufzeiten entstehen inkl. eines insgesamt anwachsenen Zinsanteils.
Wenn man so will, ist Umschuldung den Schuldenberg von einem Haufen zum anderen zu schaufeln - zwar mit anderen Konditionen, die aber, wenn man nicht aufpasst, nicht besser oder sogar schlechter sind, als vorher.
Was tun wenn die Raten der Kredite zu hoch sind?
Bei Zahlungsproblemen ist es also erst einmal ratsam, rechtzeitig mit den bestehenden Kreditgebern zu sprechen. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist es sinnvoll, eine spezialisierte Kanzlei mit den Verhandlungen zu beauftragen. Möglicherweise erlaubt der Vertrag eine zeitweise Stundung oder die Raten können über einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, ohne dass der Kreditvertrag gekündigt wird. Viele Banken und andere Kreditgeber sind zu solchen Gesprächen und Verhandlungen bereit.
Ist es aber absehbar, dass die Kreditlast auch über einen längeren Zeitraum nicht mehr getragen werden kann, was durch plötzliche Arbeitslosigkeit, durch Krankheit, die Folgen einer Scheidung oder andere Schuldenarten entstehen kann, dann spricht man von Überschuldung. Die Einnahmen reichen in dem Fall nicht mehr aus, um die Ausgaben und Ratenzahlungen zu decken, sodass eine monatliche Lücke besteht.
Dieser Überschuldungszustand bedeutet nun aber noch nicht, dass zwingend ein Privatinsolvenzverfahren folgen muss. Oft ist der Weg in die Privatinsolvenz nämlich vermeidbar, wenn die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.
Warum sollten Gläubiger freiwillig auf einen Teil der Forderung verzichten?!
Die Antwort darauf ist ganz nüchtern und kaufmännisch. Weil sie dadurch voraussichtlich einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, was im Fall eines Insolvenzverfahrens des Schuldners mit anschließender Restschuldbefreiung eben nicht sicher ist. Es ist also bis zu einem bestimmten Punkt auch im Interesse des Gläubigers, bei seinem Kunden eine Privatinsolvenz zu verhindern und ihm bei seinen Entschuldungsversuchen entgegenzukommen.
Diese Verhandlungen, die eine Anwaltskanzlei für ihre Mandanten durchführen wird, beinhalten große Chancen für den Schuldner. Einerseits kann die Privatinsolvenz wirksam verhindert werden, andererseits bedeutet ein erfolgreich durchgeführter Vergleich durch eine spezialisierte Kanzlei immer eine spürbare Reduzierung der Gesamtschulden und macht den Weg für echte Entschuldung frei.