Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung & Tipps & Umschuldung » Entschuldung statt Umschuldung!





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Entschuldung statt Umschuldung!

    Wir alle kennen die Lock­angebote, mit denen Banken und Kredit­institute neue Kredite verkaufen wollen. Sie empfehlen nicht selten die Ablösung bestehender Kredite mit einem neuen Kredit, der dann ggf. auch wieder einen neuen finanziellen Frei­raum verspricht. Umschuldung nennt man das dann und natürlich ist man mit solchen Maß­nahmen seine Schulden nicht etwa los. Im Gegenteil. Oft wächst die tat­sächliche Schuld­summe noch an, weil zu Gunsten kleinerer Monats­raten deutlich längere Lauf­zeiten entstehen inkl. eines insgesamt anwachsenen Zins­anteils.

    Umschuldung schulden von einem zum anderen Haufen schaufeln

    Wenn man so will, ist Umschuldung den Schulden­berg von einem Haufen zum anderen zu schaufeln - zwar mit anderen Konditionen, die aber, wenn man nicht aufpasst, nicht besser oder sogar schlechter sind, als vorher.


    Was tun wenn die Raten der Kredite zu hoch sind?

    Bei Zahlungs­problemen ist es also erst einmal ratsam, recht­zeitig mit den bestehenden Kredit­gebern zu sprechen. Bereits zu diesem Zeit­punkt ist es sinnvoll, eine spezialisierte Kanzlei mit den Ver­handlungen zu beauftragen. Möglicherweise erlaubt der Vertrag eine zeit­weise Stundung oder die Raten können über einen bestimmten Zeit­raum ausgesetzt werden, ohne dass der Kredit­vertrag gekündigt wird. Viele Banken und andere Kredit­geber sind zu solchen Gesprächen und Verhandlungen bereit.

    Ist es aber absehbar, dass die Kredit­last auch über einen längeren Zeitraum nicht mehr getragen werden kann, was durch plötzliche Arbeits­losigkeit, durch Krankheit, die Folgen einer Scheidung oder andere Schuldenarten ent­stehen kann, dann spricht man von Überschuldung. Die Einnahmen reichen in dem Fall nicht mehr aus, um die Ausgaben und Raten­zahlungen zu decken, sodass eine monatliche Lücke besteht.

    Dieser Überschuldungs­zustand bedeutet nun aber noch nicht, dass zwingend ein Privat­insolvenz­verfahren folgen muss. Oft ist der Weg in die Privatinsolvenz nämlich vermeid­bar, wenn die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

    Warum sollten Gläubiger frei­willig auf einen Teil der Forderung verzichten?!

    Die Antwort darauf ist ganz nüchtern und kauf­männisch. Weil sie dadurch voraus­sichtlich einen Teil ihres Geldes zurück­bekommen, was im Fall eines Insolvenz­verfahrens des Schuldners mit an­schließender Rest­schuld­befreiung eben nicht sicher ist. Es ist also bis zu einem bestimmten Punkt auch im Interesse des Gläubigers, bei seinem Kunden eine Privatinsolvenz zu verhindern und ihm bei seinen Entschuldungs­versuchen entgegen­zukommen.

    Diese Verhandlungen, die eine Anwalts­kanzlei für ihre Mandanten durch­führen wird, beinhalten große Chancen für den Schuldner. Einerseits kann die Privatinsolvenz wirksam verhindert werden, andererseits bedeutet ein erfolgreich durch­geführter Vergleich durch eine spezialisierte Kanzlei immer eine spürbare Redu­zierung der Gesamt­schulden und macht den Weg für echte Entschuldung frei.



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